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Zwangsanmeldungen und andere Machenschaften der GEZ

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Daniel:
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Das Thema hier:

Zwangsanmeldungen und andere Machenschaften der GEZ

Seid-Nett:
@SWR

In letzter Zeit gab es wieder vermehrt die Diskussion zum Thema Datenschutz. Ausgelöst durch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter überwachen und bestimmte Daten speichern und auswerten. Hier ist die Politik schnell dabei, den Datenschutz anzumahnen.

Schaut man sich die Adressenbeschaffung bei der GEZ an(Ankauf/Anmietung/Einwohnermeldeämter), habe ich auch ein
mulmiges Gefühl im Bauch. Soweit es um die Informationsbeschaffung bei der GEZ geht, scheint es das Thema Datenschutz nicht zu geben. Eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung, wie würde sich Wolfgang Schäuble (ode auch jeder andere Innenminister) über diesen Kompetenz-Umfang freuen.

Im Gebühreneintreiben scheint die Raster-/Schleierfandung grenzenlos zu gelten. Bei der GEZ sind erst einmal alle Bürger "terror-, äh.... scharzhör-/schwarzsehverdächtig".



Predator:

Das OVG Niedersachsen hat sich zur Beweislast bei Zwangsanmeldungen klar geäußert:  „Deshalb hat ein Gläubiger die streitigen Entstehungsvoraussetzungen seines Anspruchs sogar dann zu beweisen, wenn sich der Schuldner wegen dieses Anspruchs in notarieller Urkunde der Zwangsvollstreckung unterworfen hat (BGH, Urteil vom 3. April 2001, - XI ZR 120/00 -, BGHZ 147, 203-211). Für den Beweis des Anspruchs auf Rundfunkgebühren bei vorheriger Abgabe einer formellen Erklärung kann nichts anderes gelten." (Az: 10 PA 118/05)


Es ist bestimmt von allgemeinem Interesse, welche Rechtsauffassung der SWR hier vertritt.

helm:

--- Zitat ---Es ist bestimmt von allgemeinem Interesse, welche Rechtsauffassung der SWR hier vertritt.
--- Ende Zitat ---

Es wäre überhaupt mal grundsätzlich darzulegen, auf welcher Basis eine Anmeldung durch dritte / Zwangsanmeldung / Plichtanmeldung zustande kommt.
Aus meiner Sicht stellt sich das so dar, dass erst mal jedem verdachtsunabhängig (wie bei den Terrorgesetzen) unterstellt wird, es würde irgendein Empfangsgerät bereit gehalten. Dann müht man sich irgendeinen Kontakt herzustellen - egal wie, egal wann. Und wenn keine Auskunft kommt, wird eine "Anmeldung durch Teilnehmer" in's EDV-System eingetragen, obwohl's natürlich überhaupt nicht stimmt. Dabei verzichtet man natürlich gern auf die Schriftform, damit's später "keiner" gewesen ist ... im Weiteren schickt man Zahlungsaufforderungen, Zahlungserinnerungen und Bescheide - wenn einer sich nicht wehrt, wird kassiert; unabhängig davon, ob die Gebührenforderung überhaupt berechtigt ist, oder nicht: "Wir müssen ja davon ausgehen, dass das alles stimmt, was im Datenmülleimer verklappt wurde."
Da kann einem schon mal schlecht werden. Alles wie bei Vertrieb unseriöser Glücksspielverträge über's Telefon ...

Kommt wider erwarten doch mal Gegenwehr so wie Predator es schreibt, war's zum Schluss wahrscheinlich immer ein bedauerlicher Irrtum. Und wer genau da im konkreten Fall verantwortlich ist, kann man sicherlich bedauerlicherweise auch nicht mehr sagen; is ja nix gespeichert.

@SWR
Ungefähr so muss man sich's doch vorstellen, oder nicht?

KanarZkun:
Was in diesen Zusammenhang auch zu beachten ist das Gebührenbescheide erst nach etlichen Monate von der GEZ verschickt werden. Davor werden ersteinmal dutzende Zahlungsauforderungen verschickt gegen die man keinen Einspruch erheben kann. Diese Methode ist höchst Fragwürdig und hat nur das Ziel das man einfach aufgibt und Zahlt.
Das Gebührenbeauftage (die Freie Mitarbeiter sind und auf Provisionsbasis arbeiten) Zwangsanmeldungen durchführen ist natürlich auch höchst Fragwürdig und auch Missbrauchsanfällig.

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