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Autor Thema: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?  (Gelesen 36844 mal)

N
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Verdammt. Da wollte Person P jetzt so ehrlich sein und sich erstmals beim BS melden und eine Befreiung beantragen (da derzeit arbeitssuchend) und dann diese unfairen Methoden dieser Truppe?


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ehrlich sein zu wollen ist ja auch voll lobenswert und eigentlich eine Voraussetzung im alltäglichen Umgang miteinander. Nur passt diese Einstellung nicht zur derzeitigen Situation der aufgezwungenen Finanzierung eines aufgedrängten angeblichen öffentlich und vor allem fraglich rechtlichen Rundfunks.
Natürlich gibt es auch noch andere mehr oder weniger beliebte gesetzlich festgelegte Abgaben , Beiträge , Steuern oder wie auch immer benannt.
Beispiel: KFZ-Steuer. Die zahle ich , weil ich mit dem Auto die Arbeit erreichen muss um das nötige Kleingeld für den Alltag zur Hand zu haben. Und die Straßen werden auch nicht von den Heinzelmännchen für umsonst gebaut und intakt gehalten. Wer dies nicht zahlen will , darf sich eben kein Auto anschaffen.
Wie verhält es sich denn beim Rundfunkbeitrag. Das dafür gebotene gibt es woanders auch für lau und nicht weniger gut. Die richtige Meinung dazu kann sich jeder selbst bilden , auch ohne den ÖRR.


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You can win if you want

N
  • Beiträge: 72
Sehe ich ganz genauso wie Du. Doch was bleibt anderes derzeit übrig? Wenn eine Person eine Möglichkeit hat, sich befreien lassen (und sei es auch nur temporär), hat man bei einer Klage wohl wenig Erfolg. Klagen kann man später immer noch.


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Ein Nachweis des Zugangs bei einer einfachen Postsendung, womöglich noch als Infopost versand, ist schwer bis gar nicht möglich.

Siehe hierzu ->
Voraussetzungen Infopostsendungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10242.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2014, 02:06 von Bürger«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

G
  • Beiträge: 84
Erst wenn das letzte Hirn gewaschen, die letzte Menschenwürde gebrochen und euch die letzte Freiheit genommen wurde, werdet ihr merken, dass man mit Zeitung lesen, wählen und Steuern zahlen keine Diktatur aufhält.

Ein super Satz.


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Danke für alle Antworten bisher. Ich sehe das genauso wie mickschecker. Was da abläuft ist echt mies, krass, ungerecht, hinterlistig, skrupel- und gewissenlos etc etc. Warum soll man denn da noch fair drauf reagieren? Sie (GEZ + Politiker + Richter) selber haben es sich doch zuzuschreiben, dass die Leute sich wie in einer Notsituation fühlen bzw. sich in einer befinden, und dann auch aus der Not Dinge tuen, die sie sonst normalerweise nicht tun würden.

So wie ich das sehe, drehen sie den Leuten einen Strick daraus, wenn sie Widerspruch einlegen (da sie dann ja wissen, dass sie an der Adresse wohnen). Aufgrunddessen wird Herr T wohl weiterhin die 'nix erhalten'-Schiene fahren. Er meint, dass man dann wohl eher noch ne Chance hat, durchzukommen - auch vor Gericht. Ich schätze, dass er (leider) recht hat.


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Person P fragt sich auch, wie der Beitragsservice nachweisen kann, dass man die Post des selben tatsächlich erhalten hat.
In dem der Brief per Gerichtsvollzieher (also gegen Zustellungsurkunde), oder per Boten persönlich, übermittelt wird.

Angenommen, bei Herr T. würde an der Tür tatsächlich ein Bote oder Gerichtsvollzieher stehen und versuchen, einen GEZ-Beitragsbescheid oder ähnliches zu übergeben - kann er dann die Annahme verweigern? Wenn ja, was für Konsequenzen hätte das?


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Trotzdem wäre der Brief zugestellt.


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  • Cry for Justice
Person P fragt sich auch, wie der Beitragsservice nachweisen kann, dass man die Post des selben tatsächlich erhalten hat.
In dem der Brief per Gerichtsvollzieher (also gegen Zustellungsurkunde), oder per Boten persönlich, übermittelt wird.
Der BS glaubt die Cleverness aus Eimern getrunken zu haben.
Er versendet wertlose Infopost zum Einschüchtern sowie auch wichtige Bescheide in der gleichen nicht nachvollziehbaren Zustellungsart , mit gewöhnlicher 0815 Post.
Damit soll erreicht werden , dass das Einschüchterungs-und Bedrohungsszenario auch möglichst gut funktioniert und nicht nur auf rechtsrelevante Bescheide reagiert wird.
Sonst würden die wertlosen Belästigungsbriefe eh gleich erkennbar sein und entsorgt.
Der BS legt sich so selbst ein faules Ei ins Nest , Bescheide müssen so keinen offiziell erreicht haben.
Er soll sich gefälligst angewöhnen , diese der Wichtigkeit gebührend zuzustellen .
Damit gerät er jedoch selbst in die Zwickmühle und das ist auch gut so.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Um mal wieder zum Thema "Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?" zurückzukehren:

Der Beitragsservice ist dafür da (wie vorher die GEZ), große Mengen von Teilnehmerdaten zu verarbeiten und per 08/15 Schreiben darauf zu reagieren.
An-, Ab- und Ummeldungen werden von den Mitarbeitern am PC automatisiert erledigt.

Widersprüche müssen im Namen der Landesrundfunkanstalten bearbeitet werden. Die Widerspruchsbescheide müssen jedoch von 2 Mitarbeitern im Auftrag der LRA unterschrieben werden! Das ist ein viel größerer Aufwand für den Beitragsservice, als die routinemäßige automatische Abwicklung.

Warum nun Widerspruch ohne Klage?
Vorab müssen alle Schreiben der Teilnehmer digitalisiert werden. Die Widerspruchsbescheide werden dann mit Textbausteinen zusammengestellt. Dafür müssen aber erst (wahrscheinlich händisch), Stichwörter im individuellen Widerspruchsschreiben herausgefunden werden, nach denen sich die Textbausteinzusammensetzung im Widerspruchsbescheid richtet. Also schon mal nur teilautomatisiert. Oft findet man daher im Widerspruchsbescheid auch keinen wirklichen Zusammenhang zwischen der individuellen Widerspruchsbegründung und dem letztendlich erhaltenen WS-Bescheid. Die Unterschriften müssen händisch erfolgen.

Beitragsbescheide selbst sind noch vollautomatisiert (ohne Unterschrift gültig) Widerspruchsbescheide bedürfen zweier Originalunterschriften.
Ein 4x grösserer Aufwand ergäbe sich nun bei den LRAs dann, wenn Teilnehmer und sogar unberechtigt als Teilnehmer deklarierte Personen, die 4 Bescheide pro Jahr bekommen, regelmäßig Widerspruch einlegen.

Nun kann man sich vorstellen, wie die "Unterschriftenhanseln" (In meinem Fall der Vertetungshansel Herr oder Frau Z. und Herr oder Frau M.) sich jetzt schon den Wolf schreiben bei ständig steigendem Widerspruchsaufkommen.

Fazit:
Widerspruch einlegen sollte auch der, der nicht vor hat zu klagen. Und zwar gegen jeden einzelnen Bescheid. Man kann jederzeit ein- oder aussteigen!
Die Widerspruchsschreiben werden archiviert. Somit wird auch der Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag dokumentiert und zwar auch noch beim Beitragsservice selbst. Der individualformelle Aufwand steigt so auch ohne Klage beim Beitragsservice pro registrierte Person (nicht einmal pro Haushalt!) um mehr als das 4fache pro Jahr.

Der Schreibaufwand für solch einen Widerspruch ist gering: Es sollte "Widerspruch" in der Überschrift stehen, die Teilnehmerummer und Ausstellungsdatum des jeweiligen Bescheides sollten erwähnt werden und eine kurze, aber nicht zu unsinnige Begründung sollte folgen.  Den Säumniszuschlägen (im Allgemeinen 8 Euro pro Bescheid) und evtl. Rücklastschriftkosten (durch Widerruf der Einzugsermächtigung) sollten auch in einem gesonderten Satz widersprochen werden. (Sie haben mit dem eigentlichen Vorgang des Widerspruchs nichts zu tun). Falls gleichzeitig die Zahlung eingestellt wird, Aussetzung des Vollzugs in einem Satz beantragen! Unterschrift nicht vergessen.

Das Schreiben vorab per Fax an 0018599950105 senden, danach das Original per Normalpost an die Landesrundfunkanstalt oder, wenn man in der Nähe wohnt oder in der Nähe jemanden kennt, per Boten oder anonym selbst abgeben. Ich habe da bis jetzt (3 Widersprüche) keine Probleme á la "nicht angekommen" gehabt.

Widersprüche sind mehr als nur Sand im Getriebe des unrechten Beitragssystems. Sie dienen gleichzeitig auch zur Dokumentation des Widerstands, selbst wenn man zahlt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juli 2014, 14:09 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

n
  • Beiträge: 10
Prima Beitrag! Dazu eine Frage:

Unterschrift nicht vergessen.

Sollte man eben genau DAS nicht machen? Oft gelesen und oft gehört das man besonders bei Anschreiben an die GEZ niemals seine Unterschrift drunter setzen sollte!?

Um mal schwarz zu malen: die könnten doch Unfug damit treiebn (Zwangsanmeldung durchführen wo es nachher heißt 'ja wir haben doch ihre Unterschrift' etc)


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Also ohne Unterschrift wäre der Widerspruch nicht rechtsgültig.

In welchem Zusammenhang hast Du denn gelesen, dass man nichts unterschreiben soll?
Schreiben, die vom Beitragsservice kommen, würde ich auch nicht unterschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2015, 16:38 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
  • Beiträge: 1
Hallo Seppl,

danke für Deine Ausführungen. Hierzu eine Frage:
Widerspruch einlegen sollte auch der, der nicht vor hat zu klagen. Und zwar gegen jeden einzelnen Bescheid. Man kann jederzeit ein- oder aussteigen!

Nachdem ein Widerspruch zu einem Festsetzungsbescheid abgeschickt wurde, kam postwendend der nächste Festetzungsbescheid für einen folgenden, nun viel kürzeren Zeitraum. Dass das so passiert, ist ja bekannt. Aber was ist die Konsequenz?

Fleißig Widersprüche schreiben ist ja kein Problem, aber wenn dann wirklich einzelne Widerspruchsbescheide ins Haus flattern, müsste man dann auch jeweils einzelne Klagen einreichen? Da gibt es ja auch Fristen und fiktive Person A kann nicht bis auf den letzten Widerspruchsbescheid warten, nehme ich an.

Rein theoretisch kann das dann mit dem Klagen gegen mehrere Widerspruchsbescheide ziemlich teuer werden. Hat da jemand schon Erfahrung?
Oder kann Person A ihren Widerspruch nun so formulieren, dass sie auch schon gegen alle weiteren Festsetzungsbescheide Widerspruch einlegt? Hat das schon mal jemand so gemacht?

Viele Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2015, 19:09 von Bürger«

  • Beiträge: 3.237
Wenn ein Widerspruchsbescheid kommt, ist er für alle Widersprüche gültig. Ich habe gegen den zweiten Beitragsbescheid klipp und klar Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass er für alle Beitragsbescheide gilt. Danach kam nur ein einziger Widerspruchsbescheid. Gegen den muss geklagt werden.  Es wird immer nur ein einziger Widerspruchsbescheid kommen. Beitragsbescheide kommen jedes Quartal neu, wenn Widerspruch eingelegt wurde, kommen nur noch Kontostandsmeldungen mit Betteltextbausteinen.


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qp

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Hallo,

Heinz ist auch neu hier, laß bisher auch anonym mit und Heinz muss nun langsam handeln (2. Festsetzungsbescheide für eine Adresse) und ohne ein eigenes Thema extra zu öffnen, will Heinz mal die Frage in den Raum stellen, ob jemand mit dem Akzeptanzschreiben von Rico und Dave Erfahrung hat. Heinz will auch keine mutmaßlich dubiosen Links posten, aber Heinz bekam einen Tipp und Heinz denkt das eventuell anstatt zu widersprechen dies ein alternativer Weg sein könnte. Allerdings ist Heinz nicht qualifiziert solche Schreiben zu bewerten, deshalb hofft er hier eventuell fachkundige Erfahrung oder Wissen in Bezug auf dieses Akzeptanzschreiben anzapfen zu können.

Außerdem dankt Heinz dem allg. Widerstand in diesem Forum und den Leuten die sich tief mit der Materie befassen und wertvolle Zeit investieren. Habt Dank.

Hochachtungsvoll
Heinz


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