Das ist jetzt kein Vorwurf, aber die Wenigsten wissen das nicht oder denken nicht daran. Könnte man aber immer noch innerhalb eine Quartals erledigen, nämlich beim BS/GEZ den Wohnungswechsel anzeigen, was auch laut RBStV vorgeschrieben ist.
Jede neue Anmeldung beim EMA wird der GEZ gemeldet. Die gehen hier strikt nach Neuzugängen/Namen vor und die eindeutige Identifizierung ist nunmal nur über die
Beitragsnummer möglich. Woher sollen die wissen, ob nun X und Y mit der und der Beitragsnummer woanders wohnt, wenn X und Y das nicht meldet?
Dem Beitragsbescheid hätte Y eigentlich fristgerecht innerhalb 4 Wochen widersprechen müssen, sonst wird er rechtskräftig. Dazu hätte die Begründung gereicht, dass Y mit X schon mehrere Jahre zusammenwohnt (Mietvertrag oder Abmeldebestätigung würde reichen) und somit beitragsfrei wäre,
sofern X immer gezahlt hat. Ansonsten tritt
§2 Abs. 3 RBStV in Kraft und Y kann zur Zahlung herangezogen werden.
Ansonsten sollte sich Y
§14 RBStV, insbesondere Absatz 5, durchlesen.
