Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Mr. Tax klärt auf: "Rundfunkbeitrag ist unrechtmäßig!"  (Gelesen 10945 mal)

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Video auf FinanzFernsehen.de:

FinanzFernsehen.de klärt auf! Unser Steuerexperte Prof. Dr. Koblenzer spricht Klartext über Themen, die uns alle betreffen.
Heute: "Der Rundfunkbeitrag ist unrechtmäßig!"

http://www.finanzfernsehen.de/money_business/Business/2014_47/mr__tax_klaert_auf__rundfunkbeitrag_ist_unrechtmaessig____video.html

Einfach für alle, die es noch nicht wussten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

N
  • Beiträge: 2
Danke schön, muss schon sagen sehr schön kurz und knapp erklärt. Das wichtigste fürs erste ist enthalten.  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ist zwar richtig und alles schön erklärt . Aber wenn der Rundfunkbeitrag als Steuer wiedergeboren werden sollte , dann doch sicher nicht als eben solche Steuer in einer nach Gutdünken fest angesetzten und unveränderlichen Höhe. Damit wäre gar nichts gewonnen , das überflüssige Etwas hätte nur einen anderen Namen. Das Theater welches dann kommen würde , wäre für den ÖRR noch viel unbeherrschbarer als wie es derzeit schon seinen Lauf nimmt.
Eine Rundfunksteuer müsste an das Einkommen gekoppelt werden und das ist wohl ebenso wenig durchsetzbar wie eine Festbetrag. Dafür würden die Besserverdienenden dann schon sorgen und für den ÖRR die Hölle anheizen. Viele bisher zögernde Anwälte würden sich auf einmal anbiedern und ein Mandat haben wollen.
Ob Beitrag oder Steuer ist letztendlich egal , der ÖRR in seiner jetzigen Form muss ganz einfach nur weg oder zumindest radikal reformiert werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2014, 06:41 von mickschecker«
You can win if you want

G
  • Beiträge: 126
  • Kein Geld für Volksverdummung!
Eine Rundfunksteuer müsste an das Einkommen gekoppelt werden und das ist wohl ebenso wenig durchsetzbar wie eine Festbetrag.

Vielleicht wird der Soli-Beitrag dann dafür "weiterverwendet"  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

I
  • Beiträge: 55
Das mit der Steuer ist doch gar kein Problem.
Meines Wissens, hat Finnland das genau so gemacht.
Es wurde anerkannt, dass ör-Rundfunk seine Berechtigung in hohem Maße eingebüßt hat.
Der Finne zahlte ca. 250 € per anno.
Nun ist es an das Einkommen gekoppelt worden, was bedeutet:
Der Mindestbeitrag bei Steuerpflichtigen beträgt ca. 50 €
der Höchstbetrag für Gut- bis Wahnsinnsverdiener 140 €
bei einem zurechtgestutzten Gesamtaufwand für den ör-Rundfunk im 100 Millionen Bereich.

Klar, ist total weg damit, das Beste aber, damit könnte ich leben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 810
Nun ist es an das Einkommen gekoppelt worden, was bedeutet:
Der Mindestbeitrag bei Steuerpflichtigen beträgt ca. 50 €
der Höchstbetrag für Gut- bis Wahnsinnsverdiener 140 €
bei einem zurechtgestutzten Gesamtaufwand für den ör-Rundfunk im 100 Millionen Bereich.

Du hast Recht. Das würde aber bedeuten, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Konjunktur abhängig macht. Das wiederum würde bedeuten, dass [Achtung, Ironie-Modus an!] die Qualität der Fernseh- und Radio-Sendungen darunter leiden wird. [Ironie-Modus aus!]

Und nicht zuletzt müssen doch die ganzen künftigen Rundfunk-Rentner ihre Zusatzrenten erhalten, also zusätzlich zur gesetzlichen Rente - versteht sich! Daher ist der Rundfunk-Mafia eine stetig steigende Entwicklung wie in der Vergangenheit schon viel lieber - konjunkturunabhängig natürlich!

Aus dem "Datenreport 2013 — Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland" des Statistischen Bundesamtes sei von Seite 144 zitiert:

"Im Jahr 2011 lag das Haushaltsnettoeinkommen von 29 % aller Privathaushalte in Deutschland bei unter 1.700 Euro im Monat, allein 19 % der Haushalte mussten mit weniger als 1.300 Euro mo­natlich auskommen."

Und auf Seite 160 heißt es:

"Das obere Fünftel der Bevölkerung verfügte zusammen über ungefähr viereinhalbmal so viel Ein­kommen wie das untere Fünftel der Bevölkerung."

Hieran wird deutlich, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf dem Rücken von Geringverdienern finanziert. Wenn schon "jeder im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen" ist (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof v. 15.05.2014 Az. Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12, Tz. 80), dann ist das Leistungsfähigkeitsprinzip zu beachten. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern genauso für Betriebe. Das ist so offensichtlich, dass jeder vernünftige Mensch es einsieht. Das wollen die hier in Deutschland aber leider nicht kapieren, denn der Beitragsservice wäre heillos mit lästigem Rechnen überfordert. Schließlich heißt es doch "Einfach. Für alle." und nicht "Kompliziert. Für den Beitragsservice." Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit macht da fleißig mit, aber merkt anscheinend gar nicht, wie lächerlich sie sich macht, wenn sie sich rundfunktreu hinter Paragraphen verschanzt. Von "Copy&Paste"-Richtern zu sprechen, ist da ja noch freundlich ausgedrückt. Die haben eben keinen A*sch in der Hose. Hauptsache, der Sch**ß ist vom Tisch und das Gehalt ist pünktlich auf dem Konto.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2014, 00:38 von Knax«

K
  • Beiträge: 810
Und, liebe Freunde der konsequenten Beitragsverweigerung, welche Formulierung könnte die Voraussetzungslosigkeit einer Abgabe schöner zum Ausdruck bringen als die des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes:

Zitat von: Bayerischerischer Verfassungsgerichtshof
insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen

Man kann Menschen nicht zur Logik zwingen, erst recht dann nicht, wenn es sich dabei um Richter handelt. Das kann man von denen nicht verlangen. Zu anstrengend.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 342
Wenn schon "jeder im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen" ist, dann ist das Leistungsfähigkeitsprinzip zu beachten. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern genauso für Betriebe.
Was genau bedeutet das mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Wenn schon "jeder im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen" ist, dann ist das Leistungsfähigkeitsprinzip zu beachten. Das gilt nicht nur für Privatpersonen,
sondern genauso für Betriebe.
Wieso das denn ? Wenn man diese Finte immer noch mit einschließt , braucht man doch gar nicht erst großartig weiter zu diskutieren. Die gierige Einverleibung der Betriebe hat man sonst schon aufgebend hingenommen.
Jeder hat nur einen Satz Augen und Ohren . So ist der Rundfunkbeitrag auch ganz allein nur über die Haushaltsabgabe "gerechtfertigt". Eine weitere Ausdehnung auf Betriebsstätten ist völlig unbegründet und dient einzig und allein der Gewinnmaximierung.
Was genau bedeutet das mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip?
Das sagt doch schon das Wort allein aus , es sei denn man verdreht und verbiegt es nach Art des ÖRR.
Jeder leistet seinen prozentual anteiligen Beitrag in der Höhe , wozu er finanziell fähig und daher zumutbar in der Lage ist.
Allein die Umsetzung dieser eigentlich besten Lösung wird vom ÖRR aus Angst vor der sich daraus ergebenden Realität des noch größeren Widerstandes konsequent verweigert.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2014, 10:00 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Wenn sich die Damen und Herren Richter einmal die beiden Worte genauer anschauen würden,(Einwirkungsbereich und Leistungsfähigkeitsprinzip),dann müssten alle Bürger,die über Sat TV empfangen können,am Beitrag beteiligt werden.Hier liegt schon der erste Punkt der Ungerechtigkeit und des Gleichheitsprinzipes,aber so weit wollen ja unsere Recht sprechenden Damen und Herren nicht denken.
Zum zweiten Punkt kann man sagen,dass aufgrund der finanziellen Möglichkeiten sicherlich 30-40% der Bevölkerung entweder keinen oder nur einen geringeren Beitrag zahlen müsste,weil Sie gerade so viel zum Leben haben,dass es zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Das Problem des Rundfunkbeitrages wenn er denn schon bis zum SanktNimmerleinstag verteidigt werden muss , ist nur über eine flexible Regelung nach Art einer einkommensabhängigen Steuer einigermaßen gerecht zu bewerkstelligen. Denn eine Steuer ist er ohnehin schon , Beiträge zahlt man freiwillig und nicht per Zwang verordnet.
Der ÖRR will sich aber ganz einfach nicht mit den Besserverdienenden anlegen , das würde ihm ganz sicher noch schlechter bekommen. Da versteift er sich doch lieber auf die immer noch bequemere Variante bei der großen Masse der weniger Verdienenden die Hand aufzuhalten. Und das gleich mindestens in doppelter Ausfertigung versteckt über die Betriebsstättenabgabe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
...es wird keine Steuer für einen Rundfunk geben können!
Eine Steuer dient dem Allgemeinwohl - also für die gemeinsame Nutzung. Allerdings würde der ÖRR gemäß dem "Motto": dass die Zahlung einer Steuern grundsätzlich kein Anspruch auf einer Gegenleistung begründet sind, gut dorthin passen!  looool  ...eine Gegenleistung wird auch niemand erwarten können! HaHaHa...

Dieser "Rundfunk" hat aber (wie wir alle wissen!) gar keinen Nutzen, sondern ist auf Grund der Fehlinformationen, der Kriegshetze und der manipulative Informationen,
eher als Verdummung einzustufen! Kurz: vorsätzliche Manipulation!
Natürlich nicht immer. Manchmal hört man auch gute Nachrichten. Z. B wenn die Uhr umgestellt werden muss... ;D

Schon alleine daher ist diese Art von Steuer, gemäß dem Grundgesetz in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch, sogar verboten und steht unter Strafe!
Auch wenn jetzt hier jemand das Gesamtdeckungsprinzip (Deckung der gemeinsamen Ausgaben) erwähnt, wäre diese Rundfunksteuer nicht mit der Verfassung vereinbar!

Sofern man sich im heutigem Zeitalter auch anders informieren kann (in diesem Falle sogar muss und sollte  ;D )!
Also kurz: der zu bezahlende Rundfunk ist nicht mehr Zeitgemäß! ... und das wissen die! ...jaja die Felle schwimmen langsam davon!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

k
  • Beiträge: 53
Hallo,

na die Fernsehleute haben mit dieser Regelung eine Möglichkeit geschaffen, Gebühren zu kassieren, ohne daß sie jemand umgehen kann.
Die alte Regelung war schon (für mich schon) ziemlich zweifelhaft, aber noch zu umgehen.
Jetzt aber gibt es kein Entkommen mehr, da ja so ziemlich jeder eine Wohnung hat.

Für mich ist diese neue Regelung ganz klar ein Versoß gegen meine Grundrechte, wenn ich der Meinung bin, daß ich diese Sender nicht brauche, dann ist das mein Grundrecht und wenn mir jemand vorschreibt welchen Sender ich zu unterstützen habe, dann empfinde ich das als eine Einschränkung meiner persönlichen Freiheit.

Diese Vorgehensweise ist doch verrückt.
Aber andererseits garnicht so neu, sondern nur sehr offensichtlich.
Wieviele Pensionen und Ehrensolde zahlen wir denn schon?
Wer studiert muß ein Semesterticket von 250 Euro bezahlen, egal ob er ihn nutzt oder nicht, ich will studieren, nicht verreisen.

Ich bin es leid zuzusehen wie manche groß kassieren und der kleine Bürger wird durch die Heißmangel gedreht.
Ich bekomme selbst Post von den Fernsehleuten, aber so recht weiß ich nicht was ich tun soll, einfahc nicht zahlen ist auf dauer wohl kaum eine Lösung.

Ich hoffe sehr, daß möglichst bald ein Durchbruch kommt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Zwangsabgaben abschalten!
Persönliche Freiheit und Wahlfreiheit wiedereinführen!

H

H2O

  • Beiträge: 137
Hallo kritzel300,

an diesem Punkt der Ratlosigkeit sind wir auch schon alle gestanden, da bist Du in bester Gesellschaft. Du solltest dich hier im Forum gut einlesen, da sind die Vorgehensweisen mit Optionen schon des öfternen beschrieben und diskutiert. Ich gehe davon aus, dass es sich noch eine Weile hinziehen wird bis zur höchstrichterlichen Entscheidung. Bis dahin sollte man schon alleine deswegen was dagegen tun, um nicht von den Behördenmühlen erfasst zu werden und um weiterhin sein Geld zu verteidigen. Es sieht auch so aus, dass wer nicht rechtlich dagegen vorgeht, am Ende sein Geld nie wieder sieht auch wenn die ÖR irgendwann bei Gericht mit Pauken und Trompeten durchfallen sollten.

Zur groben Vorgehensweise von Person A:

Ordner anlegen und alle Schreiben dort chronologisch sammeln. Eingangs Datum bei Person A vielleicht extra vermerken.

Alle Schreiben, die in der Überschrift/Betreff was mit "..Bescheid.." zu tun haben und eine "Rechtsbehelfsbelehrung" haben sind wichtig. Der Rest sind Bettelbriefe und andere Unverschämtheiten und könnten ohne Reaktion abgeheftet werden. Manchmal gibt es auch Schreiben mit "..Mahnungen.." oder "Zwangsvollstreckung", diese sind hier auch schon diskutiert und es gibt Vorgehensweisen.

Gegen JEDES Schreiben mit "Bescheid" im Betreff und Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb von 4 Wochen fristgerecht Widerspruch bei der zuständigen ÖR Anstalt einlegen (nicht BS). Nur Not, wenn Person A keine Zeit hat, immer die selben Widerspruchsschreiben verwenden (neues Datum halt etc.). Person A kann es auch getrennt machen also die Widerspruchsbegründung nachreichen, wenn Person A dazu aufgefordert wird. Was drinn steht ist fast egal, man muss die Widerspruchsfrist einhalten. Wenn das Schreiben wie üblich 14 Tage nach Ausdruck-Datum bei Person A ankommt macht das nichts, es gilt zur Wahrung der Frist das Datum des tatsächlichen Eingangs bei Person A im Briefkasten. Gute Formulierungen für sein Widerspruchsschreiben und sogar Musterbriefe gibt es hier im Forum. Auch viele Antworten auf seine Fragen, einfach die Suchfunktion nutzen.

Sollte dann einer oder alle seiner Widersprüche durch einen sog. "Widerspruchsbescheid" (in der Betreffzeile) beschieden werden (im  Normalfall negativ für Person A), dann kann A dagegen, beim für seinen Wohnsitz zuständige Verwaltungsgericht, Klage einreichen. An diesem Punkt stehen zwischenzeitlich mindestens geschätzte 7000 ÖR Verweigerer (auch große Firmen).

Das ist der grobe Weg aber wie gesagt bitte genauer im Forum einlesen. Hier wird Person A auch individuell geholfen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2014, 21:55 von Uwe«

k
  • Beiträge: 53
Hallo H2O,

vielen Dank für deine ermutigenden Worte.
Ich habe auch schon etwas herumgelesen, ich lese immer wieder, daß man innerhalt einer Frist widerrufen muß.
Ich bin seit März zwangsangemeldet, habe einfach nie bezahlt, daher befürchte ich, daß ich doch noch irgendwann zahlen muß, die Frist ist ja schon vorbei.
Ich werde jetzt wohl erstmal einen Widerspruch schreiben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Zwangsabgaben abschalten!
Persönliche Freiheit und Wahlfreiheit wiedereinführen!

 
Nach oben