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Autor Thema: Zwangsvollstreckung ohne Titel ?  (Gelesen 3393 mal)

H
  • Beiträge: 584
Zwangsvollstreckung ohne Titel ?
Autor: 27. August 2015, 13:44
Hallo,

ich habe mal folgende Frage:

Ist es möglich, dass der ÖR eine ZV in Auftrag gibt, OHNE dass es zuvor eine Titulierung der Forderung gab ?

Ich hab in einem fiktiven Fall heute morgen von einem Mitarbeiter einer Stadtkasse doch tatsächlich hören müssen, dass es egal sei, ob Bescheide erlassen und/oder zugestellt worden seien,
die Zahlungsverpflichtung ergäbe sich bereits kraft Gesetz.

Also, wenn dem so ist, dann kommen bald ganz andere Dinge auf uns zu.

Kann das wirklich sein ? Eine ZV ohne Titulierung, nur weil es ein Gesetz gibt ?

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2015, 02:59 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Zwangsvollstreckung ohne Titel ?
#1: 28. August 2015, 02:57
[...] von einem Mitarbeiter einer Stadtkasse doch tatsächlich hören müssen, dass es egal sei, ob Bescheide erlassen und/oder zugestellt worden seien, die Zahlungsverpflichtung ergäbe sich bereits kraft Gesetz.

Es scheint eine Art BGH-"Virus" im Umlauf zu sein... ;)

Dieser fiktive Mitarbeiter einer fiktiven Stadtkasse scheint ebenso wie andere auf fiktive Wunschdeutungs-Schreiben von ARD-ZDF-GEZ, in denen der relativ aktuelle Beschluss des BGH recht phantasievoll auch für Fälle fehlender Bescheide ausgelegt wird, hereinzufallen und diese für bare Münze zu nehmen.

Fiktive Betroffene erachten dies jedoch für gänzlich irrig.

Nach dem bisherigen Verständnis mag sich zwar eine "Beitragspflicht" allein aufgrund des LandesGESETZEs in Form des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) zu ergeben...
...jedoch noch nicht gleich eine "Zahlungspflicht" ;)
Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt
http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/gez-zahlungsaufforderung-verwaltungsakt/


Kann das wirklich sein ? Eine ZV ohne Titulierung, nur weil es ein Gesetz gibt ?

Nein, kann es nach Auffassung der Betroffenen und in Anlehnung an die Verwaltungsvollstreckungsgesetze eben nicht. Siehe hierzu sehr aktuelle Einschätzungen und fiktive Schriftwechsel u.a. unter

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html#msg103193
VERFÜGUNG DES GERICHTS > STELLUNGNAHME DER "GLÄUBIGERIN" > STELLUNGNAHME DES "SCHULDNERS"


sowie recht analoger Sachverhalt u.a. unter
Erinnerung §766 ZPO zurückgewiesen - was nun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14891.msg102948.html#msg102948
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14891.msg103162.html#msg103162
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14891.msg103194.html#msg103194
usw.


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