@PersonX: da liegt meine Befürchtung, dass in irgendeinem anderen Gesetz die wieder ausgehebelt wird.
@Konspirativ
Ich gehe davon aus, dass sie unter der gleichen Adresse in der Bananenrepublik angemeldet sind.
In genau dem von Dir verlinkten Dokument wird ja in §2 Abs. 3 auf §44 AO verwiesen.
Dieses ist jedoch, wie man dem Wortlaut entnehmen kann, NUR für Steuern, nicht für sonstige Abgaben gedacht.
Eine Steuer ist es dann, wenn sie der Legaldefinition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung entspricht.
Was auf den "Beitrag" der BEZ genau zutrifft.
Steuern werden von sonstigen Abgaben (Beiträge, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen sowie sonstige Ungehorsamsfolgen wie etwa Auflagen nach § 153a StPO, Zwangsgelder oder Ordnungsgelder) unterschieden.
Aber sie bestehen darauf:
Es ist keine Steuer, keine Abgabe, keine Gebühr, nein, nicht einmal ein Beitrag sondern eine "Vorzugslast" (lt. div. Urteilen) zu der ich allerdings auch noch keine jur. Definition gefunden habe.
Der AO entnehmen wir:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.
Den Rest spare ich mir, da es sich IMMER auf eine Steuerart bezieht.
Wenn also das Bananengesetz bestreitet eine Steuer eintreiben zu wollen, so können sie sich m.E. dann nicht auf die AO berufen.
Sollten sie sich dennoch darauf berufen gestehen die damit ein, eine Steuer eintreiben zu wollen.
Bei Wikipedia, dem Sprachrohr der "herrschenden" Klasse Meinung findet sich bei Abgabenordnung:
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet.
Somit ein Verstoß gegen:
Normenklarheit oder Normbestimmtheit, ein verfassungsrechtliches und rechtsstaatliches Gebot für den Gesetzgeber.
Dies bedeutet, dass das Gesetz klar verständlich sein muss und nicht zu sehr unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln enthalten darf. Das Gesetz soll also für den Bürger klar erkennbar sein. Außerdem müssen festgelegte Begriffe in ihrer ursprünglichen Bedeutung verwendet werden. Der Grundsatz soll dem Bürger ermöglichen, bereits durch einen Blick ins Gesetz festzustellen, was die Behörde, sein Lieferant, sein Arbeitgeber oder seine Versicherung darf und was nicht.
Vielleicht habe ich einen Denkfehler, oder einen kleinen Haken entdeckt. Das herauszufinden ist mein Ziel.
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia
99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.
Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!