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Autor Thema: Widerspruch gegen Beschluss  (Gelesen 2792 mal)

t
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Widerspruch gegen Beschluss
Autor: 24. Februar 2015, 23:28
PersonX ist am Grübeln.
Auf Anraten des Gerichtes hat PersonX den Einantrag für erledigt erklärt und wegen der üblichen Spielchen des BS gefordert, dass die Kosten der Landesrundfunkanstalt aufzuerlegen sind. Begründung durch PersonX: der Eilantrag wurde provoziert, da der Widerspruchsbescheid nicht innerhalb der 90 Tage zugeschickt und zeitgelich die Vollstreckung eingeleitet wurde. Die Rundfunkanstalt hat sich bereit erklärt nicht zu vollstrecken, solange es kein rechtsgültiges Urteil gibt und die Verfahren anhängig sind.
Nun hat das Gericht den Beschluss gefasst, dass PersonX zahlen muss.
Begründung - eine Klage würde sowieso nicht zum Ziel führen, weil die aktuelle Rechtsprechung dageben spricht.
Nun sind zum gleichen Zeitpunkt aber viele andere Beschlüsse gefasst worden, die genau das Gegenteil ergeben haben.
Kann man gegen einen Beschluss Einspruch erheben? Wenn ja, in welcher Frist? Anwaltspflichtig?
PersonX ist jursitischer Laie, ärgert sich aber über die Ungerechtigkeit.


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Re: Widerspruch gegen Beschluss
#1: 25. Februar 2015, 13:24
Keiner hat eine Idee? Schade. :(


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G
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Re: Widerspruch gegen Beschluss
#2: 25. Februar 2015, 13:55
siehe bitte § 158 Abs. 2 VwGO http://dejure.org/gesetze/VwGO/158.html


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

t
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Re: Widerspruch gegen Beschluss
#3: 25. Februar 2015, 14:19
Danke für den Link. Gilt das auch, wenn zur gleichen Zeit am gleichen Verwaltungsgericht zum gleichen Sachstand eine andere Entscheidung gefällt wurde? Dann wäre das ja reine Willkür ...


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P
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Re: Widerspruch gegen Beschluss
#4: 25. Februar 2015, 15:11
Nun hat das Gericht den Beschluss gefasst, dass PersonX zahlen muss.
War das ein Beschluss über die Kosten im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren?

Falls ja, das kennt Person PG auch, dass gleiche Gerichte, wenn auch unterschiedliche Kammern, unterschiedlich entscheiden.

Weiter geht es bei Person X dann wohl mit der Klage im Hauptsacheverfahren, oder ??



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t
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Re: Widerspruch gegen Beschluss
#5: 25. Februar 2015, 15:19
Ja genau. Die Klage ist eingereicht. u.a. mit den gleichen Argumenten.


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