Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Neueste Reaktion des Senders auf die Klage - bitte um Eure Kommentare!  (Gelesen 6341 mal)

r
  • Beiträge: 50
Hallo neulich kam bei Person X vom Gericht die neueste Reaktion des Senders, die sich natürlich schon wieder völlig neu anhört. Was könnte die Person X da am besten antworten?

Zitat
In dem Verwaltungsrechtsstreit
        ./.

wird nochmals betont, dass die Verpflichtungsklage unzulässig war (siehe S. 7 der Klageerwide-
rung). Dem Kläger wird höflich empfohlen, die Anfechtungslage für erledigt zu erklären, soweit sie
festgesetzte Forderungen für den Zeitraum 01.2013 bis 04.2014 betrifft. Der Beklagte hat die
Festsetzungsbescheide insoweit aufgehoben. Sofern der Kläger der Empfehlung nachkommt,
wird beantragt,

die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen.

Die Anfechtungsklage war zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbegründet (siehe S. 2-7 der Kla-
geerwiderung). Der Kläger hatte zuvor keinen Antrag auf Befreiung gestellt. Er wurde erst wäh-
rend des Klageverfahrens teilweise von der Beitragspflicht kulanterweise befreit, nachdem er auf
mehrere Nachfragen hin die Befreiungsvoraussetzungen nachwies.

Sofern der Kläger weiterhin bestreitet, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden
(und hierbei offensichtlich den Vortrag des Beklagten missversteht), wird er auf sein Aktenein-
sichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass
ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.

Es wurde vorgetragen, dass die Rechtsform des Beklagten nicht in den Bescheiden enthalten
sein muss, nicht, dass sie nicht nachgewiesen werden muss. Eine solche Formvorschrift lässt
sich auch § 37 Abs. 3 VwVfG nicht entnehmen. Der Nachweis der Rechtsform des Beklagten
selber gestaltet sich sehr einfach. Beim Beklagten handelt es sich nach § 1 Abs. 1 S. 1 des
Staatsvertrags über den Südwestrundfunk um eine gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öf-
fentlichen Rechts.


Damit es nicht so aus dem Zusammenhang gerissen daherkommt, hier Links zum bisherigen
Verlauf:

Klage, Teil 1
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13212.msg88821.html#msg88821

Klage, Teil2
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13213.msg88822.html#msg88822

Klage, Teil 3
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13214.msg88823.html#msg88823

Klage, Teil 4
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13215.msg88824.html#msg88824

Klageerwiderung, Teil 1
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13217.msg89498.html#msg89498

Klageerwiderung, Teil 2
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13218.msg88829.html#msg88829

Zweite Stellungnahme des Beklagten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15085.msg100575.html#msg100575

Ciao, und vielen Dank!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2015, 21:53 von Bürger«

  • Beiträge: 7.332
die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen.
Negativ.

Der Kläger hatte zuvor keinen Antrag auf Befreiung gestellt.
Nein?

wird er auf sein Akteneinsichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.
Einer Laboruntersuchung ließe sich u. U. entnehmen, wie alt die Dokumente sind; Papier, Tinte, Kugelschreiberschrift und Co. altern.

Warum wurde Europarecht nicht zur Geltung gebracht?

Wurde in der Klage Europarecht erwähnt und vom Gericht ignoriert, ergeht eine Beschwerde an den EuGH.

Kein nationales Gericht darf über die Geltung von europäischem Recht befinden; es genügt die bloße Benennung gültigen Europarechts, (Richtlinien, Verordnungen, Aktenzeichen und Randziffern von EuGH-Urteilen und Co.), um selbst bei dem kleinsten nationalen Gericht eine direkte Vorlagepflicht auszulösen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2015, 21:53 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

r
  • Beiträge: 50
Der Kläger hatte zuvor keinen Antrag auf Befreiung gestellt.
Nein?

Hat X tatsächlich nicht gemacht, weil er erst später davon gehöt hat, dass es auch formlos geht. Und die offiziellen Formulare lassen sich so interpretieren, dass man Gebühenpflich anerrkennt. Meint x jedenfalls. 
Aber vielleicht ist das auch ein Ansatz: X wollte dagegen klagen, also konnte er die Gebühren nicht im Vorfeld anerkennen...

wird er auf sein Akteneinsichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.
Einer Laboruntersuchung ließe sich u. U. entnehmen, wie alt die Dokumente sind; Papier, Tinte, Kugelschreiberschrift und Co. altern.

Warum wurde Europarecht nicht zur Geltung gebracht?

Wurde in der Klage Europarecht erwähnt und vom Gericht ignoriert, ergeht eine Beschwerde an den EuGH.

Kein nationales Gericht darf über die Geltung von europäischem Recht befinden; es genügt die bloße Benennung gültigen Europarechts, (Richtlinien, Verordnungen, Aktenzeichen und Randziffern von EuGH-Urteilen und Co.), um selbst bei dem kleinsten nationalen Gericht eine direkte Vorlagepflicht auszulösen.

Also, die chemische  Untersuchung der Dokumente wäre wohl eine teure Angelegenheit mit Sachverständigen,da wollte Person X eher den billigen Weg des schriftlichen Verfahrens gehen, denn die erste Instanz verlieren ja die meisten Kläger gegen den Sender.

Widersprüche gegen EU-Recht wurden zur Zeit der Klage (letztes Jahr) wohl noch nirgendwo diskutiert. Und in der EU scheint jedes Land ein eigenes Süppche zu kochen, zumindest in dr Finanzierung des ÖRR.   

Ciao.
       


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2015, 21:53 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.586
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Sofern der Kläger weiterhin bestreitet, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden (und hierbei offensichtlich den Vortrag des Beklagten missversteht), wird er auf sein Akteneinsichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.

Ohne jetzt (aus Zeitgründen) genauer in das Verfahren einzusteigen:
Hatte der Kläger bestritten, dass ihm die vollständigen Bescheide "zugeschickt" wurden, oder "zugestellt/ bekanntgegeben" wurden?
Dies könnte mglw. einen Unterschied machen...
...ggf. wäre dies aber noch entsprechend zu korrigieren/ richtigzustellen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

r
  • Beiträge: 50
Hallo,

Person X hat das so formuliert, ohne die Worte "zugeschickt" oder "zugestellt/ bekanntgegeben".:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1.2. Unvollständigkeit

Der Widerspruchsbescheid beginnt mit Seite 2. Seite 1 fehlt also. Damit ist der Widerspruchsbescheid unvollständig und es werden mir wichtige Informationen vorenthalten.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zitat
Sofern der Kläger weiterhin bestreitet, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden (und hierbei offensichtlich den Vortrag des Beklagten missversteht), wird er auf sein Akteneinsichtsrecht verwiesen. Der dem Gericht übersandten Verwaltungsakte kann er entnehmen, dass ihm die vollständigen Bescheide zugeschickt wurden.

Ohne jetzt (aus Zeitgründen) genauer in das Verfahren einzusteigen:
Hatte der Kläger bestritten, dass ihm die vollständigen Bescheide "zugeschickt" wurden, oder "zugestellt/ bekanntgegeben" wurden?
Dies könnte mglw. einen Unterschied machen...
...ggf. wäre dies aber noch entsprechend zu korrigieren/ richtigzustellen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.586
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Darauf könnte man süffisant erwidern, dass ja die hinterlegten Bescheide ebenso offenkundig unvollständig sind, denn auch diesen fehlt ja die Seite 1... ;) ;D

...aber genau genommen halte ich es für müßig, sich da zu sehr drin zu verbeißen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

a

anne-mariechen


Warum wurde Europarecht nicht zur Geltung gebracht?

Wurde in der Klage Europarecht erwähnt und vom Gericht ignoriert, ergeht eine Beschwerde an den EuGH.

Kein nationales Gericht darf über die Geltung von europäischem Recht befinden; es genügt die bloße Benennung gültigen Europarechts, (Richtlinien, Verordnungen, Aktenzeichen und Randziffern von EuGH-Urteilen und Co.), um selbst bei dem kleinsten nationalen Gericht eine direkte Vorlagepflicht auszulösen.

@ pinguin -- Frage

Gilt das für die Verfahrensvorgänge bei Gericht oder nur für den Vortrag der Argumente in der Sache (z.B. gegen den RStV weil)?

Und wie sieht es aus, wenn eine angebliche Behörde/Gericht/Gerichtsvollzieher in der Sache den Rechtsweg nicht einhält (VwVfG oder LVwVfG)? (Der Richter macht was er für richtig hält, geht auf die Sache nicht ein, der Beitragservice sowie so und der GV den juckt das nicht er arbeitet die GVGA ab).

Sind hier im Forum die einschlägigen Normen des Europarechts gesammelt zu finden?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.235
Hier sind die Argumente zum Europarecht von mir zusammengefasst:

Klage nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.332
Hier sind die Argumente zum Europarecht von mir zusammengefasst:
Warum nennst Du nicht gleich beide Themen?

Das andere findest Du hier:

Kleiner Ausflug zum Europarecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.0.html

Insbesondere der Inhalt der Randziffern zu diesem EuGH-Verbraucherschutz-Urteil C-5/14 ist bedeutsam: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=Verbraucher&docid=164722&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=22205#ctx1

Bitte einlesen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 3.235
Sorry, mit dem Smartphone können Links nur schwer in einen Beitrag gesetzt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben