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Autor Thema: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!  (Gelesen 9483 mal)

B
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Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
Autor: 19. Juli 2014, 23:58
Hallo, folgendes:

Person A hat den ersten Brief gekommen, man soll Angaben machen ob man zahlt etc.
Ist es möglich, um Nachzahlungen zu vermeiden folgendes zu tun:

Die Voraussetzung ist, ein Verwandter (Onkel, Oma) etc. wohnen im gleichen Haus;

1) Zu sagen, Person A wohnt dort -> wird dies per Außendienst überprüft???

2) Um Nachzahlungen zu vermeiden: Person A hat bis z. B. einen Monat vor dem Brief da gewohnt und ist innerhalb des Hauses umgezogen.
Könnte durch Aufforderung Mietvertrag geprüft werden, haben die das Recht dazu? Bzw. da kann man sich ja schnell mal selber einen schreiben ;-)

Kann einer dazu zuverlässige Antworten geben?

Danke aus Berlin!

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2014, 00:03 von Uwe«

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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#1: 20. Juli 2014, 00:34
Man muss ehrlich antworten, weil der BS das nicht wirklich überprüfen kann. Sonst wäre es ja ungerecht dem BS gegenüber.


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a
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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#2: 20. Juli 2014, 00:34
Hy ich will dir deine Illusionen nicht nehmen, aber ein wirklich guter "Trick" ist das nicht  ;).

Ich denke da gibt es gute mittel und Wege damit du da erstmal Ruhe hast. Ich glaube nicht das die jemanden raus schicken der dann prüft wie viel Wohnungen im Haus sind.

Und falls doch erteilst du ihm direkt Hausverbot.
Du bist ja mit deiner Mitteilung das deine Tante/Onkel/Oma in der Wohnung wohnt und zahlt deiner "Pflicht" nachgekommen.


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M
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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#3: 20. Juli 2014, 00:38
Man muss ehrlich antworten, weil der BS das nicht wirklich überprüfen kann. Sonst wäre es ja ungerecht dem BS gegenüber.

Ist das dein Ernst?
Ich könnte mir vorstellen, dass dies Erfolg hätte.


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  • Cry for Justice
Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#4: 20. Juli 2014, 07:33
Man muss ehrlich antworten, weil der BS das nicht wirklich überprüfen kann. Sonst wäre es ja ungerecht dem BS gegenüber.
Da muss ich mich schon sehr wundern dies ausgerechnet von jemanden zu lesen , der hier mit die meiste Zeit im Forum verbringt , um gegen Auswüchse und Ungerechtigkeiten des BS anzukämpfen.
Der BS ist doch in vielen Fällen gar nicht erst bemüht , gerechte Entscheidungen zu treffen sowie Vernunft walten zu lassen. Kulanz kennt er nicht , nur stures unbarmherziges Abwickeln von Fällen.
Also doch bitte nicht so zimperlich sein und hier noch den Moralapostel spielen wollen.
Notlügen waren schon immer erlaubt , damit muss der allseits unbeliebte BS leben können.
Wer inszeniert denn das ganze Affentheater und belästigt Leute , die ihr Geld ehrlich und vor allem mit einer sinnvollen Tätigkeit verdienen ? 
Die überwiegende Mehrheit will den BS nicht , wir brauchen kein Inkassobüro für eine aufgezwungene Leistung !


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Schrei nach Gerechtigkeit

P
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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#5: 20. Juli 2014, 08:36
Der Beitragsservice kann nur Vermutungen tätigen, sofern Person A einen anderen Zeitpunkt also statt den in der Vermutung gelten machen will, wird Person A entsprechende Nachweise selbstständig oder auf Anforderung erbringen müssen. Die Vermutung wird sich wahrscheinlich nach dem Datum der Meldebehörde richten. Im Zweifel wird das sein 01.01.2013, falls das Meldedatum vor dem 01.01.2013 lag, ansonsten bekommt der Beitragsservice sowie so von der Meldebehörde, das jeweilige Datum des Einzugs bei der vorhergehenden Wohnung und das aktuelle Meldedatum, ja das steht so in den Informationen zum Datenabgleich, diese Daten werden auch so übermittelt, wenn man umzieht nach dem erstmaligen großen Datenabgleich.

Geht man persönlich davon aus, dass dieses Gesetz ungültig ist, dann zeigt man das entsprechend an, weil das Gesetz ja wie man wahrscheinlich später im Widerspruch auch schreiben wird, als ungültig angesehen wird, dann kann aus einem ungültigem Gesetz auch keine Pflicht entstehen, wenn der Beitragsservice jetzt also Angaben haben möchte und man dennoch gewillt ist zu antworten, so könnte diese Antwort ja auch gleich wie folgt aussehen.

hiermit weise ich Ihren Auskunftsanspruch zurück, denn am 23.05.1949 wurde dem einfachen Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland per Rechtsbefehl gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG der Auftrag erteilt nur noch solches Recht fortgelten lassen zu dürfen, das mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist. Aus diesem Grund müssen Bundes- und Landesgesetzgeber gemäß Art. 19 Abs. 1 GG die Gesetze so scheiben, dass diese anzeigen, welche Freiheitsgrundrechte Sie einschränken. Wird das nicht so gemacht, ist dieses weil diese einfache zwingende Gültigkeitsvorschrift nicht erfüllt wird, mit dem Tage seines Inkrafttretens ungültig, Verwaltungsakte welche sich auf dieses bereits ungültige Gesetz berufen sind somit nichtig. Das Gesetz, aus welchem Sie Ihren Anspruch auf Auskunft ableiten erfüllt nicht die Formvorschrift, weil es meine Rechte laut Grundgesetz Art. 1 bis 19 einschränkt oder diese verletzt ohne das Anzuzeigen und ist daher ungültig.

Das hat jedoch wahrscheinlich direkt den Nachteil, das der Beitragsservice dann vermutlich selbstständig tätig wird, und als Start, entweder 01.01.2013 einträgt, oder dass übermittelte Datum der Meldebehörde. Möglicherweise folgt dann auch sogleich ein Beitragsbescheid ;-)
Aber einen passenden Widerspruch kann man schreiben absenden und fertig. Dann folgt das was aktuell bei vielen folgt, weitere Beitragsbescheide, kurze Mitteilungen, irgendwann Massenwiderspruchsbescheide, und mit diesen kurze Zeit später möglicherweise Vollstreckungen, aber soweit ist es noch nicht, noch sind ein paar Klagen anhängig und offen, auch werden es wahrscheinlich derzeit mehr Klagen.


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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#6: 20. Juli 2014, 11:17
Nur um das mal kurz richtigzustellen, wir wollen im Forum niemanden aufrufen oder ermutigen, irgendwelche Schreiben zu verfassen, die später Probleme bereiten können. Es macht sicherlich für den einen oder anderen einen Unterschied, wenn er die Info bekommt: "Schreib was du willst, keiner kann das prüfen." oder "Bleib ehrlich, keiner kann das prüfen."  Viele Leute wissen nicht, dass es die Außendienstmitarbeiter der GEZ nicht mehr gibt. Wir wissen aber auch nicht, welche Daten BS in Zukunft bekommt, egal woher, auch Denunzianten muss man einplanen. Jeder sollte selbst entscheiden und dementsprechend die Verantwortung für sein Handeln übernehmen.


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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#7: 21. Juli 2014, 19:36
kleine Zusatzfrage; in dem ersten Schreiben steht, man hat 4 Wochen Zeit ansonsten wird man angemeldet.
Gibt es nicht mehr diese dreier Serie von Briefen bevor man angemeldet wird?


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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#8: 21. Juli 2014, 19:51
wenn Das jetzt bereits das Schreiben ist, dann gibt es diese wohl so nicht mehr, der BS entwickelt sich auch weiter


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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#9: 25. Juli 2014, 16:54
Viele Leute wissen nicht, dass es die Außendienstmitarbeiter der GEZ nicht mehr gibt.

Kann man das denn überhaupt wissen?
Es wurde zwar behauptet, dass ab 2013 kein Außendienst mehr tätig sei. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass wirklich dauerhaft auf Vor-Ort-Überprüfungen verzichtet wird.


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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#10: 25. Juli 2014, 17:02
Nein, weiss man nicht sicher. Aber es sollte keine mehr geben, wenn doch, haben wir örR wieder bei einer großen Lüge erwischt.


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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#11: 25. Juli 2014, 22:07
Nichts genaues weiß man nicht.
Und wenn , was will denn der Schnüffler als verwertbares Ergebnis mitnehmen ?




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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#12: 26. Juli 2014, 17:57
Nichts genaues weiß man nicht.
Und wenn , was will denn der Schnüffler als verwertbares Ergebnis mitnehmen ?

Wenn er sich die Namen auf den Klingel- und Briefkastenschildern aufschreibt, lässt sich prüfen, ob es zu jedem ein Beitragskonto gibt. Normalerweise entspricht ja eine Klingel und ein Briefkasten einer Wohnung.
Allerdings könnte es sein, dass diese Arbeit schon vor 2013 erledigt wurde. Ich habe im Sommer 2012 mal jemanden beobachtet, der ein Klemmbrett mit einer Namensliste dabeihatte und dies mit den Klingeln abglich.


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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#13: 26. Juli 2014, 18:19
Wer partout nicht erfasst werden will  , wird wohl kaum seinen August noch wo hinpinseln.
Hinter vielen namenlosen Klingelschildern versteckt sich am Ende doch eine bewohnte Wohnung.
Wer es wissen soll  , weiß auch wo er zu drücken hat. Bei namenlosen Briefkästen liegt die Post nach Flugblattart im Flur. Wird sicher vom Hausmeister ab und zu entsorgt.


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Re: Trick, um Nachzahlung zu Vermeiden?!
#14: 26. Juli 2014, 18:49
Post will man wohl schon bekommen. Und ohne Namen auf dem Briefkasten weiß der Briefträger nicht, ob es den Empfänger gibt. Ohne Hinweis auf dessen Existenz einfach im Flur abkippen darf er normalerweise nicht.


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