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Autor Thema: Deutsche Sprache - schwere Sprache  (Gelesen 2647 mal)

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che

Deutsche Sprache - schwere Sprache
Autor: 21. August 2009, 10:09
Wenn ein Gesetz eine Gebühr für Geräte ohne Möglichkeit der Signalverarbeitung hätte setzen sollen, dann wäre eine Formulierung etwa von der Art gut:
„Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät bereithält.“
Der Zusatz „zum Empfang“ ist dann irreführend. Ließe man ihn weg, würden die ständigen Prozesse nicht geführt werden müssen. Man müsste nicht zum millionsten Mal erklären, das es sich anders verhält, als die Gesetze verstanden werden.

Sobald irgend ein Richter einräumt, dass es vom Empfangsteil abhängt, steht die Gebührenfreiheit für einen Teil von technischen Darbietungseinrichtungen fest. Geräte, die technisch nicht oder nur beinahe in der Lage sind, Rundfunk zu empfangen oder wieder zu geben, bleiben ohne Gebühr.
Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind die Bereitschaft der Geräte genauso Voraussetzung, wie der Empfang von Rundfunkdarbietungen.

Alle anderen Erscheinungen sind entweder unglückliche oder kurzweilige Umstände, die im Einzelfall zur unerwarteten Beurteilung der Gebührenpflicht führten oder die erfolgreich eingeführten Umdeutungen der Gesetze durch raffgierige ÖRA. Zu viele Quellen beziehen sich mittlerweile aufeinander und nicht mehr präzise auf den Text des Gesetzes.
So erkläre ich mir die gegenwärtige Rechtsverdrehung.

Zuträglich scheint auch die Missdeutung von “könnte“.
Sicher muss jeder Gebühren zahlen, wenn er mit seinem Gerät Darbietungen konsumieren könnte. Absoluten Paragraphenbezug hat jede Umschreibung im Sinne von „könnte, unabhängig von tatsächlicher Nutzung“. Aber nicht im Sinne von „könnte, unabhängig von tatsächlicher Nutzbarkeit“. Wenn die technischen Bedingungen tatsächlich keine Hör- und Sichtbarmachung hergeben, kann nicht von Bereithaltung ausgegangen werden.

Die Empfangstechnik(Antenne, Stick, Schüssel, Verbindung zum Festnetz...) ist gebührenrelevant.
In anderen Ländern wird die Gebührenlast realitätsnäher gehalten.

Wenn wir die Fragesteller in diesem Punkt bestärken, dann ist es nicht einfach feige, jemanden vorzuschicken und gemein, seinen Misserfolg in Kauf zu nehmen. Es ist legitim, weil wir davon überzeugt sind, dass es Recht ist und demjenigen genauso dient, wie uns allen.

bb


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Re: Deutsche Sprache - schwere Sprache
#1: 21. August 2009, 10:24
Die Empfangstechnik(Antenne, Stick, Schüssel, Verbindung zum Festnetz...) ist gebührenIRELEVANT.

Auch ein analoger Schwarzweiß-Fernseher auf der Bühne ist gebührenpflichtig. Und das auch, wenn im Sendegebiet nur Digital ausgestrahlt wird.


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Re: Deutsche Sprache - schwere Sprache
#2: 21. August 2009, 16:59
die Gerätschaften, die eine Gebührenpflicht auslösen, sind nicht technisch spezifiziert! Daher gibt es hier aus meiner Sicht reichlich Interpretationsspielraum.

So ist der GEZ / ÖRR und dem Gebührenbeauftragten sicherlich herzlich egal, ob eine Antenne da ist, oder nicht. Für den Einzelnen bedeutet das: Zahlen. Insofern gebe ich rkk recht.

Ich würde jedoch jede Gelegenheit nutzen, mich aus der Gebührenpflicht herauszureden. Bei fehlender Antenne würde ich deshalb sagen: "Ich halte keine Geräte zum Empfang bereit." Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger würde ich an der Stelle mitteilen. Die Argumente, die che (für mich durchaus nachvollziehbar) hier zu Felde führt, würde ich nur zu Felde führen, wenn's gar nicht mehr anders geht; also die tatsächlichen Umstände zu irgendeiner Gebührenforderung nicht mehr in Frage stehen.

Edit:
Analog würde ich beim Videorekorder vorgehen. Zwar ist ein 'Videorekorder' ein Aufzeichnungsgerät gem. §1 Abs. 1 RGebStV, aber was der nun an Gebühren aufwirft, kann man schon wieder prima hinterfragen. Ich würde jedenfalls nicht sagen, dass der Videorekorder ein Fernsehgerät ist und damit 17,98 €/Monat anfallen (vergl. §12 Abs. 2 RGebStV).


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