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Autor Thema: Widerspruch für alleinerziehende Absolventin ohne Job  (Gelesen 6783 mal)

T
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Vorerst, bitte ich alle Leser um Verständnis für eventuelle Gramatikfehler. Denn trotz meiner (erworbenen) deutschen Staatsangehörigkeit, fällt es mir immer noch schwer mich fehlerfrei in deutsch auszudrücken.


Mal angenommen, Person A ist eine alleinerziehende Mutter von einem 11-jährigen Kind. Hatte früher eine erfolgreiche Abmeldung, aufgrund ihres Studiums und dem Fehlen eines Fernsehegerätes in der betroffenen Wohnung (da kein Geld und keine Zeit zum fernsehen gehabt). Diese Person ist nun Absolventin, hat zum Schluss ihr Studium mit einem Bildungskredit finanzieren müssen, da der Kindsvater jegliche Unterstützung trotz gerichtlicher Klagen verweigert hat und sich nun im Ausland versteckt. Bis Ende August bekommt die besagte Person A noch die Reste von ihrem Kredit und ist als Studentin eingeschrieben. Mit viel Glück hofft sie ab September oder sogar früher auf eine Anstellung und muss nicht dem Steuerzahler auf der Tasche liegen.

Der am 09.07.2014 empfangene Bescheid (datiert mit 04.07.2014) bittet um Begleichung der "Beiträge" in Höhe von 277,70 Euro (Säumniszuschlag von 8,00 Euro inkl.) für den Zeitraum von 01.2013 bis 06.2014.

Auf welche Tatsachen bzw. welche Argumente könnte sich diese arbeitsuchende Mutter in ihrem Widerspruch und der anschließenden Klage stützen, wenn sie strikt gegen die "Gebüren" ist, doch sich wegen ihrer familieren Situation absichern und den Schaden bei eventuellen Verlust vor Gericht so gering wie möglich halten will?

Für alle hilfreichen Antworten, Tipps oder Verweise auf Themen mit vergleichbarem Härtefall, ist die Person A sehr dankbar!


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Nicht mal ein Tipp?


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F
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Person A könnte es mit einem Härtefall-Antrag versuchen. Im Widerspruch die finanzielle Situation schildern. Eine wirklich erfolgsversprechende Möglichkeit für einen Widerspruch und eine Klage gibt es nicht.


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T
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Kennt jemand eine passende Formulierung dazu? Oder könnte der betroffenen Person bei der Formulierung helfen?

Im Falle einer Klage ist die Person A bereit eine juritische Hilfe in Anspruch zu nehmen.


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Wer sich durch den Rundfunkbeitrag in seinen Rechten verletzt sieht, legt Widerspruch ein:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Eine Person A kann zusätzlich zum Widerspruch einen Härtefallantrag stellen.
Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid kann ein Anwalt genommen werden.


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K
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Hallo zusammen,

eine interessante Konstellation, da bei dieser finanziellen Situation eigentlich keine Leistungsfähigkeit vorliegt.
Nun erlaube ich mir mal, etwas ins Wespennest zu greifen, ohne dabei die Erstellerin dieses Therads direkt anzugreifen.

Meine Ansicht:
Bei einem Hartz4 Empfänger, einem Sozialrentner, Studenten, Lebenskünstler - aber auch gering verdienenden Selbstständigen, vielen Leiharbeiter etc. besteht verständlicherweise eine extrem angespannte finanzielle Situation, so dass jeder Euro, der nicht für Rundfunkgebühren ausgegeben werden muss, ungemein entlastend wirkt.

Allerdings, ein "Normalverdiener", der zB. berufsbedingt ein Kfz benötigend intervallweise mit zum Teil enorm auftretenden Unkosten rechnen muss (Kfz-Versicherung, Reparaturen, Wartung etc.) gerät bekannterweise auch einige Monate im Jahr in eine Lebenssituation, dass am Ende des Geldes noch viel Monat vorhanden ist - und letztendlich oftmal das gleiche Lebensstandniveau wie bei den oben erwähnten gesellschaftlichen Gruppen auftritt. Andere Monate mit einem Geldüberschuss müssen dann dafür verwendet werden, diese Unkosten zu kompensieren.

Nun tritt bei mir eine gewisse Ambivalenz auf, denn so sehr ich dafür bin, einkommensschwache Personen von Rundfunkgebühren zu befreien, so sehr lehne ich es auch persönlich ab, auch noch für eine Leistungsfähigkeit bestraft zu werden - und so eine nicht gewollte Leistung (Bereitstellung von Rundfunkinhalten) auch noch solidarisch für die besagten Härtefälle mitzufinanzieren.

Das kann irgendwie nicht die Lösung sein, würden einkommensschwache Personen von Rundfunkgebühren befreit, erhielten die Öffentlich Rechtlichen unfreiwillig einen sozialen Pluspunkt, die Zeche zahlt aber indirekt eine (zumindest auf den Papier) vielleicht nur gering verdienende, als Leistungsfähig deklariert Person mit.

Was vielleicht (mittlerweile nur noch bedingt) bei Steuern und Sozialabgaben (noch) funktioniert, kann und darf aber nicht für den ÖR gelten, weil ansonsten die Begründung für eine Zwangsabgabe Rundfunkgebühr noch mit einer sozialen Komponente bestärkt würde.
Ironischerweise führt das dann dazu, die weit über den normalen Durchschnitt liegenden Spitzengehälter der Intendanten , das Überangebot und die sonstigen Geldverschwendung noch zu le­gi­ti­mie­ren.

Daher vertrete ich persönlich die Ansicht, dass unabhängig von einer individuellen Leistungsfähigkeit keine Gebührenpflicht bestehen sollte und soziale Befreiungen der Gebührenpflicht auch kontraproduktiv wirken können.

Ich weiß, das ist ein heisses Eisen - und ich heute wohl nicht in der Stimmung, mich beliebt zu machen - aber dass solidarisch ein Überangebot an Zwangsrundfunk auch noch ungewollt subventioniert werden soll, leuchtet mir einfach nicht ein.


@Tamtam123 - ich wollte natürlich nicht Deine persönliche Situation werten, aber Dein Thread schien mir der passende Ort zu sein, diese Gedanken mal niederzuschreiben.

Mit besten Grüßen
KK


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r
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Ketzerkater, du hast zwar einerseits recht, daß der ÖRR sich den sozialen Anstrich gibt auf Kosten derer, die gerade noch in die "hat genug um noch zahlen zu dürfen"-Kategorie reinzurutschen, aber meiner Meinung nach gibt es keine Alternative.
Entweder die Armen bezahlen oder sie bezahlen nicht, und wer kaum genug zu nagen hat, dem kann man es nicht auferlegen, für solch einen Nonsens noch 18 Euro im Monat zu bezahlen.

Ich finde, man sollte drüber hinweggehen, daß die örr sich hier ein Mäntelchen geben und das Menschliche im Vordergrund stehen  lassen, denn Recht haben kann nicht heißen, unbotmäßig hart zu sein.


@Tamtam123

Was Person A möchte, ist, ins Feuer springen ohne sich zu verbrennen und das wird nicht ganz einfach werden.

Das gute ist, das man eine gewisse Zeit Feuer aushält ohne sich zu verbrennen.
Zwar nicht allzu lange aber immerhin.
Will sagen, Person A sollte nicht antworten und wenn eine sog. "Rechtsbehelfsbelehrung" kommt, Widerspruch einlegen, Vorlagen und Beispiele findet sie hier viele.
Was meiner Meinung nach am besten ist, sich bei der Widerspruchsbegründung nicht auf "theoretische", dem eigenen Leben ferne Punkte zu versteifen wie("ist eine Steuer" oder "verstößt gegen dieses Gesetz"), sondern ganz konkrete, aufs eigene Leben bezogene Gründe anzuwenden, denn damit hat man dann doch die stärkste Überzeugungskraft vor Gericht.

Also solche Dinge wie die unverhältnismäßige Härte, Verletzung der Menschenwürde(das liegt bei manchen Menschen vor, bei anderen nicht), und anderes.

Es wurde hier schon mehrfach gesagt und ich würde und werde mich drauf verlassen, daß man in der 1. Verhandlung, die dann vor einem Verwaltungsgericht stattfindet, keinen Anwalt braucht, es wird nicht so schwer werden, wichtig ist, daß man sich echte Argumente zurechtgelegt hat und natürlich auch sich die Meinungen von Leuten iher durchliest, die wirklich was von Juristerei und Abläufen vor Gericht verstehen(im Gegensatz zu mir).
Diese erste Verhandlung wir Person A nicht mehr wie knapp 100 Euro kosten, wenn es denn soweit kommt, und danach kann sich Person A immer noch überlegen, sich zu fügen oder in Revision zu gehen.

Leider sind unsere Asse wohl alle im Urlaub zur Zeit, es ist schon sehr dünn geworden im Forum irgendwie.
Hoffentlich bloß das Sommerloch.


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Wie Anna Terschüren in ihrer Dissertation schon festgestellt hat, ist die soziale Komponente in diesem Gesetz nicht beachtet worden.  Die Gruppe der Beitragszahler zahlt für die Gruppe der Beitragsbefreiten. Auch das wird ein weiterer Sargnagel gegen den RBStV sein.


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K
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Inwiefern ist die "soziale Komponente" nicht beachtet worden, wenn Beitragsbefreiungen durchaus möglich sind, aber eine Form der amtlichen Bestätigung benötigen?
Link: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Besonders hart trifft es eher den keine (staatliche) Unterstützung fordernden Individualisten oder Aussteiger in seiner Nischenecke und den sogenannten prekär Beschäftigten, wenn sie eine Raumeinheit bewohnen - gilt wohl auch für Arbeitslose, die kein unterstützendes Hartz4 beantragen.

Die direkte Frage für diesen Strang: Kann @Tamtam123 eine dieser Befreiung/Ermäßigungsgründe für sich in Anspruch nehmen.

Die übergeordnete Frage sollte aber immer sein: Inwiefern kann jemand gezwungen werden, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit überhaupt für eine ungewollte Leistung bezahlen zu müssen?!

Eine weitere wichtige Frage: Hat der ÖR überhaupt das Recht, amtliche Dokumente zu verlangen bzw. in privaten, intimen Lebensituationen herumzuschnüffeln, um eventuell nach eigenem Gusto  Wohltäter zu spielen.

Die Stadtwerk gewährleisten auch nicht direkt einem Hilfebedürftigem eine kostenlose Versorgung mit Netzspannung , sondern ein Amt würde eventuell diese Aufgabe (zB. durch Hartz4) übernehmen.

Hier passt eigentlich etwas nicht zusammen, der Beitragsservice des ÖR ist doch keine staatliche Behörde.


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Nach dem Sozialstaatsprinzip muss eine Behörde wie das Sozialamt die Beiträge übernehmen, wenn jemand bedürftig ist. So aber werde ich gezwungen, die Beiträge direkt für die Bedürftigen mit zu bezahlen. Durch die Missachtung des Sozialstaatsprinzips wird die Beitragslast für den einzelnen größer. Da können sich örR auch nicht mit dem Solidaritätsprinzip rausreden.
Eine Person wie Tamtam kann nur bei einer Behörde einen Antrag auf Unterstützung stellen. Mit dem Leistungsbescheid wird eine Befreiung beim BS beantragt. Solange ein Kind unter 12 Jahre alt ist, ist zumindest die Unterhaltsvorschusskasse involviert und sollte weiterhelfen können.
BS schnüffelt ja gerade nicht mehr in den Finanzen der Bürger, die brauchen fertige Befreiungsschreiben oder Leistungsbescheide einer anderen Behörde. Mit diesen wird eine Befreiung beim BS beantragt. Man braucht denen nicht erklären, wie wenig man zum Leben hat. Damit können und dürfen die nichts anfangen.


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@Roggi
Danke für die schnelle Antwort, dann sehen wir es ja eigentlich ähnlich.

Der Vorteil, wenn zB. das Sozialamt die Kosten übernehmen müsste, wäre in Zeiten dramatisch angespannter Haushaltskassen, dass weitere Erhöhungen von Rundfunkbeiträgen zeitgleich zum Ansteigen des Sozialbudget führt. Eventuell bewirkt das eine Neudefinition von Grundversorgung <g>

Schnüffeln war der falsche Begriff von mir, aber immerhin ist man in der derzeitigen Lage gezwungen, seine Leistungsunfähigkeit amtlich nachzuweisen, was vielen Menschen sicher recht unangenehm ist.



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@Tamtam123 - ich wollte natürlich nicht Deine persönliche Situation werten, aber Dein Thread schien mir der passende Ort zu sein, diese Gedanken mal niederzuschreiben.

Deinen Gedanken stimme ich voll zu.
Und nach dem ich so die Voraussetzungen für eine Befreiung durchgekaut und weitere Artikel zum Thema Härtefall Stunden/Mutter/Alleinerziehende durchgelesen habe, habe ich nun festgestellt, dass für die Person A so eine Befreiung doch wenig Sinn macht.
Da die Person A ca. 1,5 Jahre vor ihrem Studiumabschluss neben ihrem Bildungskredit auch noch durch einen Bürojob Geld dazu verdient, um dem Kind die totale Armut zu ersparen, dem Staat nicht an der Tasche zu liegen (was ihr persönlich zu wider war) und die praktische Erfahrung zu sammeln. Der letzte Grund war, ihrer Ansicht nach, auch eine gute Chance für sie nach dem Studium besser durchstarten zu können.
Dazu kommt noch das Wohngeld, beantragt vor einem Jahr.
Die Aussicht auf eine Befreiung (wenn es überhaupt rückwirkend geht) sieht somit wohl sehr schlecht aus.


Zitat von:  robbig
@Tamtam123

Was Person A möchte, ist, ins Feuer springen ohne sich zu verbrennen und das wird nicht ganz einfach werden.

Das gute ist, das man eine gewisse Zeit Feuer aushält ohne sich zu verbrennen.
Zwar nicht allzu lange aber immerhin.

Ja, die Person A möchte ist Feuer springen ohne sich zu verbrennen. Genau gesagt, möchte die Person A sich im Falle des Falles den möglichen Schaden möglichst gering halten. Nicht zuletzt des Kindes wegen. Und genau das möchte sicherlich jeder, der sich schon mal mit einem Widerspruch dieser blöden Gebühr widersetzt. Sonst würde er sich doch nicht mit allen möglichen Paragraphen absichern. Das macht er sicherlich nicht aus reiner Kampflust und riskiert sein Hab und Gut.

Zitat von:  robbig
@Tamtam123
Will sagen, Person A sollte nicht antworten und wenn eine sog. "Rechtsbehelfsbelehrung" kommt, Widerspruch einlegen, Vorlagen und Beispiele findet sie hier viele.
Was meiner Meinung nach am besten ist, sich bei der Widerspruchsbegründung nicht auf "theoretische", dem eigenen Leben ferne Punkte zu versteifen wie("ist eine Steuer" oder "verstößt gegen dieses Gesetz"), sondern ganz konkrete, aufs eigene Leben bezogene Gründe anzuwenden, denn damit hat man dann doch die stärkste Überzeugungskraft vor Gericht.

Also solche Dinge wie die unverhältnismäßige Härte, Verletzung der Menschenwürde(das liegt bei manchen Menschen vor, bei anderen nicht), und anderes.

Die "Rechtsbehelfsbelehrung" kam am 09.07.2014. Daher die Eile.
Vorlagen und Beispiele gesammelt, doch alles ist zu allgemein verfasst und nichts wirklich vergleichbares. Deswegen auch die Bitte, um Eure Unterstützung beim Formulieren des Widerspruchs, da nicht genügend Kenntnisse in Deutsch. Gerne auch mit persönlichem Kontakt per Mail.

In dieser unsicheren Zeit zwischen Abschluss und drohenden Arbeitslosigkeit, ist die Person A für jeden guten Rat dankbar.
Und denkt, dass sie nicht alleine in solcher Situation steckt und es den anderen Ratsuchenden mit ihrem Beispiel auch weiter geholfen wird.

Danke!


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Solange ein Kind unter 12 Jahre alt ist, ist zumindest die Unterhaltsvorschusskasse involviert und sollte weiterhelfen können.

Die Zahlungshöchstdauer eines solchen Vorschusses liegt bei 72 Monaten. Person A ist seit 10 Jahren vom Kindesvater geschieden. Der Unterhaltsvorschuss hat sie also schon längst ausgeschöpft.


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Dann hilft wohl nur noch, einen Widerspruch zu verfassen. Hier ist ein Vorschlag:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg67467
Diesen Widerspruch kann Person A auf die eigenen Bedürfnisse anpassen und zusätzlich anfragen, ob eine Härtefallregelung in Betracht kommt.



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Inwiefern ist die "soziale Komponente" nicht beachtet worden, wenn Beitragsbefreiungen durchaus möglich sind, aber eine Form der amtlichen Bestätigung benötigen?

Deine Argumentation war zwar richtig, die haben kein Recht uns diese 18 Euro aufzuerlegen, aber du hattest u.a. geschrieben:

"[...]...und soziale Befreiungen der Gebührenpflicht auch kontraproduktiv wirken können.

[...] - aber dass solidarisch ein Überangebot an Zwangsrundfunk auch noch ungewollt subventioniert werden soll, leuchtet mir einfach nicht ein."

Mit meiner Antwort darauf wollte ich dich ein wenig erleuchten. Du und Roggi habt in der Sache ja recht und ich schließe mich an aber ich bin der Meinung, bei Dingen wo es keine Alternative gibt, ist so eine Meinung unsozial und entbehrt damit der "sozialen Komponente". Damit ist gemeint, daß man als Bestandteil einer Gemeinschaft sozial denken sollte. Geben und Nehmen. Gerade angesichts der schlechten Situation(die sich dann ja doch als nicht so schlecht offenbart hat) der Threaderstellerin schienen mir diese deine Sätze etwas unsozial angehaucht und deshalb wollte ich an die soziale Komponente erinnern.

Die gute Nachricht ist ja, daß es zum Glück gegenüber dem Beitragsservice sehr wohl eine Alternative gibt, was aber an der sozialen Grundhaltung, die man haben sollte, nichts ändert. Aber vielleicht erwarte ich in D 2014 zuviel, weiß nicht.



Zitat von:  robbig
@Tamtam123

Was Person A möchte, ist, ins Feuer springen ohne sich zu verbrennen und das wird nicht ganz einfach werden.

Das gute ist, das man eine gewisse Zeit Feuer aushält ohne sich zu verbrennen.
Zwar nicht allzu lange aber immerhin.

Ja, die Person A möchte ist Feuer springen ohne sich zu verbrennen. Genau gesagt, möchte die Person A sich im Falle des Falles den möglichen Schaden möglichst gering halten. Nicht zuletzt des Kindes wegen. Und genau das möchte sicherlich jeder, der sich schon mal mit einem Widerspruch dieser blöden Gebühr widersetzt. Sonst würde er sich doch nicht mit allen möglichen Paragraphen absichern. Das macht er sicherlich nicht aus reiner Kampflust und riskiert sein Hab und Gut.


Ich wollte mit meiner Redewendung, sagen, daß Person A sich entscheiden muss. Es geht hier nicht um Kampfeslust sondern darum sich zu entscheiden.

"wenn sie strikt gegen die "Gebüren" ist, doch sich wegen ihrer familieren Situation absichern und den Schaden bei eventuellen Verlust vor Gericht so gering wie möglich halten will?"

Strikt gegen die Gebühren ist hier jeder, und niemand möchte dem Gericht etwas schenken oder dem örr, aber was ich mit dem Feuer sagen wollte ist, daß man nicht immer alle Risiken voll im Griff hat und daß letzendlich die Entscheidung das maßgebliche ist:

Will ich mich zur Wehr setzen oder will ich das nicht ?

Springe ich ins Feuer und lebe dann auch mit den Konsequenzen oder nicht. Meiner Meinung nach wollte Person A einen Mittelweg einschlagen der so nicht geht.
Entschuldigung, wenn ich Person A verärgert haben sollte.


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