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Autor Thema: Urteile Rundfunkbeitrag  (Gelesen 12254 mal)

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Re: Urteile Rundfunkbeitrag
#15: 01. März 2014, 16:25
Ja, ich werde doch klagen. Ich hatte ein kleines Burnout. Allein die Frechheit mit den Säumniszuschlägen.
Und wenn das Klagegeld futsch sein sollte, dann habe ich es zumindestens versucht.

Exakt! Gute Einstellung! :)

Kurze Erfahrung noch:

Person XYZ hatte bereits im
- September 2013(!)
- form- und fristgerecht und
- nur mit *einem* examplarischen Aspekt kurz und knapp begründet
Klage eingereicht - allerdings unter dem
- "ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".

...wozu Person XYZ bisher (schon 6 Monate lang!) aber weder gekommen ist noch dazu aufgefordert worden wäre und wohl noch weitere Wochen bis Monate Zeit hätte :)


ARD-ZDF-GEZ haben seit 01.01.2013 *keinen* müden Cent mehr von Person XYZ gesehen.
All das auch ohne dass der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" auch nur ansatzweise bearbeitet worden wäre.
Bisher alles ohne Folgen, Sanktionen o.ä.

Darüber hinaus würde Person XYZ notfalls die Aussetzung des Verfahrens beantragen bis zur Entscheidung der Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof - und das kann ebenfalls noch Monate dauern, auch wenn die Verhandlung für den 25.03.2014 angesetzt ist.

Auch Antrag auf Fristverlängerung sollte für Person XYZ möglich sein.
Machen ja die Rundfunkanstalten auch alle Nase lang.

Und die Verwaltungsgerichte haben offensichtlich auch kein gesteigertes Interesse an solcherlei Verfahren.
Die waren schon vor der Neuregelung mit ganz anderen Dingen hoffnungslos überlastet.
Daher ja auch die ewigen Verfahrensdauern...

Wozu sollte Person XYZ zum jetzigen Zeitpunkt die eigene Klage mehr als nötig vorantreiben und eine unbedeutende, unterinstanzliche Entscheidung *vor* der *höherinstanzlichen* Entscheidung forcieren...?

Jegliche umfangreiche Klageausarbeitung erachtet Person XYZ unter vorgenannten derzeitigen Voraussetzungen vorerst als vertane Liebesmüh.

Stattdessen legal auf Zeit spielen - und gleichzeitig die ungerechtfertigt und mit dubiosen Methoden eingeforderten finanziellen Mittel vorenthalten...
...darüber hinaus aber parallel weiter *aktiv* dagegen vorgehen, verbreiten, aufklären...
Das ist das derzeitige Credo von Person XYZ ;)

PS:
Sollte die "Aussetzung der Vollziehung" noch nicht in "Sack und Tüten" sein, dann vorsorglich vielleicht noch mal mit dem Thema
- "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bei der Landesrundfunkanstalt bzw. im abschlägigen Falle mit dem
- "Antrag auf Eilrechtsschutz"/ "Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung" beim Verwaltungsgericht
beschäftigen...


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Re: Urteile Rundfunkbeitrag
#16: 01. März 2014, 17:10
Danke, Bürger. Klingt gut. Werde ich auch so machen.
Es besteht echt noch Hoffnung für das Land. Nicht wegen den gekauften Politikern und deren HelfersHelfer. Sondern wegen den Bürgern.


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Re: Urteile Rundfunkbeitrag
#17: 02. März 2014, 22:35
Kurze Erfahrung noch:

Person XYZ hatte bereits im
- September 2013(!)
- form- und fristgerecht und
- nur mit *einem* examplarischen Aspekt kurz und knapp begründet
Klage eingereicht - allerdings unter dem
- "ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".

...wozu Person XYZ bisher (schon 6 Monate lang!) aber weder gekommen ist noch dazu aufgefordert worden wäre und wohl noch weitere Wochen bis Monate Zeit hätte :)


Das war ein sehr elegantes Vorgehen von Person XYZ und hervorragend geeignet um
a) rein formal die Klagefrist zu wahren und
b) mehr Zeit zur Formulierung der Begründung zu haben.
Ich habe das eben nachgesehen und gefunden, dass das so machbar ist, sogar komplett ohne Begründung und dem Verweis auf Begründung in gesondertem Schriftsatz, wie oben geschrieben.

Nochmal: sehr elegant. Ich bin entzückt.


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Re: Urteile Rundfunkbeitrag
#18: 09. April 2014, 14:46
Ich habe keine Gründe angegeben, allerdings kam postwendend die Aufforderung innerhalb von 4 Wochen die Gründe nachzureichen.

Entweder kommt es auf das Gericht an, oder es ist besser die Gründe in Stichpunkten darzulegen und darauf zu verweisen, dass eine ausführliche Begründung noch nachgereicht wird (so würde ich es das nächste Mal machen).

Wie auch immer: 4 Wochen Zeit gewonnen, in der viel passieren kann.


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