Nach unten Skip to main content

Autor Thema: WDR Klageerwiderung  (Gelesen 8472 mal)

m
  • Beiträge: 272
WDR Klageerwiderung
Autor: 14. Dezember 2013, 22:00
Die Klage geht weiter - WDR Klageerwiderung

Nach dem Widerspruch gegen den 2-ten Bescheid http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6452.0.html und der Klage vor dem VG Arnsberg mit den ausgearbeiteten Punkten des Widerspruchs, erreichte mich gestern nun die Klageerwiderung des WDR. Es scheint, als ob sich die Anstaltsstrategen am letzten Tag der gerichtlichen 8-Wochenfrist gemeldet und nur schnell die allseits bekannten Textbausteine zusammenkopiert haben. Die hunderten Klagen, die tausenden Widersprüche und der sonstige Widerstand scheinen Früchte zu tragen. Das Leugnen der fehlenden Akzeptanz des Zwangsbeitrags wird immer sichtbarer.

Meine Antwort an das Gericht wird in etwa so aussehen:

Zitat
Verwaltungsgericht Arnsberg
...

Aktenzeichen  ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung der Erwiderung des WDR.

Ich teile die Auffassungen des Beklagten nicht. Meine vorgebrachten Argumente und die bewusste Entscheidung die ö.-r. Sender, aus den in der Klage genannten Gründen, nicht sehen und zwangsfinanzieren zu wollen, sind recht eindeutig.

Das seitenweise Eingehen des Beklagten auf die Nebenthemen, die Belange und Finanzierungsprobleme der Anstalten, trotz Einnahmen von ca.21 Millionen täglich, hat nicht wirklich mit den zur Debatte stehenden konkreten Grundrechtverletzungen zu tun.

Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den konkreten Grundrechtverletzungen und den von mir vorgebrachten Argumenten, kann ich nicht erkennen. Wichtige Aspekte meiner Klage blieben völlig unbeantwortet.   

Auf >>wessen Klage<< beziehen sich diese beiden Behauptungen in der WDR Klageerwiderung?

"Entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht, handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer." (S. 11 von 21)

"Soweit der Kläger vorbringt, durch den Rundfunkbeitrag auch in seiner Religionsfreiheit verletzt zu sein, erschließt sich dieser Vortrag dem Beklagten nicht." (S. 19 von 21)

>> Die vom WDR genannten Punkte kommen in meiner Klage gar nicht vor! <<


Ergänzend möchte ich anmerken, dass einige Politiker und mittlerweile selbst die ARD und das ZDF sich jeweils gegenseitig ihre Verfassungswidrigkeit vorwerfen:

"ARD hält ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig" [Die Welt]
http://www.welt.de/politik/deutschland/article121494833/ARD-haelt-ZDF-Staatsvertrag-fuer-verfassungswidrig.html

ARD hält ZDF-Räte für verfassungswidrig [spiegel]
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/ard-haelt-zdf-raete-fuer-verfassungswidrig-a-931416.html
"Das ZDF ist ein besonders schwerer Fall, aber die Grundsätze, die das Gericht herausarbeiten wird, gelten für die ARD in gleicher Weise – wenn das Gericht etwa staatliche Vertreter in den Gremien überhaupt für unzulässig erklärt."


Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

Mit freundlichen Grüßen
...



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

m
  • Beiträge: 272
Re: WDR Klageerwiderung
#1: 14. Dezember 2013, 22:33
Ergänzung:

Ich habe die 6 Punkte des Wiederspruchs

1. Der Rundfunkbeitrag verletzt meine weltanschaulichen Bekenntnisse die
durch den Artikel 4 Grundgesetz geschützt werden und ist daher
verfassungswidrig.
2. Die Haushaltsabgabe ist eine unzulässige Sonderabgabe.
3. Der Rundfunkbeitrag verletzt den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1
Grundgesetz und ist daher verfassungswidrig.
4. Die Rundfunkanstalten verstoßen gegen den Rundfunkstaatsvertrag §10 und
§11.
5. Der Rahmen des Funktionsnotwendigen ist mit 90 öffentlich-rechtlichen
Programmen und damit mittelbar verbundener Festlegung Ihres Geldbedarfs
bei weitem überschritten.
6. Der Rundfunkbeitrag verletzt mich in meiner negativen Informationsfreiheit,
meiner Rundfunk- und Handlungsfreiheit.

ausgearbeitet und als Klage eingereicht.

Die Antworten der Klageerwiderung des WDR sind einfach armselig und enthalten nur die allseits bekannten Textbausteine. Es sind häufig nur einfach Behauptungen, ohne einen Hauch eines Arguments. Die Anstalten stehen an der Klippe und behaupten mit aller Medienmacht, dahinter wäre noch eine breite ruhige Straße. Die Richter durchschauen das Spiel recht schnell. Wenn sie nicht gerade für die andere Seite arbeiten, hat man gute Chance auf Erfolg.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2013, 22:41 von maxkraft24«

5

503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: WDR Klageerwiderung
#2: 14. Dezember 2013, 23:36
2. Die Haushaltsabgabe ist eine unzulässige Sonderabgabe.

"Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion sind schon deshalb nicht gegeben, weil es an einer abgrenzbaren, in sich homogenen und in einer besonderen Finanzierungsverantwortung stehenden Gruppe fehlt, die mit der Abgabe belastet wird. Vielmehr gilt die Abgabe unterschiedslos für alle „Raumeinheiten." Degenhart - Gutachten

Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.
Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird(Laut §2 des Landesgebührengesetzes)

"Es handelt sich um keine Vorzugslast. Denn diese setzt individuelle oder individualisierbare Vorteile voraus. Die Beitragspflicht gründet sich nunmehr jedoch auf die bloße Inhaberschaft von „Raumeinheiten“. Die Möglichkeit, dort Rundfunk zu empfangen, stellt keinen individualisierbaren Vorteil dar, der diesen Raumeinheiten zugeordnet werden könnte, wie dies etwa der Fall ist bei klassischen Erscheinungsformen grundstücksbezogener Beiträge." Degenhart - Gutachten

Problem ist nicht die Qualifizierung als Sonderabgabe oder Vorzugslast. Das Problem ist die gesetzliche Vermutung. Es fehlen einfach Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Vorteile aus einer vom Rundfunk bereitgestellten Infrastruktur können erst dann zur Rechtfertigung und Qualifizierung eines Beitrags herangezogen werden, wenn zunächst die Rundfunkteilnehmereigenschaft festgestellt ist.
"Teilnehmerstatus - das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes"  entspricht nicht mehr der heutigen Zeit. Das geht gegen mein Rechtsempfinden.

Es wäre schön, wenn man beweisen könnte, dass "Teilnehmerstatus - das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes" nicht mehr der heutigen Zeit entspricht. Unwiderlegbare Argumente wären noch besser.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2013, 23:54 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

m
  • Beiträge: 272
Re: WDR Klageerwiderung
#3: 15. Dezember 2013, 11:02
Hallo 503,

so wie du beschreibst, sieht in etwa die Argumentation im Fall der unzulässigen Sonderabgabe aus. Auch den Unterschied zu Steuer hatte ich in meiner Begründung aufgezeigt.

Die Nicht-Rundfunkteilnehmereigenschaft kann auch nach dem Gutachten von Kirchhof zur Zahlungsfreiheit führen. Bei Kirchhof fehlt noch die Unterscheidung der Rundfunkteilnehmereigenschaft nach der expliziten Nutzung der ö.-r. Sendungen. Wieso soll ich die unsoziale, nicht nach der Leistungsmöglichkeit des einzelnen erhobene Zwangsabgabe zahlen, wenn ich diese Quelle auf Grund der verbreiteten Unwahrheiten, den Vermutungen, den Beschuldigungen, den schlichten manipulativen Behauptungen, der bewussten manipulativen Auslassungen der Nachrichten und der Zensur ablehne und das Geld für vertrauensvolle Quellen brauche?

Die eigene Wahl beinhaltet die Entscheidung über die Verwendung der eigenen beschränkten finanziellen Mittel (Eigentum). Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG aushebelt. Geld soll nach der Rechtsprechung in den Schutzbereich des Eigentums einbezogen sein, weil es zur Eigentumsgarantie zähle, Geld frei in Gegenstände einzutauschen.

Grüße
Max


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

m
  • Beiträge: 272
Re: WDR Klageerwiderung
#4: 15. Dezember 2013, 11:34
Das Grundgesetz normiert eine Bindung des ö.-r. Rundfunks an die Grundrechte, nicht jedoch an die Entscheidungen und Bedarfslagen des ö.-r. Rundfunks.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2013, 11:39 von maxkraft24«

m
  • Beiträge: 272
Re: WDR Klageerwiderung
#5: 15. Dezember 2013, 12:44
Meine Endversion für das Gericht sieht dann so aus:

Zitat
Max Mustermann - Musterstr. 1 - xyz Stadt                             Stadt, 16.12.2013
____________________________________________________________________

Verwaltungsgericht Arnsberg
Jägerstraße 1

59821 Arnsberg


Aktenzeichen  xyz


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung der Erwiderung des WDR (Beklagter) vom x. Dez. 2013.

Ich teile die Auffassungen des Beklagten nicht. Das seitenweise Eingehen des Beklagten auf die Nebenthemen, die Belange und Finanzierungsprobleme der Anstalten, trotz Einnahmen von 21 Millionen täglich, hat nicht wirklich mit den zur Debatte stehenden konkreten Grundrechtverletzungen zu tun.

Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den konkreten Grundrechtverletzungen und den von mir vorgebrachten Argumenten, kann ich nicht erkennen. Wichtige Aspekte meiner Klage blieben völlig unbeantwortet.   

Auf >>wessen Klage<< sich diese beiden Behauptungen in der Klageerwiderung des Beklagen (WDR) beziehen, weiß nur der Beklage selbst. Die Punkte kommen in meiner Klage nämlich gar nicht vor:

>> "Entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht, handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer." (S. 11 von 21)
>> "Soweit der Kläger vorbringt, durch den Rundfunkbeitrag auch in seiner Religionsfreiheit verletzt zu sein, erschließt sich dieser Vortrag dem Beklagten nicht." (S. 19 von 21)

Ergänzend möchte ich anmerken, dass einige Politiker und mittlerweile selbst die ARD und das ZDF sich jeweils gegenseitig ihre Verfassungswidrigkeit vorwerfen:

>> "ARD hält ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig" [Die Welt]
http://www.welt.de/politik/deutschland/article121494833/ARD-haelt-ZDF-Staatsvertrag-fuer-verfassungswidrig.html
>> ARD hält ZDF-Räte für verfassungswidrig [spiegel]
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/ard-haelt-zdf-raete-fuer-verfassungswidrig-a-931416.html
"Das ZDF ist ein besonders schwerer Fall, aber die Grundsätze, die das Gericht herausarbeiten wird, gelten für die ARD in gleicher Weise – wenn das Gericht etwa staatliche Vertreter in den Gremien überhaupt für unzulässig erklärt."

Meine vorgebrachten Argumente und die bewusste Entscheidung die ö.-r. Sender, aus den in der Klage genannten Gründen, nicht sehen und zwangsfinanzieren zu wollen, sind recht eindeutig. Die unsoziale, nicht nach der Leistungsmöglichkeit des einzelnen erhobene Zwangsabgabe, die verbreiteten Unwahrheiten, die Umformulierungen, die Vermutungen, die Beschuldigungen, die schlichten manipulativen Behauptungen, die bewussten manipulativen Auslassungen der Nachrichten und die Zensur sowie die Gesundheits-/Lebensaspekte und die aktuelle Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz führt zur meiner Ablehnung der ö.-r. Sender.

Die eigene Wahl der Quelle beinhaltet die Entscheidung über die Verwendung der eigenen beschränkten finanziellen Mittel (Eigentum). Mein Finanzbudget ist durch meine eigene Wahl verlässlicher Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, CD/DVD und Internet) und der zugehörigen Technik ausgeschöpft. Der manipulative mediale Klamauk und die Bruchstücke des Weltgeschehens der Beklagten mit 54€ pro Quartal zu finanzieren, bedeutet für mich, auf eigene glaubwürdige Quellen zu verzichten. Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG aushebelt. Geld soll nach der Rechtsprechung in den Schutzbereich des Eigentums einbezogen sein, weil es zur Eigentumsgarantie zähle, Geld frei in Gegenstände einzutauschen.

Das Grundgesetz normiert eine Bindung des ö.-r. Rundfunks an die Grundrechte, nicht jedoch an die Entscheidungen und Bedarfslagen des ö.-r. Rundfunks.

Freundliche Grüße
xyz

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2013, 12:52 von maxkraft24«

e

ed

  • Beiträge: 42
Re: WDR Klageerwiderung
#6: 15. Dezember 2013, 13:21
>> "Entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht, handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer." (S. 11 von 21)
>> "Soweit der Kläger vorbringt, durch den Rundfunkbeitrag auch in seiner Religionsfreiheit verletzt zu sein, erschließt sich dieser Vortrag dem Beklagten nicht." (S. 19 von 21)


Mir ist das Gleiche in einem Schriftwechsel mit „ARD1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ passiert. Es wurden Themen angesprochen, von denen ich gar nicht geschrieben hatte.


Möglicherweise deutet dieser offenbar wiederholt vorkommende Sachverhalt darauf hin, dass wegen des wachsenden Widerstands gegen die Zwangsmaßnahme „Rundfunkbeitrag“ eine ordnungsgemäße und inhaltsbezogene Korrespondenz seitens der Inkasso- und Rundfunkanstalten nicht mehr möglich ist.

Nach meiner Meinung ist die angemessene Antwort darauf: Noch mehr Klagen und Vernetzung wie zum Beispiel hier:

http://helmutenz.wordpress.com/termin-kalender/

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7311.msg55726.html#msg55726


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 375
Re: WDR Klageerwiderung
#7: 15. Dezember 2013, 14:07
Schon nach meinem ersten Widerspruch haben die Textautomaten in Köln am Thema vorbei geschrieben ... sinngemäß  "der Rundfunkbeitrag sei von allen Parlamenten ratifiziert blabla"

Darauf habe ich (ähh, dieser fiese "M" natürlich ;) ) im Widerspruch zum zweiten Beitragsbescheid wie folgt erwidert:

Zitat von: M
Mit Ihrem Schreiben vom 06.07.2013 gehen Sie mit Ihren Bausteintexten zwar nicht inhaltlich auf meinen Widerspruch ein, weisen jedoch zurecht darauf hin, dass vorrangig zu prüfen ist, ob der RBStV überhaupt in Kraft getreten ist – bis dato ging ich davon aus und hatte dies daher bisher nicht in Frage gestellt. Sie führen zur Begründung u.a. aus, dass dieser von allen Landesparlamenten ratifiziert worden sei. Ausweislich des Artikel 7 des „Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ (Drucksache 16/3941 vom 09.03.2011, Abgeordnentenhaus Berlin) ist für die formelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen für den Rundfunkbeitrag jedoch nicht nur die Ratifizierung durch alle Länderparlamente ausreichend, sondern die rechtzeitige Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz. Da Sie dies nicht dargelegt haben, muss ich daher davon ausgehen, dass dies nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt ist. Insoweit fehlen für die Bescheide offenbar auch eine primärrechtliche Grundlage.

Bringt zwar im Ergebnis nichts, aber macht mir Spaß so zu schreiben. ;D



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2013, 14:10 von Redfox«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

m
  • Beiträge: 272
Re: WDR Klageerwiderung
#8: 15. Dezember 2013, 15:55
Genau Redfox!

Ein wenig sportlich darf man das schon nehmen, die Widersprüche landen in Kopie vor dem Richter. Diese sind auch nur Menschen und sicherlich einer Auflockerung nicht abgeneigt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Re: WDR Klageerwiderung
#9: 16. Dezember 2013, 08:10
Zitat
...Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den konkreten Grundrechtverletzungen und den von mir vorgebrachten Argumenten, kann ich nicht erkennen. Wichtige Aspekte meiner Klage blieben völlig unbeantwortet.   

Auf >>wessen Klage<< sich diese beiden Behauptungen in der Klageerwiderung des Beklagen (WDR) beziehen, weiß nur der Beklage selbst. Die Punkte kommen in meiner Klage nämlich gar nicht vor:

>> "Entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht, handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer." (S. 11 von 21)
>> "Soweit der Kläger vorbringt, durch den Rundfunkbeitrag auch in seiner Religionsfreiheit verletzt zu sein, erschließt sich dieser Vortrag dem Beklagten nicht." (S. 19 von 21)
...

Klasse! Die disqualifizieren sich selbst. Was ist das nur für eine Laienspielgruppe! Und mit dem Satz: " Wir sind überarbeitet und wir haben ja so viel zu tun" brauchen die gar nicht zu kommen. Das haben die sich selber ausgesucht: Einfach - für alle!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 2.177
Re: WDR Klageerwiderung
#10: 16. Dezember 2013, 12:01
Klasse! Die disqualifizieren sich selbst.

Sie arbeiten nach dem Prinzip: "einfach. für alle."

Für EUR 18 Monatlich lohnt sich bei ihnen nicht die Mühe, mit etwas mehr als einem Standard-Schreiben für jedermann und jedefrau zu antworten. Immerhin schicken sie ihre Antworte an den Kläger und Gericht, günstiger wäre, die Standard-Antwort auf einem schwarzen Brett bei der GEZ zu hängen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 118
Re: WDR Klageerwiderung
#11: 09. März 2024, 19:34
Kurze Frage:
Ist es ratsam auf eine Klageerwiderung zu reagieren? Oder ist das "unnötig"?


Edit "Bürger": Was man im Raume stehen lässt, gilt als nicht widersprochen. Insofern würde eine fiktive Person B eine Klageerwiderung von der Gegenseite immer erwidern und alles Wichtige zerlegen. Person B würde also ggü. dem Gericht die Klageerwiderung der Gegenseite zunächst zurückweisen und sich für diesbezüglichen sowie für insgesamt weiteren Vortrag einschl. damit verbundener Anfrage bei weiteren Stellen wie u.a. auch beim Landesdatenschutzbeauftragten/ Bundesdatenschutzbeauftragten/ EU-Datenschutzbeauftragten etc. als "nicht anwaltlich vertretener, vollberufstätiger Kläger" vom Gericht "stillschweigende Frist bis zum __.__.____" erbitten (als Datum würde Person B z.B. den letzten Tag eines Monats in etwa einem halben Jahr wählen). Person B würde dann selbstverständlich die selbstgesetzte Frist einhalten - und ggf. weitere stillschweigende Frist für noch weiteren Vortrag erbitten.

Zur Erwiderung gehört zudem Einsicht in die vollständigen ("Gesamtschuldner"-)Original-Akten zur in den "Festsetzungsbescheiden" unter "Kontoauszug" ausgewiesenen (Mehrpersonen-"Gesamtschuldner"-)Raumeinheit + ausführliche Rüge deren Mängel - siehe dazu u.a. unter
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0

Bitte eine Frage, ob es ratsam sei, etwas zu tun oder nicht, nicht in einem solchen Thread stellen, in welchem es um den Inhalt der Klageerwiderung geht - und bitte auch insbesondere nicht einen dafür nicht wirklich geeigneten Thread von vor über 10(!) Jahren ausgraben. Zur Vermeidung weiterer Abschweifungen wird dieser alte Thread vorerst geschlossen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2024, 20:21 von Bürger«

 
Nach oben