Moin Moin liebe Mitglieder des Forums,
ich habe ein paar Fragen zum folgenden Fall:
1. Person A hat bis zu Datum X Bafög erhalten (war also nicht beitragspflichtig). Ab Datum X hat Person A kein Bafög mehr erhalten.
2. GEZ schickt Person A nun erste Briefe. Person A reagierte nicht. Der letzte Brief, den Person A bekam war die "Bestätigung der Anmeldung".
2.1 Das Datum Y, welches in dem Brief "Bestätigung der Anmeldung" genannt wird und zu welchem Person A angemeldet wurde, liegt von einige Monate VOR Datum X. GEZ hat Person A also zu einem Datum (Y) angemeldet, während Person A zu diesem Datum (Y) aber noch Bafög erhalten hat, also nicht beitragspflichtig war.
Die Frage 1 lautet nun: Sollte die Person A in irgendeiner Form reagieren und der GEZ klar machen, dass Person A zu dem angemeldeten Datum (Y) nachweislich nicht beitragspflichtig war? Oder kann Person A diesen Nachweis auch erst später (bei Erhalt "späterer" briefe, wie Zahlungsaufforderungen) bringen (ohne Sonderzahlungen etc. zu leisten)?
Anmerkung: Person A will die Zahlung mindestens so weit wie möglich in die Zukunft verschieben und möchte so lange wie möglich keinen direkten Kontakt mit der GEZ haben.
3. Person A hat in weiser Voraussicht (so hofft Person A dies zumindest), Widerspruch gegen die Ablehnung des Bafögantrags gestellt. Person A sieht zwar keine Erfolgsaussicht in diesem Widerspruch, allerdings ist Person A der Meinung, solange Person A im Widerspruch mit dem Bafögamt ist, muss Person A keine GEZ-Abgabe zahlen.
Die Frage 2 lautet nun: Ist Person A richtig in der Annahme, daß Person A solange das Widerspruchsverfahren läuft nicht GEZ-Beitragspflichtig ist ? Oder muss Person A (bei Ablehnung des Widerspruchs) auch für den Zeitpunkt zahlen, indem Person A im Widerspruch mit dem Bafögamt stand?
Ich hoffe, daß ihr die Fragen beantworten könnt

Mit freundlichem Gruß,
der Trini.