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Autor Thema: Antwort von öffentlich-rechtlichem Rundfunk zum Gutachten!  (Gelesen 28977 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Warum sollen wir einer Einrichtung, die ökonomisch nicht arbeiten will, Geld für eine Leistung zahlen, die wir nicht wollen?

Aus dem gleichen Grund warum der ÖRR keine technische Vorrichtung will, die sicherstellt, das nur freiwillige Gebührenzahler den ÖRR erreichen können und somit 20 Millionen private Beitagsentrichter zu 20 Tausend Kunden werden?

Da befindet sich der ÖRR in einem echten Dilemma. Rückkanalfähiges Fernsehen ist dem ÖRR-Volk schwer aufzuschwatzen, könnte man dadurch doch feststellen wie wenige den ÖRR Schrott nutzen. Doch die Begehrlichkeiten dadurch wachsen grenzenlos. Was man somit alles über seinen Beitagszahler herausfinden könnte und noch ganz gezielter für das was ihn antreibt manipulieren könnte... Das können in Zukunft nur die Privaten mit ihren Zahlboxen. Sollte man den Begriff der ungehinderten, flächendeckenden Grundversorgung nicht im nächsten Rundfunkstaatsvertrag neu definieren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 12:52 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

s

six2seven

Zitat Weyrauch:
Zitat
Inhaltlich ist das Gutachten rein ökonomisch ausgerichtet und marktwirtschaftlich orientiert, was sich auch in der Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirats widerspiegelt.
Wir haben dafür… ( Veröffentlichung )….aus mehreren Gründen keinen Anlass gesehen.
Ich hoffe, Sie können unsere Einschätzung nachvollziehen.

Hallo
…….diese Ignoranz und Realitätsferne zeichnet den ÖrR insgesamt aus.
Wer sich dafür fast 18 € monatlich vom Mund abspart,
ist selbst dran schuld.


FREIHEIT  FÜR  DIE EIGENE ENTSCHEIDUNG UND DIE IST NUR DANN GEWÄHRLEISTET, WENN DER
VERFÜGBARE ETAT FÜR INFORMATION BILDUNG UND WISSEN,  NICHT VON EINEM
EINZIGEN ANBIETER  BESCHLAGNAHMT WIRD.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 12:54 von Bürger«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Jan Weyrauch
Programmdirektor
Radio Bremen
Diepenau 10
28195 Bremen

Zitat
…Das Gutachten ist auf eigene Initiative des Wissenschaftlichen Beirates entstanden – also ohne Auftrag des Bundesfinanzministeriums. …

Also recht unabhängig.


Zitat
… Inhaltlich ist das Gutachten rein ökonomisch ausgerichtet und marktwirtschaftlich orientiert, was sich auch in der Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirats widerspiegelt. Der besondere gesellschaftliche und kulturelle Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird aus unserer Sicht nicht berücksichtigt.
...
Im Übrigen ist nicht ersichtlich, wie die Vorschläge des wissenschaftlichen Beirats hinsichtlich der Aufgaben und Finanzierung der Rundfunkanstalten mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang gebracht werden könnten.

Dazu müsste sich die Politik und der ö.-r. Rundfunk damit befassen. Der wissenschaftliche Beirat gibt dazu gute Ansätze. Die verfassungskonformen Gesetze sollten die Politiker auf den Weg bringen. Dazu sollte man nicht auf ein EINZIGES von der ARD/ZDF und D-Radio "gekaufte" Gutachten des finanziell Betroffenen setzen. So kommt es auch, dass relevante Bundesverfassungsurteile keine Beachtung gefunden haben und der "Beitrag" Verfassungswidrig ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 14:10 von Bürger«

S
  • Beiträge: 2.177
Zitat
…Das Gutachten ist auf eigene Initiative des Wissenschaftlichen Beirates entstanden – also ohne Auftrag des Bundesfinanzministeriums. …

Also recht unabhängig.

Im Gegensatz zu Kirchhofs Gutachten im Auftrag der Rundfunkanstalten, mit dem die Politik vor dem Bürger den "Demokratiebeitrag" zu rechtfertigen versucht.

Für wie blöd werden wir von den Rundfunkanstalten gehalten, die uns bilden, informieren, beraten, unterhalten und Kultur bringen wollen? Ist das nicht zynische Frechheit?




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 14:11 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
So frech wärst Du auch, wenn Du Deine Zusatzrente davonschwimmen sehen würdest. Deshalb wird eine Reform niemals von den Dummfunkern ausgehen, das muß alles von außen kommen. Die haben leider den Vorteil, eine milliardenschwere Maschinerie zu besitzen, mithilfe der nur das Erhalten des besonderen gesellschaftlichen und kulturellen Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks(exorbitante Entlohnung, illegale Zusatzrenten) propagiert wird. Wenn die könnten, würden die das Internet verbieten wollen, da dieses nicht von den Dummfunkern kontrolliert wird.


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Weiter wird uns, der Bevölkerung, der Schutz organisierter Kriminalität in Form der Abnötigung der finanziellen Mittel für aufgedrängte ö.-r. Programme und die Diskriminierung der Nichtnutzer als besondere Gegenleistung beschönigend untergejubelt.

Wo sind die ganzen guten Journalisten, die es verstehen, die Lüge der "besonderen Gegenleistung" ans Licht zu bringen?

Seit wann ist eine Leistung für Geld gegen den Willen eine Gegenleistung? Ist das nicht Nötigung? Leisten die Politiker nicht dazu noch eine Beihilfe, weil sie einen vorgesetzten und von ihnen infiltrierten Laden mit abgenötigtem Geld der Menschen versorgen. Schließlich geht es nur um den nicht lebenswichtigen (Rundfunk-)Quatsch der ö.-r. Anstalten, wie sich der Vorsitzende Richter Eidtner beim Verfahren vor dem VG Potsdam vor kurzem in der Verhandlung geäußert hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 16:47 von Bürger«

  • Beiträge: 721
Schließlich geht es nur um den nicht lebenswichtigen (Rundfunk-)Quatsch der ö.-r. Anstalten, wie sich der Vorsitzende Richter Eidtner beim Verfahren vor dem VG Potsdam vor kurzem in der Verhandlung geäußert hat.

Ein Richter mit Humor, hat er tatsächlich "nicht lebenswichtigen Quatsch" gesagt?  ;D
Ich meine es geht ja nicht um mal 17,98 Euro, das wäre dann wirklich lachhaft, jedoch geht es in der Regel um weit über 10000 Euro pro "Beitragsschuldner", das ist dann weniger lustig!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 16:08 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
... Ein Richter mit Humor, hat er tatsächlich "nicht lebenswichtigen Quatsch" gesagt?  ;D
Ich meine es geht ja nicht um mal 17,98 Euro, das wäre dann wirklich lachhaft, jedoch geht es in der Regel um weit über 10000 Euro pro "Beitragsschuldner", das ist dann weniger lustig!


Hier nochmal eine Zusammenfassung:
Der vorsitzende Richter hat gleich zu Anfang gesagt dass die Richter keine Verfassungswidrigkeit erkennen können. Auch wurde gesagt dass es allein um die Frage geht ob man zahlen muss. Da man ja Rundfunk nicht nutzen muss spielt die Qualität oder nicht Vereinbarkeit mit dem Gewissen ja keine Rolle. Der Vorsitzende Richter meinte dass er selbst seit 2013 den vollen Beitrag zahlen muss und vorher nur für Radio gezahlt hat. Zitat: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Es wurde über folgende Themen diskutiert:
-Steuer: Richter und RBB reiten das Pferd weiter dass man ja mit der Empfangsmöglichkeit eine konkrete Gegenleistung erhält. Koblenzer: Im RBStV ist der konkrete Vorteil nicht genannt und es reicht nicht aus dem Kontext darauf zu schließen (Es wird nur der Verwendungszweck des Beitrages genannt).


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Hier noch ein Nachzügler zur Mailing-Aktion von Anfang Januar 2015:

Zitat
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,
 
Ihr Schreiben vom 03.01.2015 hat mich auf verschiedenen Wegen erreicht. Ich will versuchen, die darin angesprochenen Fragen zu beantworten. Was die formale Seite betrifft, so fällt der Rundfunk unter die Kulturhoheit der Länder. Deswegen hat der Bund hier keine Zuständigkeit und schon gar nicht das Bundesministerium der Finanzen. Dementsprechend hat die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Frau Dreyer, in einem Schreiben an Herrn Scheuble diese Unzuständigkeit gerügt. Herr Scheuble hat dem nicht widersprochen.

Was die inhaltliche Seite des Gutachtens betrifft, so sind die darin enthaltenen Vorschläge keineswegs neu. Schon in den 80iger Jahren propagierte die englische Premierministerin Margret Thatcher das Motto „Sollen doch nur die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen, die ihn auch tatsächlich nutzen“ und setzte dafür eine Untersuchungskommission ein. Der Vorschlag wurde allerdings bis heute nicht verwirklicht, weil er auf eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinauslaufen würde. Bezahlen nur diejenigen für ein Angebot, die es auch nutzen, dann handelt es sich um Pay-TV, das nur dort rentabel betrieben werden kann, wo genügend kaufkräftige Nachfrage vorhanden ist. Ein solches Pay-TV gibt es bereits in der Bundesrepublik in Gestalt von Sky. Dort kann jeder die Angebote abonnieren, die er haben will und das dafür geforderte Entgelt bezahlen. Viele Inhalte, die heute vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeboten werden, sind dort allerdings nicht zu finden, weil sie mangels kaufkräftiger Nachfrage nicht gewinnbringend angeboten werden können. Das heißt natürlich nicht, dass Rundfunk nur dann gut sein kann, wenn er vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk veranstaltet wird. Genauso wenig ist aber der Markt der Garant für immer optimale Ergebnisse. Überall wo Menschen arbeiten, können Fehler gemacht werden. Deswegen ist es aus meiner Sicht wichtig, keine Monokultur bezüglich des Systems zu installieren. In einem dualen System haben Fehler nur begrenzte Auswirkungen und die jeweiligen Stärken addieren sich. So scheint es mir auch beim dualen Rundfunksystem in Deutschland, wenn man es mit dem Rundfunkangebot in anderen Ländern vergleicht. Ich vermute, dass diese Ausführungen Sie nicht von Ihrer Meinung abbringen werden. Aber vielleicht können Sie nachvollziehen, dass man auch andere Standpunkte als den Ihren vertreten kann.
 
Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXXX
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80335 München


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

Nos

  • Beiträge: 62
Grandiose Antwort, genau genommen steht da doch drin, dass offensichtlich nur so wenige Leute öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren,
dass eine Finanzierung nur durch Nutzer wirtschaftlich nicht möglich wäre :D

Klingt ja mal ganz anders als das ewige "praktisch jeder nutzt die ÖR" Geschwafel...


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Bezahlen nur diejenigen für ein Angebot, die es auch nutzen, dann handelt es sich um Pay-TV

Bezahlen diejenigen für ein Angebot welches an Akzeptanz verloren hat und welches die Menschen zum Leben NICHT brauchen, dann handelt es sich um das ö.-r. Zwangs-Pay-TV und Nötigung. Nötigung für etwas Albernes wie das TV bedeutet das Ende der Demokratie.

Freiheit ist dem Zwang für unnötige Meinungsmanipulation unter dem Deckmantel der Information vorzuziehen.


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U
  • Beiträge: 47
Schon in den 80iger Jahren propagierte die englische Premierministerin Margret Thatcher

Was für eine unsinnige Argumentation, ich denke Dummfunk ist Ländersache, was interessiert uns dann die Meinung der englischen Premierministerin dazu? Laut allgemeiner Info bedeutet ARD immer noch „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“, und das ist nun mal der Bund der aus dem Zusammenschluss der Länder besteht. Betrifft es alle Länder, dann betrifft es auch den Schirmherrn oder etwa nicht ?

Schäuble hatte schon 1993 laut einem Artikel in der Süddeutschen die Abschaffung der Fernsehgebühren gefordert. Der Artikel lautete "Vernichtungsfeldzug gegen die Öffentlich-rechtlichen?"

http://rundfunkoek.uni-koeln.de/institut/pdfs/0693.pdf

Eine TV-Steuer wird es mit der EU nicht geben,  also abspecken und endlich die Smart-Card für Rentner einführen....


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@USER9000

Danke für die PDF.
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Zitat
also abspecken und endlich die Smart-Card für Rentner einführen.
Wozu braucht es eine Smart-Card für Rentner? Jeder EU-Staat darf aus allgemeinen Steuermitteln seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstützen, wenn er die europäischen Wettbewerbs- und Beihilferegeln beachtet und einhält.

D.h.; Finanzierung aus Steuermitteln: Ja; eine direkte Belastung der Bürger als Pflicht: Nein.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

w

wtfacow

Grandiose Antwort, genau genommen steht da doch drin, dass offensichtlich nur so wenige Leute öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren,
dass eine Finanzierung nur durch Nutzer wirtschaftlich nicht möglich wäre :D

Klingt ja mal ganz anders als das ewige "praktisch jeder nutzt die ÖR" Geschwafel...

Genau das habe ich mir auch gedacht.


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G
  • Beiträge: 126
  • Kein Geld für Volksverdummung!
Hier noch ein Nachzügler zur Mailing-Aktion von Anfang Januar 2015:

Zitat
...
Der Vorschlag wurde allerdings bis heute nicht verwirklicht, weil er auf eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinauslaufen würde. Bezahlen nur diejenigen für ein Angebot, die es auch nutzen, dann handelt es sich um Pay-TV, das nur dort rentabel betrieben werden kann, wo genügend kaufkräftige Nachfrage vorhanden ist....

hmmmm, zu diesem Satz brauche ich jetzt erstmal einen Tee, damit ich ihn runter kriege  ;)
Die Wahrheit ist oft schwer verdaulich.
Das Antwortschreiben ist der Hammer!


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