Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Seit 3 Monaten neue Wohnung - jetzt Post

Begonnen von vlenzer, 11. September 2014, 22:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

vlenzer

Hallo zusammen!

Bräuchte mal euren Rat zum folgenden hypothetischen Fall.  8)

Person A ist vor 3 Monaten in eine Wohngemeinschaft mit Person C (besteht länger als 01.2013, bezahlt wurde durch Person B fleißig) gezogen. Diese Person hat neulich zum ersten Mal Post von der GEZ bekommen. Hier soll angegeben werden, ob sie bereits für diese Wohnung ein Rundfunkbeitragskonto errichtet hat oder Mitbewohner bereits GEZ bezahlen. Ich denke, dass das Schreiben bekannt ist.

Die Frage die sich stellt ist die: Person A hat zuvor (Einzug 2012) in einer eigenen Wohnung gewohnt und nie Post von der GEZ erhalten, also auch nie bezahlt. Bekommt diese Person auch jetzt noch Post mit Bitte um Nachzahlung für den Zeitraum 01.2013 bis 06.2014? Oder wurde da so wie es aussieht etwas versäumt? Was würdet ihr dieser Person für ein Vorgehen raten?

Ich danke im Voraus!

LG

rOckY-88

Angeben, dass Person B bereits zahlt. Dann melden die sich nicht wieder.

Alternativ: Alle Schreiben abwarten und schauen was im Beitragsbescheid steht (der kommt nach 6-8 Monaten). In der Regel erlaubt der BS es sich, ab 01.2013 zu berechnen, wenn das Bekanntwerden des Innehabens eines Haushaltes nicht nach 01.2013 durch eine Meldebestätigung erfolgt ist.

Wenn Person B nicht gegen die Verfassungswidrigkeit und Machenschaften des BS vorgehen und lieber weiter zahlen möchte, dann ist es für Person A (aktuell) am einfachsten, anzugeben, dass ein gemeinsamer Haushalt mit Person B bewohnt wird und somit des BS zufrieden ist.

Gruß

schildzilla

#2
Ich habe nach Umzug keine Aufforderung zur Nachzahlung bekommen.
Brief ging zurück.
Bis heute ist Stille.

Details gibt es hier:
Umzug: 1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10887.msg74566.html#msg74566
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

vlenzer

Oh das ist natürlich sehr ärgerlich mit dem Brief. Aber kommt ja immer wieder vor..
Aber am einfachsten und sichersten wäre es glaube ich wirklich für Person A das Schreiben zurück zu schicken und anzugeben, dass sie bei bezahlender Person B eingezogen ist. Vorteil ist ja, dass Person B schon lange in der Wohnung wohnt.

Lg