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  • Abgabe der Vermögensauskunft - Karlsruhe 13 Uhr: 26. Juli 2017

Autor Thema: Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft - Karlsruhe 26. Juli 13 Uhr  (Gelesen 5376 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.176
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft - Karlsruhe
26. Juli um 13 Uhr in der Kriegstraße 65
https://ka.stadtwiki.net/B%C3%BCro_der_Gerichtsvollzieher


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Na das wird eine sehr harte Nuss.
Gerade die GVs dieser Adresse werden von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
und genau schauen und bestimmen, wer hinein darf und wer nicht.
Siehe dazu meine diversen Berichte hier im Forum.

Vielleicht sollte man versuchen, einen richtigen Rechtsanwalt oder so etwas in der
Art mitzunehmen!

Na dann alles Gute, bin auf den Bericht gespannt.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

s
  • Beiträge: 236
Kriegstraße ....  >:(


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

b
  • Beiträge: 465
Gebt denen einen mehrstündigen Vortrag und dann einfach Gehen, rundfunkbeitrag_a_de


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 984
Zitat
... und dann einfach Gehen

Wenn sie Dich gehen lassen ... Wurde in der Einladung bereits geschrieben, dass Du bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft in Erzwingungshaft genommen werden kannst ?

Ich würde mir überlegen, das Haus zu betreten (wg. Hausrecht) und mich lieber mit Zeugen vor der Tür einfinden und mich bemerkbar machen. Die anderen könnten dann Aufnahmen Deiner evtl. Verhaftung machen und veröffentlichen.


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b
  • Beiträge: 765
Person P empfiehlt, nur per Brief / Fax zu kontaktieren und jeden persönlichen Kontakt zu meiden.

Anschreiben, Dokumente fordern, Frist setzen.
Als Alternative dem GV vorschlagen: der soll das Ganze zurückgeben, man will alles mit BS regeln.

Im Brief folgende Wörter benutzen: "es wird behauptet, sie behaupten, in dieser Sache hat noch kein Gericht entschieden, ihre persönliche Meinung, BS verweigert mir Infos zu geben, als Bürger der BRD habe ich eine EU-Bürgerschaft mit EU-Rechten, ich brauche Zeit um externe Hilfe zu beauftragen, Die Europäische Konvention über Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gilt in Deutschland unmittelbar als Bundesrecht."


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Person P empfiehlt, nur per Brief / Fax zu kontaktieren und jeden persönlichen Kontakt zu meiden.

Sehr gute Idee!

Ein persönliches Erscheinen ist hier nicht zu empfehlen!

Die GVs hier sind schon auf 180 bevor man auch nur "Hallo" gesagt hat.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 11.432
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Allen zur Info (Ich dachte eigentlich, es wäre schon allgemeiner Kenntnisstand.):

Wer zur Vermögensauskunft nicht erscheint/ die Vermögensauskunft nicht abgibt, erhält die Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (vollkommen schnuppe, ob man dem GV schreibt oder persönlich erscheint), der zwar noch mit (zügigst innerhalb von ~3-5 Tagen!!!) Widerspruch gem. §882 ZPO entgegengetreten werden kann und auf welchen hin die Eintragung mitunter zumindest einstweilen ausgesetzt bleibt bis zu einer Entscheidung im Erinnerungsverfahren - ist aber alles nicht sonderlich aussichtsreich und zudem ein Spießrutenlauf mit regelmäßig 2-wöchigen Notfristen, die immer schneller ablaufen, als einem lieb ist.

Einzig eine begründete Darlegung der fehlenden Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wäre denkbar.

Im Kern würde keine Verpflichtung und somit kein Entragungsgrund vorliegen, wenn die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegen, die Vollstreckung also unzulässigerweise erfolgt - insbesondere auch, wenn grundsätzliche Fehler vorliegen - siehe u.a. Diskussion unter
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.0.html

Das ist aber etwas umständlicher und kann hier und jetzt aufgrund akuter anderer Fälle nicht so schnell dargelegt werden.

Die Vollstreckungsstellen und Vollstreckungsgerichte machen es sich hier zumeist besonders einfach, indem sie den Beschluss des BGH I ZB 64/14 zücken und sich "dieser Rechtsauffassung anschließen" - mitunter ohne weitere Prüfung der vorgetragenen Gründe, welche in diesem BGH-Beschluss gar nicht behandelt wurden.
Ein rechtsstaatliches Debakel.


Im Übrigen:
Es soll schon Betroffene gegeben haben, die ihre beim Thema "Rundfunkbeitrag" prinzipiell auf "180" befindlichen GV auf Normalpuls runtergeregelt haben... ;D  siehe (gar nicht mal so neue) Erkenntnisse zur "sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Die nächste Stufe wäre dann die Tiefennarkose ;) ;D

Allerdings hat der GV - sobald die Zeit der "gütlichen Einigung" vorbei und der Termin schon anberaumt ist - nur noch sehr bedingt Ermessensspielraum oder auch nur Bedürfnis, diesen auszuschöpfen.

Ich wünsche dennoch gutes Gelingen, ein gutes, sachliches und menschliches Gespräch auf Augenhöhe und reichlich neue (gern auch positive) Erkenntnisse...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2017, 01:19 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 3.176
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Danke an Alle für die nützlichen Ratschläge.

Laut mündlicher Auskunft des SWR-Vertreters bei letzten Gerichtsverhandlungen wird es in Baden-Württemberg keine Beugehaft für Rundfunkbeitragsschuldner geben.

Auch wenn die Örtlichkeit das ein oder andere mit "Krieg" oder "Kampf" zu tun hat, wird es doch ruhig, freundlich, respektvoll und sachlich zugehen.
Der Mitstreiter, der zur Vermögensauskunft eingeladen wurde, möchte ein spezielles Thema mit dem Gerichtsvollzieher erörtern, in dem er zeigen wird, warum er weder Beitragspflichtig ist, noch eine Zwangsvollstreckung erfolgreich sein wird.

Natürlich wird der GEZ-BOYKOTT-KARLSRUHE seine Präsenz zeigen. 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2017, 11:39 von Markus KA«
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s
  • Beiträge: 236
Zwangsvollstreckung wird nicht erfolgreich sein ist dann das Stichwort, dass der Vollstrecker eigentlich keine Beugehaft umsetzen darf oder sehe ich das falsch?


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(Paul Schreyer)

b
  • Beiträge: 465
...dann einfach Gehen...

Sollte jederzeit gehen, wie ich gesagt habe (Kriegstraße -> Karlsruhe -> SWR). Allerdings gibts sicher viel zu viel zu besprechen, um freiwillig wieder zu gehen 8)

Zitat von: tagesspiegel.de
Gilt nun die Ansage der ARD-Vorsitzenden Karola Wille, dass wegen des Rundfunkbeitrages niemand ins Gefängnis muss, oder gilt diese Ansage nicht?

(...) Für den SWR kann ich sagen, dass tatsächlich eine Erzwingungshaft nicht in Betracht kommt.

Quelle:
tagesspiegel.de, 24.10.2016
Brandenburgerin zahlte keinen Rundfunkbeitrag
„Verweigerung der Beiträge lohnt sich nicht“
http://www.tagesspiegel.de/medien/brandenburgerin-zahlte-keinen-rundfunkbeitrag-verweigerung-der-beitraege-lohnt-sich-nicht/14732206.html

Letzter Abruf zum Zeitpunkt dieses Beitrags.



Edit "DumbTV":
Verlinkung angepasst.
Bitte immer die Forum-Regeln zur Verlinkung beachten und die erforderlichen Inhalts und Datumsangaben mit angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2017, 13:34 von DumbTV«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.176
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
nicht erfolgreich meint, "es gibt nichts zu holen"...der geforderte Betrag kann nicht gepfändet werden....

ach ja, das SWR Studio Karlsruhe ist direkt gegenüber auf der anderen Straßenseite..was für ein Zufall ;)


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  • Beiträge: 465
Selbst wenn nichts zu holen ist, deren Forderungen bleiben Jahrzehnte bestehen und lt. deren Aussage sind diese Verfahren für die Rundfunkanstalten ein Win-Win, was noch detailliert  zu widerlegen wäre. Eine Frage ist, welche Nutzen hat der Widerstand davon?

Fragt mal nach, vielleicht kommt ein live-Berichterstattungs-Team des SWR mit  :laugh:


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Da im internen Verteiler ein aktueller Bericht geschrieben wurde und den ich als Mitglied
des Verteilers auch lesen konnte, kann ich nur sagen:

Genau D A S habe ich erwartet und schon viele Male selber erlebt.

Aber ich will den dabeigewesenen Mitstreitern nicht vorgreifen.

Vielen lieben Dank für Euer Engagement, ich kann mir alles sehr lebhaft vorstellen.

Weiter so! 8)

Immerhin war heute keine Schnappatmung dabei? Oder doch?  ::)


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Nein ich glaube Schnappatmung hatte keiner, wir wollten ja alle sachlich und freundlich bleiben, was aber bei dem Gerichtsvollzieher wohl auf Unverständnis stieß.

Gerichtsvollzieher ist nicht gerade unser Traumjob und besonders in Karlsruhe nicht ganz ungefährlich, aber etwas Respekt, Sachlichkeit und Gesprächsbereitschaft hätten wir uns schon gewünscht.
 
WIr wurden in die, zu Büroräumen umfunktionierte Souterrainwohnung eingelassen und haben uns im Flur auf die Besucherstühle gesetzt, um auf die Gerichtsvollzieherin zu warten. Jeder Gerichtsvollzieher hat wohl sein eigenes Büro und die Dame die uns öffnete, war wohl die Sekretärin für alle. Es gibt sogar eine Kinderecke mit Spielzeug.
 
Dann erfuhren wir, dass die Gerichtsvollzieherin krank ist und ein Kollege die Vertretung übernimmt.
Der Kollege lies uns 10 Minuten warten.
 
Der Gerichtsvollzieher fragte in die Runde, so etwas wie,  wer denn jetzt dran käme und was wir anderen denn hier wollten. Wir antworteten, dass wir Freunde und Beistand für unseren Mitstreiter seien.
 
Der Gerichtsvollzieher erwiderte, dass wir hier nicht in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wären.
Der eingeladene Mitstreiter wurde in das Büro der Gerichtsvollzieherin gebeten und wir wurden aufgefordert die Räumlichkeiten zu verlassen. Der Gerichtsvollzieher nutzte sein Hausrecht und forderte  uns auf die Räumlichkeiten zu verlassen. Seiner Forderung sind wir nachgekommen und haben die "Gerichtsvollzieherwohnung" velassen.
 
Wir sprachen im Treppenhaus über die Situation und läuteten erneut an der Haustüre der Gerichtsvollzieher, um noch einmal zu fragen, ob unser Mitstreiter einen Beistand benötigt. Da nur ein Rufen von der Haustüre möglich war, war unser Anliegen überall hörbar.
 
Unser Mitstreiter hat in der Zwischenzeit seine Fragen und Meinung dem Gerichtsvollziher mitteilen können.
 
Nachdem der Gerichtsvollzieher unserem Mitstreiter erklärte, dass er nur zur Geldannahme die Gerichtsvollzieherin vertrete und unser Mitstreiter erklärte, dass er keine Zahlung leisten werde, wurde auch er vom Gerichtsvollzieher gebeten das Büro zu verlassen.
 
Möglicherweise muss die Gerichtsvollzieherin unseren Mitstreiter zu einem zweiten Termin einladen, da keine Angaben zur Vermögensauskunft durchgeführt wurden, bzw. werden konnten.
 
Unsere Präsenz war unüberseh- und unüberhörbar.

Die rechtlichen Bedingungen für einen Beistand bei der Abgabe von Vermögensauskunft müssen noch geklärt werden.
 
Aber alles in allem war es eine sehr interessante und lehrreiche Aktion.


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