Wie schaut das bei Dauercampern aus?
Gibt es eine Beitragspflicht bei Zweit- und/oder Ferienwohnungen oder Wohnmobilen?
Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen sind separat beitragspflichtig. Hier werden noch einmal 17,98 € pro Monat fällig.
Wohnwagen und Wohnmobile, aber auch Bauwagen oder Wohncontainer gelten nur dann als Wohnung, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. In solchen Fällen besteht eine Beitragspflicht.
Vielleicht gibt es noch Ausnahmen bei einem 2-Mann Zelt, das müsste hinhauen wenn das deine Wohnung ist. Eine Wohnung muss immer bezahlt werden.
Die Lösung jetzt nach den Urteilen kann nur bescheißen und beschummeln lauten.
Der Richtigkeit halber möchte ich noch folgendes anmerken:
§ 3
Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste,
baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum
oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten
werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne
des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Unterkünfte
für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung
dienen, insbesondere in Behinderten- und Pflegeheimen,
3. Patientenzimmer in Krankenhäusern,
4. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und
5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten
dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Unterkünfte
in Seminar- und Schulungszentren.
Das mit dem 2-Mann Zelt müsste hinhauen, morgens abbauen und abends aufbauen und schon ist man von der Last der Zahlung befreit.
Die Frage was ist mit leer stehenden Kasernen die man besetzt und sagt ich gehöre zur Kaserne als Bundesbürger.
Zu guter letzt bleibt noch die Justizvollzugsanstalt übrig. Die hilft immer, nur wenn dann 500 000 Verweigerer diese Wohnung in Anspruch nehmen würden, dann hätte der Staat ein Problem und würde sicher den Rundfunkstaatsvertrag wieder ändern. Vielleicht die Zuwiderhandlung nicht mehr mit einer Strafe von nur 1 000 Euro sondern von 10 000 Euro.