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Autor Thema: Revueltas Widerspruch  (Gelesen 2730 mal)

  • Beiträge: 25
Revueltas Widerspruch
Autor: 30. Juni 2014, 13:47
So jetzt wurde es auch höchste Zeit mal Widerspruch einzulegen.....letzte Minute wie immer (aber hier machts auch mal wieder Sinn  ;) )

An

Hessischer Rundfunk



Widerspruch gegen Gebühren/Beitragsbescheid 642 *** *** vom 1.06.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den vorher genannten Beitragsbescheid vom 1.06.2014, mir zugestellt am 5.06.2014 ein.

Begründung:

Seitdem ich einen eigenen Haushalt führe nutze ich keine öffentlich rechtlichen Medien da ich diese weder informativ noch als kulturell bereichernd empfinde. Auch waren und sind keine Geräte für den Empfang von Fernseh- und Rundfunk vorhanden. Bis zum Ende des Jahres 2012 brauchte ich so nach geltendem Recht keine Rundfunkgebühren zu entrichten.
Sie fordern nun rückwirkend seit 1.01.2013 den sogenannten Rundfunkbeitrag von mir. Als Rechtsgrundlage führen Sie den Rundfunk- staatsvertrag/ Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag an.
Im Rundfunkstaatsvertrag gültig ab 1.01.2013 im § 3  und § 41 wird darauf verwiesen das der öffentlich rechtliche Rundfunk die allgemeinen Grundrechte insbesonders die Würde des Menschen und die religiösen Sittlichkeitsgefühle zu achten hat. Dieses sehe ich nicht als gegeben an. Ich bin der Auffassung das nicht nur die Austrahlung des öffentlichen Rundfunks zahlreich dagegen verstösst sondern auch insbesonders die Finanzierung durch den allgemeinen Rundfunkbeitrag nicht mit den allgemeinen Grundrechten konform ist.
Im folgendem gehe ich darauf ein warum die eine Zahlung der von Ihnen geforderten Gebühren/Beiträge meiner Ansicht gegen geltendes Recht verstösst.

In GG Artikel 1 (1) heisst es „ Die Würde des Menschen ist unantastbar.......“

Vielfach sehe ich die Würde des Menschen ihn Ihren Austrahlungen verletzt, so konnte ich einmal eine Sendung der ZDF Reporter anschauen1 in dem ein ALG 2 Bezieher gezeigt wurde der nicht arbeiten wollte, durch die Art der Darstellung wurde das Bild vermittelt das dies kein Einzelfall sei und ein Grossteil der Alg 2 Empfänger wohl diese Einstellung habe. Hier sehe ich die schon ohnehin entwürdigten Menschen zusätzlich gedemütigt und entwürdigend dargestellt. Vollkommen fehlend sind jedoch Berichte die zeigen das Arbeitslosigkeit durch Politik und Wirtschaft gezielt geschaffen wurden.

In GG Artikel 26 (1) heisst es „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig....“

In der Vergangenheit und Gegenwart spielte der öffentliche rechtliche Rundfunk der Bundesrepublik
eine beträchtliche Rolle die Bevölkerung auf Kriegseinsätze der Bündnisspartner insb. der USA und eigenen Truppen einzustimmen1. Als Beispiele sind die Angriffe der USA auf den Irak, der Angriff durch die deutsche Luftwaffe auf Serbien zu nennen. Im kürzer zurückliegendem Zeitraum ist die Berichterstattung über Syrien und die Ukraine zu nennen sowie der arabische Frühling. Die öffentlich rechtlichen Medien der Bundesrepublik Deutschland haben hier stets einseitig und zugunsten einer Partei berichtet. Grundlage hierfür war nicht die Verpflichtung aus dem Rundfunkstaatsvertrag das Grundgesetz zu achten und sich für Frieden und Menschenrechte einzusetzen sondern wohl vielmehr die politische Abhängigkeit und Verstrickung in Lobbyorganisationen wie „Atlantikbrücke e.V“

Durch eine Zahlung der Rundfunkgebühren würde ich diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstützen. Zudem sehe ich mich hier auch in Artikel GG 4 beeinträchtig wo eine Unterstützung des öffentlich rechtlichen Rundfunks in Konflikt mit meinem Gewissen steht.

In GG Artikel 5 heisst es „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“

Durch eine Zahlung der Rundfunkgebühren entsteht mir eine zusätzliche nicht unerhebliche Belastung. Diese würde unweigerlich dazu führen das ich u.a. finanzielle Kürzungen bei anderen Medien die ich in freier Wahl konsumiere durchführen muss und meine Informationsfreiheit die sich aus Artikel 5 GG ergibt eingeschränkt wird.

Weiterhin zweifele ich auch die Rechtmässigkeit der Erhebung des sogenannten Rundfunkbeitrages an. Durch die Zahlungsverpflichtung Gewerbetreibender, die dieses auf die Verbraucher umlegen entsteht für mich als regulärer Haushalt eine Doppelbelastung, da ich durch allgemeinen Konsum die Rundfunkgebühren auch wieder zum Teil bezahle. Ausserdem sehe ich mich als Wohnungsinhaber
benachteiligt, da ich lediglich durch die Tatsache einen Haushalt zu führen durch die Abgabe belastet werden soll.





Mit freundlichen Grüssen



1 Austrahlung wurde bei Drittpersonen geschaut, genaue Daten werden im Falle eines Rechtstreites nachgereicht


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Re: Revueltas Widerspruch
#1: 30. Juni 2014, 13:58
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Unbedingt noch die Aussetzung der Vollziehung beantragen, sowie den lachhaften Säumniszuschlag zurückweisen!

In dem angegeben Thread finden sich ebenfalls noch viele Argumente die für den Widerspruch genutzt werden können!


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Re: Revueltas Widerspruch
#2: 30. Juni 2014, 14:00
Finde ich sehr gut und vor allem gut begründet! Kleiner Tippfehler noch: "Würde des Menschen ihn Ihren Austrahlungen verletzt" ihn duch in ersetzen.

Das ist auch gleich eine super Klagebegründung, wie ich finde.


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Re: Revueltas Widerspruch
#3: 30. Juni 2014, 22:03
"meiner Ansicht" oder sowas wie "meiner Meinung nach" würde ich weglassen. Einfach Fakten sind bei solchen Begründungen denke besser.
Ansonsten gut geschrieben.


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