Person A hat Ende Mai (nach vielen "Erinnerungsschreiben") den ersten "Gebühren-/Beitragsbescheid" erhalten. Hierauf hat sie im Juni Widerspruch eingelegt.
Ende Juni erhielt sie dann ein Schreiben "Rundfunkbeitrag". Hierin bedankt sich der Beitragsservice höflich für das Schreiben und teilt mit, das grundsätzlich ja jeder zahlen muss, jeder sich frei an den Medieninhalten bedienen kann und das ganze natürlich "kein Eingriff in Grundrechte darstellt". Außerdem weisen sie noch einmal auf den offenen Betrag hin und bitten den Betrag zu überweisen.
Der Widerspruch ist demnach angekommen... man hätte jedoch eine Art Bestätigung oder Ablehnung des Widerspruch erwartet.
Anfang Juli schickt der Beitragsservice einfach wieder einen "Gebühren-/Beitragsbescheid"! Dieser hat im Grunde wieder den exakt gleichen Inhalt wie der erste und auf den erfolgten Widerspruch wird nicht mehr eingegangen.
Muss man nun auf diesen und alle weiteren "Gebühren-/Beitragsbescheide" Widerspruch einlegen oder reicht der erste Widerspruch aus?