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Autor Thema: Mathematische Argumente  (Gelesen 6195 mal)

G
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Mathematische Argumente
Autor: 11. Dezember 2014, 11:12
Da die Gerichte rechtlichen Argumenten derzeit nicht sonderlich gewogen sind, habe ich mal ein paar Zahlen recherchiert, die auf die Argumentation der Gerichte abzielen:

Argument 1) : Typisierung ist zulässig, da 94 % der Haushalte über ein Empfangsgerät verfügen. Im Gesetz steht sinngemäß, dass dies zulässig ist, wenn weniger als 10% ungerecht behandelt werden.

Ungerecht behandelt werden alle Haushalte, die nur ein Radio/Neuartiges haben oder gar kein Empfangsgerät haben. Gem. Zensus 2011 gibt es ca. 40 Mio Haushalte, gem. Geschäftsbericht 2012 der GEZ sind 32,6 Mio TV Geräte angemeldet (38,2 Mio. Radios und 0,5 Mio Neuartige, der Vollständigkeit halber)

Ergo verfügen 7,4 Mio Haushalte NUR über Radio/Neuartiges oder über gar kein Empfangsgerät. Diese Haushalte werden durch die Typisierung benachteiligt, das sind 18 %. (Es sein denn die haben sich alle nicht korrekt angemeldet *g)

Argument 2): Gleichheitsgrundsatz wird nicht verletzt. Durch die neue Regelung werden Singlehaushalte stärker belastet. Gem. Zensus 2011 gibt es 17 Mio. Singlehaushalte, das sind satte 42%, die benachteiligt werden.

Argument 3): Zwangsabgabe ist gering, kein Eingriff in die Finanzen. Gem. Statistischem Bundesamt lebten 2011 13 Mio. Menschen in Armut, ein großer Anteil davon übrigens in 1-Personenhaushalten. Abzüglich der Hartz IV Empfänger (4,6 Mio.) verbleiben 9,4 Mio, die nicht in den Genuss der GEZ Befreiung kommen. Der Hartz IV Tagessatz für Essen beträgt 4,5 EUR. Entweder 4 Tage Essen oder 1 Monat TV schauen, die Börsennachrichten zum Beispiel oder die Staumeldungen. Sittenwidrig! Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig!


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vmp

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Re: Mathematische Argumente
#1: 11. Dezember 2014, 13:59
Zu (1) kann man noch erweiternd sagen:
Wenn zu GEZ-Zeiten 32,6 Mio TV Geräte angemeldet wurden, bedeutet das zu BS-Zeiten nicht, dass auch 32,6 Mio Haushalte ein TV Gerät beinhalten. Schließlich mussten doppelte TVs auch doppelt angemeldet werden.
Vielleicht gibt es noch Statistiken, die belegen wie viele doppelte Empfangsgeräte von gleicher Person gemeldet wurden?

Ansonsten wundere ich mich, dass die Argumente von der Gegenseite formuliert scheinen, aber keine Zitierung/Quellen für die Aussagen vorgenommen wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2014, 14:04 von vmp«

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Re: Mathematische Argumente
#2: 11. Dezember 2014, 15:57
Oben drauf kommen dann noch x Prozent Haushalte, die trotz Multifunktionsgeräte/-displays keine NUTZER der öffentlich-rechtlichen Programme sind.

Bei der Betrachtung der Gruppen „Medienverweigerer“ über die „typische“ Familie bis hin zur „medienaffinen“ Wohngemeinschaft wird die Gruppe der Menschen, die einfach den ö.-r. nicht nutzt, dafür sich über

privates Stadtradio, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher/Hörbücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradio, das ganze Internet, Internet Blogs, Spielkonsolen- und Softwarehersteller, Kinos, Theater, Varieté, Konzerte, ...

informiert, bildet und unterhält und keinen besonderen Vorteil von den ö.-r. Programmen hat - gar nicht betrachtet. Die Gerichte tuen so, als ob es die Gruppe, die im Wesentlichen die ö.-r. nicht Nutzt, neben den Medienverweigerern, nicht geben würde.

Mit dieser falschen Logik manipulieren sie die grundrechtlichen Ansprüche der Verfassung willkürlich. Der Vorteilsbegriff, der im Äquivalenzprinzip verwendet wird, ist der umgangssprachliche; er ist der Vorteil, der dem normalen Verständnis von Vorteilen entspricht.


Die Nichtnutzer der ö.-r. Programme werden durch den Zwangsbeitrag für die ö.-r. Anstalten diskriminiert.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2014, 16:01 von Viktor7«

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Re: Mathematische Argumente
#3: 11. Dezember 2014, 16:36
Hallo victor 7,

das stimmt. Die Medienverweigerer werden einfach ingnoriert. Nur ist dies zuäassig, denn die Anzahl dieser Personen, die den öRR nicht nutzen ist gem. Aussage des öRR weniger als 10% (*) der Gesamtanzahl. Damit darf typisiert werden.  (*) das ist diese berühmte Zah, dass 94,6 % aller Haushalte über einen Empfangsgerät verfügen. Diese Zahl ist durch nichts belegt (keine Quelle) und ich versuche die mit meiner Argumentaion anzuschießen.


@ Vmp:

Das ist richtig!

Es heisst nur, dass 2012 32,6 Mio TV-Geräte angemeldet waren. In Haushalten, in ein oder mehrere TV Geräte stehen, mussten zu GEZ Zeiten MINDESTENS EIN Beitrag pro Haushalt entrichtet werden. Mindestens deswegen, da zu GEZ Zeiten mehrere Beiträg fällig waren, wenn in ein und dem selben Haushalt mehrere "Verdiener" gewohnt haben.

Wichtig: Damit ist die Anzahl der Haushalte, in denen mind. ein  TV-Gerät steht geringer als die Anzahl der angemeldeten TV Geräte.

Nach neuer BS Beitragsrechnung ergeben sich die Anzahl der Wohnungen, für die ein Beitrag zu bezahlen ist: 32,6 Mio / (1+x) < 32,6 Mio. Ich kenne jetzt die Zahl der Wohnungen nicht, in der nach alt GEZ mehrere Beitragszahler gewohnt haben. Ich schätze jetzt einfach mal x= 5%. Also sind es nach neuer BS Rechnung nur noch 31 Mio Wohnungen, für die Beiträge zu zahlen sind. Damit werden 9 Mio Wohnungen ungerecht gehandelt. Es werden also noch mehr...

Wie meinst du von der Gegenseite formuliert? Vielleicht verstehe ich es falsch, aber ich bin KEINER von dem Verein, ich klage gegen die. Oder meinst du diese ominöse Zahl von 94,6 %, die seitens des öRR als Anteil der Wohnungen mit Rundfunkgerät (TV/Radio/NR) angeführt werden?

Die glaube ich sogar: Von den 40 Mio Haushalten verfügen 38 Mio über ein Rundfunkgerät. Zu den 31 Mio Haushalte mit TV gesellen sich sicher noch ein paar Mio. Haushalte nur mit Radio. Fehlen noch 7 Mio Radios/NR. Klar von dem 38,2 Mio angemeldeten Radios sind der Großteil Firmen, aber 7 Mio Privathaushalte, das kann schon sein.


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Re: Mathematische Argumente
#4: 11. Dezember 2014, 18:44
Hallo GenugGEZahlt,

die Argumentation der Gegenseite bezüglich der 10 % Marke bezieht sich, wie uns allen bekannt ist, auf das Vorhandensein der Rundfunkgeräte in den Haushalten, unabhängig der Nutzung des x-ten Informations- und Unterhaltungsanbieters (hier des ö.-r. Rundfunks). Die Medienverweigerer (Menschen ohne Rundfunkgeräte) werden, wenn auch "ungenau", berücksichtig (wegtypisiert). Die Richter haben sich noch von der steinalten Verknüpfung: vorhandenes Rundfunkgerät = Nutzer des damals einzigen ö.-r. Anbieters nicht gelöst. Die Verknüpfung über das Rundfunkgerät=Wohnung=öffentlich-rechtlicher Rundfunknutzer als Vergleichsmaßstab der Nutzung des ö.-r. Programme ist im Jahr 2014 mit dem der Gebrauch der Multifunktionsgeräte nicht mehr vorhanden. Das Multifunktionsgerät dient als Plattform für die Weltweite, beinah unbegrenzte Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten. Die Typisierung über das Vorhandensein der Rundfunkgeräte im Haushalt ist mit dem Zeitalter der Multifunktionsfähigkeit der Geräte und der weltweiten Nutzung des Internets absoluter Unsinn. Hier halten uns die willfährigen Gerichte zum Narren.

Das heißt, zu den von dir aufgezählten Unstimmigkeiten, kommt noch der Anteil der Nichtnutzer der ö.-r. Programme dazu.


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Re: Mathematische Argumente
#5: 11. Dezember 2014, 20:17
die Argumentation der Gegenseite bezüglich der 10 % Marke bezieht sich, wie uns allen bekannt ist, auf das Vorhandensein der Rundfunkgeräte in den Haushalten, unabhängig der Nutzung des x-ten Informations- und Unterhaltungsanbieters (hier des ö.-r. Rundfunk). Die Medienverweigerer (Menschen ohne Rundfunkgeräte) werden, wenn auch "ungenau", berücksichtig (wegtypisiert).
[/quote]

Mir fehlt etwas ein. Wenn wir nachweisen könnten, dass es sogar mehr als 10% Haushalte gebe wo kein Fernseher und Radio vorhanden ist, würde uns das nutzen? Wenn ja, welche Möglichkeiten bietet sich hierzu?

Ich persönlich habe seit 30 Jahre kein Fernseher und Radio.




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Re: Mathematische Argumente
#6: 11. Dezember 2014, 20:47
Wenn wir nachweisen könnten, dass es sogar mehr als 10% Haushalte gebe wo kein Fernseher und Radio vorhanden ist, würde uns das nutzen? Wenn ja, welche Möglichkeiten bietet sich hierzu?
Ich würde sagen ja. Nach meinem Verständnis wäre der RBSTV damit hinfällig. Den Nachweis kann man wohl nur über eine großangelegte Umfrage erbringen. Würde mich auch mal interessieren, wie genau sowas aussehen muß.


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vmp

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Re: Mathematische Argumente
#7: 13. Dezember 2014, 14:30
Wäre eventuell auch ein Vergleich Ost- vs. Westdeutschland mathematisch sinnvoll, weil sich die Einkommensspannen dort ja auch um >10-20% (habe keine genauen Daten gefunden) unterscheiden, die Personen aber gleich belastet werden.

Auch die Kosten für die jeweiligen LRA sollten sich in den verschiedenen Bundesländern teilweise stark unterscheiden, trotzdem werden "arme Bundesländer" gezwungen zu gleichen Teilen die "reichen (und dementsprechend in der Unterhaltung der LRA teureren" Bundesländer zu gleichen Teilen zu finanzieren.
Niemand würde ja beispielsweise auf die Idee kommen, dass Länder in Afrika für irgendeine Sache das gleiche zu Zahlen haben wie reiche Länder wie Deutschland, etc. Das findet hier aber in kleinerem Rahmen statt.

€: Wobei das im Endeffekt auch nur eine typisiertere Variante von dem Vergleich mit den konkreten Arbeitsendgeldern wäre. Ich bin davon ja nicht so der Fan, weil es niemals wirklich fair stattfindet.


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Re: Mathematische Argumente
#8: 14. Januar 2015, 16:18
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Re: Mathematische Argumente
#9: 14. Januar 2015, 16:28
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Re: Mathematische Argumente
#10: 15. Januar 2015, 10:58
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Jo, ich bin eher für einen Mathematik-Preis für die Berechnung der Typisierungsungültigkeit wegen der fehlenden Berücksichtigung der Rundfung bzw. Fernsehverweigerer.
So wie der eine Hansel 1993 diese Auszeichnung bekommen hat für die exakte Kalkulation, dass Michail Gorbatschow der Antichrist ist...  ;D


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Z
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Re: Mathematische Argumente
#11: 16. Januar 2015, 15:28
Ich überlege gerade, was die Typisierung für Gewerbebetriebe bedeutet, denn dort ist die Organisation der einzelnen Betriebe so, daß man nicht mal für 50% gleichartige Merkmale finden könnte.
Das einzige, was mir im betrieblichen Bereich einfiele, daß wahrscheinlich über 95% der Fahrzeuge über ein Radio verfügen, damit hätte man zwar eine Nutzungsmöglichkeit, aber man muß den ÖRR ja nicht nutzen, vielleicht hören die Monteure ausschließlich privates Krawallradio.
Da sich der Beitrag aber nach Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiterzahl und Fahrzeugen berechnet, zahlt der Betrieb ja möglicherweise mehrfach, für das Fahrzeug (Autoradio) und für den Mitarbeiter, der das Fahrzeug fährt.


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