Allgemeines > Dies und Das!

Die Wahl-Wohngemeinschaft

<< < (2/2)

LeckGEZ:

--- Zitat von: GEiZ ist geil am 24. Januar 2015, 09:08 ---Bei recht großen Mehrfamilienhäusern wäre es sogar güstiger auf ein paar Quadratmeter zu vermietende Fläche zu verzichten und beispielsweise den Eingangsbereich als Wohnung auszugestalten. Da braucht ja niemand zu wohnen. Wenn vierzig Wohnungen im Haus sind spart das im Monat über 700 Euro. Pro Wohnung sind die Beiträge dann 45 Cent pro Monat. Das wäre ein Beitrag den auch ich ausgeben würde, wenn der Dummfunk besser wäre.

--- Ende Zitat ---

Korrekt. Und so kommen wir zu der nächsten geplanten Änderung im Einwohnermeldegesetz die demnächst ansteht und wo ganz bestimmt die ÖRR Pate standen. Es wird wieder durchgesetzt (war mal so und wurde abgeschafft) das die Wohnungseigentümer (zusätzlich zum Mieter) ihre Mieter beim Einwohnermeldeamt an- und abmelden müssen. So kann es zukünftig kein Zweifel geben, wer hinter welcher Haustür schläft.

GEiZ ist geil:
Der Vermieter muß glücklicherweise nicht mitteilen in welcher seiner Wohnungen der Mieter wohnt. Das schöne daran ist: für die gesparten 700 Euro kann sich die Wohngemeinschaft regelmäßig einen Berufsgaukler, Pausenclown oder Mainzelmännchen-Imitator live ins Haus kommen lassen, das schont den Fernseher.

PersonX:

--- Zitat --- ihre Mieter beim Einwohnermeldeamt an- und abmelden müssen.
--- Ende Zitat ---
-> falsch denkt PersonX
So wie PersonX das verstanden hat, der sich Anmeldende muss wohl so eine Erklärung bei der Anmeldung in der Meldebehörde dabei haben, welche vom Vermieter entsprechend ausgestellt wurde. Und das unabhängig davon, ob der sich anmeldende der Mieter der Wohnung ist oder nicht.

GEiZ ist geil:
Entschuldigung, war noch bei der alten Regelung. Da musste der Vermieter melden, jetzt reicht die Bescheinigung.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln