PersonX ist am Grübeln.
Auf Anraten des Gerichtes hat PersonX den Einantrag für erledigt erklärt und wegen der üblichen Spielchen des BS gefordert, dass die Kosten der Landesrundfunkanstalt aufzuerlegen sind. Begründung durch PersonX: der Eilantrag wurde provoziert, da der Widerspruchsbescheid nicht innerhalb der 90 Tage zugeschickt und zeitgelich die Vollstreckung eingeleitet wurde. Die Rundfunkanstalt hat sich bereit erklärt nicht zu vollstrecken, solange es kein rechtsgültiges Urteil gibt und die Verfahren anhängig sind.
Nun hat das Gericht den Beschluss gefasst, dass PersonX zahlen muss.
Begründung - eine Klage würde sowieso nicht zum Ziel führen, weil die aktuelle Rechtsprechung dageben spricht.
Nun sind zum gleichen Zeitpunkt aber viele andere Beschlüsse gefasst worden, die genau das Gegenteil ergeben haben.
Kann man gegen einen Beschluss Einspruch erheben? Wenn ja, in welcher Frist? Anwaltspflichtig?
PersonX ist jursitischer Laie, ärgert sich aber über die Ungerechtigkeit.