Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Arbeitslos und Mahnung  (Gelesen 2105 mal)

G
  • Beiträge: 3
Arbeitslos und Mahnung
Autor: 12. August 2014, 13:07
Hallo,
folgender Fall: Person A ist seit 2013 Arbeitslos und bekommt regelmäßig Post vom Beitragsservice in Köln. Dann wird er Zwangsangemeldet, zahlt aber nicht. Leider hat er versäumt eine Bescheinigung über Leistungsbezug beim Beitragsservice vorzulegen. Nun kommt eine Mahnung an mit der Aufforderung alle Rundfunkgebühren ab 01.2013 zu zahlen ansonsten könnte Person A mit einer Vollstreckung rechnen. Gibt es für Person A irgendwelche Schritte die er gehen kann um zu beweisen das er seit er die "Gebühren" zahlen muss Arbeitslos war und somit davon befreit ist? Welche Möglichkeiten hat Person A?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 516
Re: Arbeitslos und Mahnung
#1: 12. August 2014, 17:33
Befreit wird man nur auf Antrag. Und in aller Regel nur für die Zukunft.

Solange noch kein Bescheid ergangen ist, besteht die Chance, dass bei einem jetzt gestellten Antrag mit Nachweis über die Zeit des ALG-II-Bezugs auch rückwirkend die Befreiung erteilt wird.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 3
Re: Arbeitslos und Mahnung
#2: 12. August 2014, 18:43
Und wenn Person A einen Bescheid bekommen hat und versäumt hat einen Widerspruch einzulegen? Jetzt hat Person A nur 3 Tage um seine Rückstände zu begleichen laut Mahnung. Was passiert wenn Person A nicht zahlt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.540
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Arbeitslos und Mahnung
#3: 13. August 2014, 04:19
Und wenn Person A einen Bescheid bekommen hat und versäumt hat einen Widerspruch einzulegen? Jetzt hat Person A nur 3 Tage um seine Rückstände zu begleichen laut Mahnung. Was passiert wenn Person A nicht zahlt?

Auch hier der Hinweis:

...ein "fiktives" Datum - ob unleserlich als QR-Code oder leserlich auf dem Schriftstück, dem Umschlag oder sonstwo ist irrelevant. Entscheidend für den Fristlauf ist das
Datum der Bekanntgabe = (im Zweifel nachweislichen) Zustellung.

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Handelt es sich noch dazu um ein (im Zweifel nicht einmal nachweislich zugestelltes) Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung, darf Person A das Schreiben so ernst nehmen, wie sie selbst gern möchte... ;)

Obiges und weiteres - u.a. auch die Abwehr unzulässiger Zwangsvollstreckungen - ist im Forum bereits eingehend beleuchtet - u.a. auch verlinkt unter
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg72602.html#msg72602

Das Thema Befreiung/ Härtefall etc. bleibt davon unberührt...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben