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Autor Thema: Sz-online: Nach der Feuerwehr kommt die Rechnung (Feuerwehrabgabe)  (Gelesen 3750 mal)

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Vorwort:
Merkwürdiger Artikel aus der Sz über 2 Geschäftsleute die nach Großbränden in ihren Firmen von den jeweiligen Gemeinden mittels Kostenbescheid zur Zahlung der Feuerwehreinsatzkosten aufgefordert wurden, dagegen Widerspruch einlegten und Recht bekamen ["weil Einsätze der Gemeindefeuerwehr zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe laut Brandschutzgesetz unentgeltlich sind“] (Zitat aus dem Artikel).
Artikel endet damit, das dafür lt. der Gemeindenhauptamtsleiterin ja auch wieder die Feuerwehrabgabe eingeführt werden könnte. "Frauen können als möglichen Ersatz auch einen Freiwilligendienst beim DRK leisten."


Sz-online, 5.1.17, Artikel von: Eric Weser
Nach der Feuerwehr kommt die Rechnung
Zitat
Bei der Großbäckerei Raddatz und beim Fahrradhändler Häslich hatte es gebrannt. Dann sollen sie auch noch Tausende Euro zahlen. […]
Auf Nachfrage bestätigt die Gemeindeleitung, dass Kostenbescheide an die beiden Gröditzer Unternehmer verschickt wurden. Doch inzwischen habe sich herausgestellt, dass es sich um ein Missverständnis handle, so Hauptamtsleiterin Kerstin Herklotz. Die Bescheide würden von der Gemeinde zurückgenommen, kein Betroffener müsse etwas zahlen. […]
Hinter vorgehaltener Hand werfen sie der Röderaue vor, die Zahlungsaufforderungen absichtlich losgeschickt zu haben – in der Hoffnung, die Betroffenen zahlen ohne Widerspruch. Als Motiv wird die äußerst angespannte Finanzlage der Gemeinde angeführt. […]
Dass die Feuerwehr zusätzliches Geld gebrauchen könnte, daraus macht Herklotz indes keinen Hehl. Die Politik auf Landes- und Bundesebene müsse für eine bessere Finanzausstattung sorgen, fordert sie – und bringt die in den 1990ern abgeschaffte Feuerwehrabgabe ins Gespräch. Die mussten männliche Gemeindebewohner zwischen 18 und 60 Jahren zahlen, wenn sie nicht am freiwilligen Feuerwehrdienst teilnahmen. […]
Aus Sicht von Kerstin Herklotz kann die Abgabe jedem Gemeindebürger problemlos abverlangt werden, auch Frauen. Sie könnten ja zum Beispiel auch beim Roten Kreuz einen Freiwilligendienst leisten.

weiterlesen unter:
http://www.sz-online.de/sachsen/nach-der-feuerwehr-kommt-die-rechnung-3580257.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2017, 07:28 von Bürger«
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

  • Beiträge: 984
Wie wäre es mit einer "Wehrabgabe" für alle, die sich nicht freiwillig zu Bundeswehr melden und alternativ keinen Dienst beim Technischen Hilfswerk (THW) leisten ?


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Ja, ist lange her, da hatte es diese Feuerwehrabgabe in Sachsen; Vater hatte jahrzehntelang bei der FFW mitgemacht. Aus irgendwelchen Gründen, die mir jetzt nicht bekannt sind, wurde diese Abgabe wieder eingestampft; könnte sogar sein, daß diese Angelegenheit dem BVerfG oder dem BGH zur Entscheidung vorlag.

Denn etwas, was von allgemeinem Interesse ist, ist aus Steuermitteln zu finanzieren.

@Nichtgucker
Vergiß es; es ist mit heutigem Rechtsverständnis nicht vereinbar, den Bürger in normalen Zeiten zu irgendetwas zu verpflichten. Primär bleiben FFW, THW und Co für jene Bürger, die sich freiwillig dafür melden. Zwang sorgt nämlich nicht dafür, daß der, der gezwungen wird, auch hinter jener Sache steht, zu die er gezwungen wird. Und gerade im Rettungsdienst, mal egal, ob FFW, THW und Co., ist eine LMAA-Einstellung, das letzte, was gebraucht wird.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Solche wirren Personen,
die sich durch den Rundfunkbeitrag nun animiert fühlen,
noch weitere Zwangszahlungsprojekte einzufordern, gab es ja bereits schon:

Mitteldeutscher Verkehrsverbund nimmt sich Rundfunkbeitrag zum Vorbild
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11597.msg78200.html#msg78200

Piratenpartei
Bürgerticket für Berliner

http://www.morgenpost.de/berlin/article205420345/Piraten-Buergerticket-fuer-Berliner-kostet-40-bis-60-Euro.html

Und jetzt noch diese o. g. Amtsperson mit der Zwangsabgabenforderung für
ihre heißgeliebten kommunalen Brandschützer.


Ich befürchte, solange wie es den Rundfunkbeitrag noch gibt ( -hoffentlich nicht mehr lange- ),
werden bestimmt noch weitere Verwirrte weiterhin neu erfundene Zwangsbezahlansprüche erheben.

Markus


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a

azdb-opfer

Aus irgendwelchen Gründen, die mir jetzt nicht bekannt sind, wurde diese Abgabe wieder eingestampft; könnte sogar sein, daß diese Angelegenheit dem BVerfG oder dem BGH zur Entscheidung vorlag.

Das BVerfG hat in dieser Angelegenheit entschieden:
BVerfGE 92, 91 - Feuerwehrabgabe, Beschluss vom 24.01.1995
Link: http://sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintText&Name=bv092091

Zitat
1. Die Beschränkung einer Feuerwehrdienstpflicht und einer hieran anknüpfenden Abgabepflicht auf Männer verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG.

2. Die Grundsätze über die finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit parafiskalischer Sonderabgaben (BVerfGE 55, 274 [298 ff.]; 82, 159 [179 ff.]) gelten auch für landesrechtliche Sonderabgaben. Die baden-württembergischen und bayerischen Vorschriften über die Erhebung einer auf männliche Gemeindeeinwohner beschränkten Feuerwehrabgabe oder Feuerschutzabgabe sind mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar (Abweichung von BVerfGE 13, 167).


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Zitat
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Und warum wird das nicht gemacht: Weil dazu die Gemeindevertreter zustimmen müssten, die das dann alle selbst bezahlen müssten. Das ist der wesentliche Unterschied zu den Landesparlamenten, die über den Rundfunkbeitrag abstimmen, von dem sie selbst nicht wesentlich nachteilig belastet werden: Nachteile haben vor allem die Nichtnutzer, die unteren Einkommensgruppen, die Singles, die Behinderten und die Betriebe. Der typische Parlamentarier hingegen guckt ARD nonstop, hat genügend Kohle, lebt nicht in einem Single-Haushalt, ist nicht (körperlich) behindert und lebt vom Staat. Außerdem winken stattliche Bezüge als Rundfunkratsvertreter oder ähnliche Kick-Backs.


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Und warum wird das nicht gemacht:
Weil es, siehe Beitrag zuvor, das BVerfG gekippt hatte und Entscheidungen des BVerfG bekanntlich gemäß BVerfg-Gesetz, §31, für alle Gerichte, Behörden etc. bindend sind.

Selbst dann, wenn sie es jetzt nochmals wollen sollten, sie dürften es nicht.

Erschreckend ist viel eher die Unkenntnis ob der bundesrechtlichen Vorgaben; von Ignoranz mag hier mal noch nicht geschrieben werden, sind viele ehrenamtlichen und auch hauptamtlichen Politiker doch fachlich nur Laien.


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c
  • Beiträge: 873
Weil es, siehe Beitrag zuvor, das BVerfG gekippt hatte ..

Der Punkt war ja, dass die Zahlpflicht nur den Männern im (feuer)wehrfähigen Alter aufgegeben worden war. Wenn die Abgabe diskriminierungsfrei wäre, könnte sie eventuell (als Sonderabgabe, unter den übrigen Bedingungen) klappen: wenn also alle Bürger ab 18 leisten müssten. Ob die übrigen Bedingungen vorlagen, musste das BVerfG nicht mehr prüfen. Vernünftigerweise tut man es auch deshalb nicht, weil eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln einfacher, gerechter und effizienter ist. Mit jeder Abgabe schafft man Verwaltungsaufwand, der erstmal kompensiert werden muss.

Das eigentliche Problem ist, wie immer, die Unfähigkeit der öffentlichen Hand, vernünftig zu haushalten.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zu den Hintergründen über die damalige, gekippte "Feuerwehrabgabe" siehe auch Übersicht unter
Beiträge, Gegenüberstellung zu Feuerwehrabgabe, Insolvenzbeiträge u.a.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19976.msg129310.html#msg129310


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