Hallo kritzel300,
an diesem Punkt der Ratlosigkeit sind wir auch schon alle gestanden, da bist Du in bester Gesellschaft. Du solltest dich hier im Forum gut einlesen, da sind die Vorgehensweisen mit Optionen schon des öfternen beschrieben und diskutiert. Ich gehe davon aus, dass es sich noch eine Weile hinziehen wird bis zur höchstrichterlichen Entscheidung. Bis dahin sollte man schon alleine deswegen was dagegen tun, um nicht von den Behördenmühlen erfasst zu werden und um weiterhin sein Geld zu verteidigen. Es sieht auch so aus, dass wer nicht rechtlich dagegen vorgeht, am Ende sein Geld nie wieder sieht auch wenn die ÖR irgendwann bei Gericht mit Pauken und Trompeten durchfallen sollten.
Zur groben Vorgehensweise von Person A:
Ordner anlegen und alle Schreiben dort chronologisch sammeln. Eingangs Datum bei Person A vielleicht extra vermerken.
Alle Schreiben, die in der Überschrift/Betreff was mit "..Bescheid.." zu tun haben und eine "Rechtsbehelfsbelehrung" haben sind wichtig. Der Rest sind Bettelbriefe und andere Unverschämtheiten und könnten ohne Reaktion abgeheftet werden. Manchmal gibt es auch Schreiben mit "..Mahnungen.." oder "Zwangsvollstreckung", diese sind hier auch schon diskutiert und es gibt Vorgehensweisen.
Gegen JEDES Schreiben mit "Bescheid" im Betreff und Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb von 4 Wochen fristgerecht Widerspruch bei der zuständigen ÖR Anstalt einlegen (nicht BS). Nur Not, wenn Person A keine Zeit hat, immer die selben Widerspruchsschreiben verwenden (neues Datum halt etc.). Person A kann es auch getrennt machen also die Widerspruchsbegründung nachreichen, wenn Person A dazu aufgefordert wird. Was drinn steht ist fast egal, man muss die Widerspruchsfrist einhalten. Wenn das Schreiben wie üblich 14 Tage nach Ausdruck-Datum bei Person A ankommt macht das nichts, es gilt zur Wahrung der Frist das Datum des tatsächlichen Eingangs bei Person A im Briefkasten. Gute Formulierungen für sein Widerspruchsschreiben und sogar Musterbriefe gibt es hier im Forum. Auch viele Antworten auf seine Fragen, einfach die Suchfunktion nutzen.
Sollte dann einer oder alle seiner Widersprüche durch einen sog. "Widerspruchsbescheid" (in der Betreffzeile) beschieden werden (im Normalfall negativ für Person A), dann kann A dagegen, beim für seinen Wohnsitz zuständige Verwaltungsgericht, Klage einreichen. An diesem Punkt stehen zwischenzeitlich mindestens geschätzte 7000 ÖR Verweigerer (auch große Firmen).
Das ist der grobe Weg aber wie gesagt bitte genauer im Forum einlesen. Hier wird Person A auch individuell geholfen.