Es geht aber nicht primär darum, die Zahlungspflicht zu umgehen, sondern das Grundübel, den absoluten Bockmist des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" zu Fall zu bringen.
Das wird man nur mit der Ignorier-Methode jedenfalls nicht schaffen.
1) das wird nie passieren: die 600 Klagen, die momentan vorliegen findet Eichner als "zu wenig" und alle Gerichte sind auf ihrer Seite. Das heißt selbst wenn man klagt, muss man wohl oder überl irgendwann zahlen!
Also erstens:
Sage niemals nie - denn es ist und bleibt Spekulation...
Und zweitens:
Dass Eicher die als angeblich "wenig" abtut, ist doch reine PR und soll Gelassenheit vortäuschen.
Darauf gebe ich keinen Pfifferling - gelinde gesagt *überhaupt nichts*
Und drittens:
Selbst wenn man unterliegen sollte - selbst dann "muss" man noch nicht zahlen... man *soll*.
Ein kleiner, aber feiner Unterschied...
Und viertens:
Zumindest diejenigen, die wie z.B. ich als ehemaliger, durchaus williger Hörfunknutzer- und zahler bereits ein Teilnehmerkonto und ohne weiteres Zutun seit 01.01.2013 ein sogenannten "Beitragskonto" zugewiesen bekommen hatten, konnten schon mal gar nicht einfach so "ignorieren" - diese *MÜSSEN* quasi in die Offensive gehen, um eben *NICHT* zahlen zu "müssen.
Auch ist die reine
Quantität gar nicht mal so entscheidend:
- bundesweit 600 KLAGEN > einschl. meiner
- Pilotverfahren POPULARKLAGE am BAYERISCHEN VERFASSUNGSGERICHTSHOF
- ~50 BESCHWERDEN beim BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Auch die
Qualität entscheidet mit:
Die "FUNDIERT BEGRÜNDETEN" Klagen/ Verfassungsbeschwerden werfen
„KOMPLEXE RECHTSFRAGEN" auf!!!!!Quelle Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr - Klage gegen Rundfunkbeitrag
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html"Beim Verwaltungsgerichtshof in München hängen bereits einige Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag in der Warteschleife. „Neben weiteren, eher diffusen Eingaben“ sind laut Generalsekretärin Dagmar Ruderisch „neun ernsthafte Klagen vorerst nicht angenommen worden“. Man habe den Antragstellern mitgeteilt, dass zunächst die Hauptsache-Entscheidung über die Klagen des Passauer Juristen Ermano Geuer und der Handelskette Rossmann abgewartet werde. Der Gerichtshof hat die beiden „fundiert begründeten Fälle“ aus dem privaten sowie dem gewerblichen Bereich zu einem Pilotverfahren zusammengezogen. Ein Verhandlungstermin sei noch nicht absehbar, sagte Ruderisch zu FOCUS.
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits gut 50 Beschwerden über die Neuregelung der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingegangen, etwa die Hälfte wurde zur Entscheidung angenommen.
Eine Sachentscheidung über die Frage, ob der Nachfolger der GEZ-Gebühr verfassungsgemäß ist, haben die Karlsruher Richter aber noch in keinem Fall getroffen. Weil die Beschwerden „komplexe Rechtsfragen aufwerfen“, seien Prognosen über Entscheidungstermine „derzeit nicht möglich“, sagte der Sprecher des Gerichts, Bernd Odörfer, auf Anfrage."
Und im Übrigen:
600 Klagen sind erst die Spitze des Eisbergs - der Eisberg folgt noch!
Unter den Zahlungsverweigerern sind meiner Meinung nach viele, die bisher *jegliche* Post ignoriert, entsorgt, zurückgesendet haben - und somit also zumindest bisher völlig andere Wege als Widerspruch und Klage gehen.
Abgesehen davon konnten die ersten Klagen erst seit etwa drittem Quartal des Jahres beginnen, aufgrund der monatelangen Verschleppung durch Zahlungsaufforderung, Zahlungserinnerung und *dann* erst klagefähigem BeitragsBESCHEID - welche ja nunmehr laut diverser Berichte von Betroffenen offensichtlich z.T. soger dreist und unverholen auf absehbare Zeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Als bisheriger durchaus geneigter ör-Hörfunknutzer und -zahler, seit 01.01.2013 jedoch ob der *UNVERSCHÄMTHEITEN* der Neuregelungen und damit auch des Systems im Ganzen maßlos empörter Widersacher, hatte ich seit 01.01.2013 die Zahlungen eingestellt...
Der BeitragsBESCHEID des 1. Quartals kam erst im JUNI!
Der BeitragsBESCHEID des 2. Quartals kam im JULI.
Der gemeinsame WiderspruchsBESCHEID für beide kam erst ENDE AUGUST!
Die Klage konnte somit erst im SEPTEMBER(!) eingereicht werden.
Und da bin ich noch einer der schon von JahresANFANG an darauf hingearbeitet hat.
Das dürfte die Zeitschiene anschaulich genug beschreiben...
Viele der bisherigen Ignoranten befassen sich auch erst jetzt ernsthaft mit dem Thema - viele kennen die Neuregelung noch nicht einmal - halten es für eine Art "üblen Scherz".
Ich glaube, 600 Klagen sind aktuell kein schlechter Schnitt angesichts vorgenannter Umstände
2) Anders ist es bei Ignorier Methode. Hier zieht man ihre Existenzgrundlage nachhaltig ab. Sie können dies nur mit teuren Außendienstmitarbeitern entgegenwirken, der ja auch erstmal jemanden bei der Adresse antreffen muss.
Insgesamt, so scheint es mir zu minderst fährt man mit der Ignorier Methode besser als die Rechtsweg Methode!
Aber die "Existenzgrundlage" ziehen doch auch die ebenfalls nichtzahlenden Kläger ab - und haben nebenbei noch eine öffentlichkeitswirksamere Erscheinung. Wer nur still im Kämmerlein ignoriert, taucht doch in den Medien nicht auf.
Wie oben beschrieben, gibt es genug Fälle, in denen die "Offensive" mit Rechtsweg die erste Schutzmöglichkeit darstellt.
Darüberhinaus werden außer dem Geld auch die GRUNDRECHTE EINGEKLAGT.
Nur über den Weg des Ignorierens ist das nicht möglich.
Aus vorgenannten Gründen halte ich es nicht für gut, pauschal den einen oder anderen Weg als "besser" zu bezeichnen. Das kommt z.T. auf den Einzelfall an.
Ich halte es vielmehr für erstrebenswert, möglichst *viele* verschiedene Wege zu gehen, denn *das* erhöht die Chancen, dass mindestens einer davon - oder gar alle gemeinsam in ihrer Kombination zum Erfolg führen.Dranbleiben!
Weitermachen!Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."