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Autor Thema: GEZ will Gebühren trotz Abmeldung  (Gelesen 1897 mal)

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  • Beiträge: 1
GEZ will Gebühren trotz Abmeldung
Autor: 05. August 2014, 10:58
Hallo zusammen.

Person A hat zur Zeit Ärger mit der GEZ die sie mit einem Briefhagel eindeckt. Folgender Sachverhalt:

Bis Oktober 2013 war Person A durch Bafög befreit. Zum November ist sie für ein Praktikum aus meiner Studien-Stadt wieder bei ihren Eltern eingezogen, da der Betrieb dort in der nähe ist. Dafür hat sie sich Ende November 2013 umgemeldet (schreiben dafür hat sie).
 
Zum Oktober kehrt Person A nun in ihre Studien-Stadt zurück und bekommt auch ihr altes WG-Zimmer wieder.

Das Problem: am Briefkasten hing weiterhin ihr Name und die GEZ hat schön weiter Briefe an die Adresse geschickt, die ihr alter Mitbewohner brav gesammelt hat. Als sie gestern telefonierten, erzählte er Person A von den Briefen und Person A bat ihn die mal zu öffnen und nun soll Person A für dort nachzahlen, obwohl sie dort gar nicht gewohnt habe.

Wie geht Person A jetzt am besten vor? Person A könnte ein Schreiben aufsetzen wo sie den Sachverhalt schildere, würde damit aber zugeben die Briefe gelesen zu haben. Anderen Möglichkeit wäre jetzt bis Oktober endlich das Klingelschild zu entfernen und Person A dann Ordnungsgemäß dort wieder anzumelden und bis dahin alles weitere zu ignorieren.

Könnt ihr Person A helfen?

Liebe Grüße

Lisa


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. August 2014, 11:15 von Tracker«

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  • Beiträge: 4.012
Re: GEZ will Gebühren trotz Abmeldung
#1: 05. August 2014, 15:49
DER BS und die Rundfunkanstalt erwarten ja immer eine Ab und oder Ummeldung bei Ihnen, nicht so sehr bei den Meldebehörden, von dort entnehmen Sie am liebsten nur, die Anmeldungen ;-)

Gibt es noch Briefe, welche aktuell sind, aber ungeöffnet? Dann sollten diese vom ehemaligen und zukünftigem Mitbewohner zu Post gebracht mit dem Verweis .. wohnt da nicht .. auch der Name sollte abgemacht werden. Will Person A etwas länger Ruhe, die Ummeldung zurück an den Studienort etwas schieben.


Wichtig, falls ein Beitragsbescheid dabei war hilft das nicht, gegen die schon bestehende Forderung

Fall1 Ummeldung nur bei den Meldebehörden? Ja -> interessiert den BS nicht, denn diese verweisen auf die fehlende Ummeldung -> in dem Fall hilft nur Widerspruch und abwarten was der Widerspruchsbescheid bringt, dann notwendigerweise Klage

Fall2 Ummeldung auch gegenüber dem BS oder der Rundfunkanstalt -> dann ist da wahrscheinlich etwas schieft gelaufen -> sollte sich aber klar stellen lassen.

Fall3 kein Beitragsbescheid -> dann dem BS die Ummeldung anzeigen, und dass für die aktuelle Wohnung ja bereits bezahlt wird. Also auf Dummkurs schwenken, wie wieso für was warum.

Und auf die Webseite des Beitragsservice verweisen, dort steht irgendwo auch hier im Forum bereits, dass bis Ende 2014 Korrekturen möglich sind, falls Personen doppelt belastet werden würden. Das Widerspricht sich teils mit Forderungen wegen 2 Monaten, zu welchen eine Befreiung rückwirkend möglich wäre. -> Aber laut den Regelungen fällt der Beitrag nur für Innhaber von Wohnungen an, aber der Ummeldung war Person A kein Inhaber mehr, deswegen wäre das aus meiner Sicht eine unberechtigte Forderung. Jedoch hätte Person A sich mit Verweis auf Wohnung der Eltern abmelden sollen, laut BS sogar müssen, naja.

Viel Erfolg.


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