(nicht-)Einkommen bescheinigen:
spontan fallen mir da grade nur Umwege über 'ne Steuererklärung oder einen Notar ein. Ob da was möglich ist, müsste Person A mal mit enstpr. Fachleuten abklären. Bis dahin könnte Person A ja folgendes Versuchen: vorsorglich einen rückwirkenden Antrag auf Befreiung stellen. ggf. mit Antrag aus Aussetzung einer Fristwahrung.
Wenn Person A in entspr. Schreiben den Beschluß des LG Tübingen lediglich als Grund mit angeben würde, läge die Vermutung nahe, dass die GEZ dies wohlmöglich ignorieren würde.
Vielmehr könnte Person A gezielt, mit im Beschluß angegebenen passenden Mängeln, gegen Gb-Bescheide vorgehen, jeweils mit entspr. Angaben der §§ und Gesetze (die man dann den Beschluß entnehmen würde) und dem Verweis auf den Beschluß v. LG Tübingen.
Hierbei wäre allerdings zu beachten, dass die angegebenen Mängel bzgl. Gb-Bescheide im Beschluß keine Urteile sind und auch nicht die Begründung für den ergangenen Beschluß sind, denn in der Klage ging es ja um was anderes.
Auch wäre zu beachten, daß nicht alle Mängel auf alle Bundesländer gleichmäßig anwendbar wären (unterschiedliche Landesgesetzgebung). Aber auch hier läge die Vermutung nahe, dass die GEZ dies ignorieren würde, solange darüber noch nicht geklagt und geurteilt wurde.
Ggf. könnte das ganze aber dazu dienen, event. aufschiebende Wirkungen bei Widersprüchen, Beschwerden etc. zu erreichen und der GEZ hinsichtlich ihrer Entscheidung bzgl. eines oben erwähnten vorsorglichen rückwirkenden Antrags auf Befreiung ohne Fristwahrung, Druck zu machen...?
(nur meine Gedanken, keine Rechtsberatung!)
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.