http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klagen+gegen+Rundfunkbeitrag+abgewiesen/?LISTPAGE=1217876
" Mit der schriftlichen Begründung der Urteile ist noch im Laufe dieses Monats zu rechnen. "
Bin ja gespannt !!!
Das Urteil ist genauso unwichtig, wie die Verwaltungsgerichte und der auftretende Anwalt. Wenn du den ersten Satz des Berichtes gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass die Klage von vornherein zum Scheitern verurteilt war.
Erfolglos ist zumindest vorläufig der Versuch zweier Bürger aus dem Raum Stuttgart gewesen, ihre früheren Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag auch weiter behalten zu können.
In der Tat kann ich mir aber wirklich nicht vorstellen, dass ein Kläger, vertreten durch einen "erfahrenen GEZ-Anwalt", nur wegen der ermäßigten Beiträge Klage einreicht.
Insofern gebe ich dir Recht, dass die Urteilsbegründung das ganze Dunkel ans Licht bringt und die Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten als eine weitere Farce in der Printmedienlandschaft entlarvt.
Angesichts der „grundsätzlichen Bedeutung“, so erklärte Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler am Donnerstag, habe das Verwaltungsgericht die Berufung zum Urteil zugelassen.
Vermutlich ist es den Schreiberlingen zuviel sich nähers mit der
"grundsätzlichen Bedeutung" auseinanderzusetzen. Meine persönliche Meinung ist allerdings, dass die selbst keinen Schimmer davon haben, um was es beim RBStV überhaupt geht?
Mein Tipp: intensive Recherche und Anti-RBStV Berichte, von mir aus auch mit Windeln!
