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Die Wahl-Wohngemeinschaft

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LeckGEZ:
Gehen wir mal hypothetisch von einem typischen Mehrfamilienhaus aus. Es hat nur eine Hausnummer aber die Einwohner A bis J wohnen dort in separaten Wohnungen. Das sollten für die GEZ/BS 10 fette Prämien sein. Was spricht dagegen eine WG auf dem Papier aufzumachen? Einer der angemeldet ist und bereits zahlt und 9 die in seiner/ihrer WG leben? Dann zahlt jeder effektiv nur noch 1,80€ anstatt 17,98€.

Im Einwohnermeldeamtregister steht auch nicht geschrieben, wer mit wem unter einer Hausnummer wohnt/schläft. Somit muss GEZ/BS wieder einmal ihre Spitzelarmee einberufen und ausrücken lassen.

Roggi:

--- Zitat von: LeckGEZ am 23. Januar 2015, 22:08 ---Gehen wir mal hypothetisch von einem typischen Mehrfamilienhaus aus. Es hat nur eine Hausnummer aber die Einwohner A bis J wohnen dort in separaten Wohnungen. Das sollten für die GEZ/BS 10 fette Prämien sein. Was spricht dagegen eine WG auf dem Papier aufzumachen? Einer der angemeldet ist und bereits zahlt und 9 die in seiner/ihrer WG leben? Dann zahlt jeder effektiv nur noch 1,80€ anstatt 17,98€.

Im Einwohnermeldeamtregister steht auch nicht geschrieben, wer mit wem unter einer Hausnummer wohnt/schläft. Somit muss GEZ/BS wieder einmal ihre Spitzelarmee einberufen und ausrücken lassen.
--- Ende Zitat ---
Dann muss der Hausflur zur Wohnung umgebaut werden. Eine Wohnung ist zum Schlafen oder Wohnen geeignet, laut RBStV. Also muss eine Schlafgelegenheit ins Treppenhaus, z.B. ein Kinderwagen oder eine zusammengerollte Luftmatratze auf dem Briefkasten usw. Aber Brandschutzbestimmungen bitte einhalten.
Durch diese Maßnahme kann man seine Wohnung nicht mehr ungehindert betreten, da man seine Wohnung nur durch eine andere Wohnung betreten kann. Nach neuesten Erkenntnissen dürfen die Wohnungen nicht einzeln abschliessbar sein.
Hier dazu der Thread für das Hamburger Urteil:
Urteil, VG Hamburg, 12.11.14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12675.msg85283.html#msg85283
Wohngemeinschaften sind nicht befreit, wenn es sich um mehrere Wohnungen handelt, sondern nur, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben.
Selbstverständlich kann ein Mietshaus eine einzige Wohnung sein. Es gibt im Gesetz keine Möglichkeit des Nachweises für die Wohnungsinhaber, aber auch keine Möglichkeit des BS, das zu widerlegen.
Ein nichtbefreiter Beitragszahler muss sich freiwillig melden und das ganze möglicherweise noch vor dem Verwaltungsgericht durchfechten.
Behandelt wurde das Thema hier:
"Austricksen des BS"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10343.msg70766.html#msg70766

Kurt:
Hallo zusammen,

bei neu zu beziehenden Mehrfamilienhäusern würde sich das anbieten  8)

Umändern bereits bestehender - schätze daß das etliche Nachfragen, Vermutungen, Unterstellungen seitens BS nach sich zieht...einfach mal ausprobieren !?

@Roggi: an "umbauen" usw. war wohl nicht gedacht - die Umbauten sollen lediglich auf dem Papier stattfinden  >:D

Gruß
Kurt

Roggi:
Das Umbauen soll auch nur soweit erfolgen, bis es vor Gericht bestand hat. Da es keine Definitionen gibt, wie ein Nachweis auszusehen hat, kann auch nicht wirklich dementsprechend umgebaut werden.

GEiZ ist geil:
Bei recht großen Mehrfamilienhäusern wäre es sogar güstiger auf ein paar Quadratmeter zu vermietende Fläche zu verzichten und beispielsweise den Eingangsbereich als Wohnung auszugestalten. Da braucht ja niemand zu wohnen. Wenn vierzig Wohnungen im Haus sind spart das im Monat über 700 Euro. Pro Wohnung sind die Beiträge dann 45 Cent pro Monat. Das wäre ein Beitrag den auch ich ausgeben würde, wenn der Dummfunk besser wäre.

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