In diesem Forum sind viele Gründe gegen den B-Service zu finden.
Einiges wurde von den anderen Forumschreibern gut begründet, manches diente mir als Denkanstoß.
Ich habe mir die Mühe gemacht, die Begründungen in hoffentlich einwandfreiem Deutsch aufzuschreiben. Das meiste, was ich als Grund gegen den B-Service gelesen habe, habe ich recherchiert und hier zusammengestellt. Es war mir aber nicht möglich alles zu überprüfen. Deshalb ist vieles meine persönliche Meinung zu dem Thema und soll nur das eigene Denken des Lesers anregen. Niemand kann diese Gründe alle zusammen auf sich beziehen.
Es sind Vorschläge dabei, wie man auf diese dümmlichen Textbausteine des B-Service antworten kann. Da die meisten Textbausteine des B-Service nur der Volksverdummung dienen ohne Rechtswirkung, haben meine Gegenantworten in keinster Weise rechtlichen Charakter, ich möchte nur meine informative Meinung kundtun, ungefragt und ohne Hintergedanken. Jeder ist verantwortlich, selbst zu überprüfen, ob ich Fehler gemacht habe in diesen Begründungen. Verwendung also auf eigene Gefahr.
Wegen der Beschränkung auf 60000 Zeichen in diesem Forum habe ich diese Gründe thematisch aufgeteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren vom Beitragsservice,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich nicht willens bin Ihnen Beiträge zu zahlen!
Begründungen:
1.) Verstöße gegen das Grundgesetz
1.1)
Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz!
Dabei ist es nicht von Belang, ob es ein Gesetz ist oder ein Vertrag, oder ob der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden ist. Grundrechte dürfen unter keinen Umständen verletzt werden. Auch wenn zurzeit noch keine Urteile gesprochen wurden, ist die Rechtmäßigkeit nicht bewiesen, die Unrechtmäßigkeit allerdings auch nicht. Viele Verfahren sind in dieser Sache schon vor Gericht anhängig, ich rechne mit einem Urteilspruch zu ihren Ungunsten, weil die Beweislast erdrückend ist. Wenn Sie der subjektiven Meinung sind, der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, ist das nur eine Meinung von vielen, die ich nicht akzeptieren werde. Genauso, wie Sie meine Meinung oder Auffassung nicht akzeptieren, obwohl ich Beweise habe. Deshalb ist es erforderlich, mir in den strittigen Punkten zu beweisen, dass Sie im Recht sind. Subjektive Meinungen sind hierbei nicht von Belang. Da es hier um Rechtsverstöße geht zählen nur Fakten, Gesetze und Gerichtsurteile.
1.2)
Da der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden ist, ergibt sich hier ein Problem gegen das Grundgesetz. Nach Art. 72 GG haben die Länder kein Recht, im Bereich der Rundfunk- und Fernsehgesetze Gesetze zu erlassen. Dieser Vorwurf kann nur durch Beweis mit dem entsprechenden Gesetz widerlegt werden.
1.3)
Es handelt sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen.
(vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12)
Dieser Vorwurf kann durch ein Gerichtsurteil entkräftetet werden. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.
1.4)
Wegen der mehrfachen Verletzung des Zitiergebotes, bei dem die eingeschränkten Grundrechte bei jeder Einschränkung durch ein Gesetz benannt werden müssen, ist es bewiesen, dass hier gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Jedes Gesetz, das das Zitiergebot ignoriert, ist automatisch Grundgesetzwidrig und ungültig. Die Finanzierung des Rundfunks ist nicht als Ausnahme zugelassen. Dieser Vorwurf kann nicht entkräftet werden. Ihre Meinung zu diesem Punkt ist uninteressant, ebenso wie sie meine Meinung dazu einschätzen.
1.5)
In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden von der Beitragspflicht. Man wird befreit, weil man nicht „Frei“ ist. Die gemeinten Freiheiten wie Handlungsfreiheit, negative Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, die das Grundgesetz in Art. 2 garantiert, werden mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag grob verletzt. Ich lasse mir meine Freiheit nicht von einem Fernsehsender und deren Beitragsservice nehmen, auch nicht durch Gerichtsurteil oder Landesrecht. Hierfür wäre ein Gesetz notwendig, welches dieses Grundrecht der Freiheit einschränken muss. Wegen dem Zitiergebot ( Art. 19 GG ) wäre es zudem unumgänglich, darauf zu verweisen, dass Artikel 2 GG verletzt wird. Dieses Gesetz existiert nicht. Meine Freiheit ist weiterhin im Grundgesetz, Artikel 2, verankert. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung. Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen auf das sie sich beziehen.
1.6)
Die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender hört da auf, wo Sie den Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG oder die ungehinderte Unterrichtung oder andere Grundrechte aushebelt. Dieser Vorwurf kann nur entkräftet werden, wenn sie mir das gültige Gesetz hierzu nennen. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.
1.7)
Der Rundfunkbeitrag hebelt meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit aus, meine negative Informationsfreiheit wird verletzt, er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher als verfassungswidrig anzusehen ( Art. 5 GG ).
Dieser Vorwurf kann zurzeit nicht entkräftet werden, da es kein Gesetz gibt, das Art.5 GG entkräftet oder aufweicht. Hierfür wäre ein Gesetz nötig in dem dieses Grundrecht der Freiheit eingeschränkt wird.
Wegen dem Zitiergebot ( Art. 19 GG ) wäre es unumgänglich, darauf zu verweisen, dass Artikel 5 GG verletzt wird, ansonsten wäre dieses Gesetz weiterhin ungültig. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung. Wenn sie mich zwingen wollen, Beiträge zu zahlen, ist es erforderlich, mir das gültige Gesetz zu nennen auf das sie sich beziehen.
1.8 )
Der Rundfunkbeitrag verletzt die Religionsfreiheit.
Als Atheist weigere ich mich religiösen Gemeinschaften eine Sendeplattform in Form von
übertragenen Gottesdiensten, Predigten, bspw. das „Wort zum Sonntag“, zu finanzieren. Dies verletzt meine Religionsfreiheit nach Art.4 GG. Wer also, wie ich, aus religiöser Überzeugung den öffentlichen Rundfunk ablehnt, wird durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, diesen zu finanzieren. Das verletzt die Religionsfreiheit aus Art. 4 GG.
1.9)
Eine Befreiung von der Beitragszahlung aufgrund der Religionsfreiheit wird durch den Beitragsservice abgelehnt, weil es "den Absichten des Gesetzgebers" zuwiderläuft. So wird verschleiert, dass der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Religionsfreiheit einschränkt. Wer dagegen Widerspruch einlegt, wird gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Religionsfreiheit genötigt dennoch zahlen, da erst bei Ablehnung des Widerspruchs mitgeteilt wird, dass es "den Absichten des Gesetzgebers" zuwiderläuft, Befreiung aus Religiösen Gründen zu gewähren. Es ist in diesem Vertrag nicht festgeschrieben, ob religiöse Gründe ausgenommen sind oder nicht. Wenn jemand aus Gründen der Religionsfreiheit Widerspruch einlegt, sollte der Beitragsservice sich auf Seiten des Grundgesetzes stellen und nicht im Sinne dieser dubiosen „Absichten des Gesetzgebers“. Dieses Vorgehen ist zutiefst sittenwidrig und gegen das Grundgesetz: Der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verschleiert die Aberkennung der Religionsfreiheit, der Beitragsservice verweigert die Befreiung aufgrund von vorher nicht erkennbaren, verschleierten Absichten des Gesetzgebers, obwohl die Religionsfreiheit laut Grundgesetz gewährleistet ist, ohne richterlichen Beschluss kann der Beitragsservice zwangsvollstrecken - gegen das Grundgesetz. Als Begründung für diese Grundgesetzwidrige Widerspruchsablehnung durch den Beitragsservice selbst wird der finanzielle Nachteil für den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk angeführt, der sich ergibt, wenn dann jeder dieses Recht für sich in Anspruch nehmen würde, Missbrauch nicht auszuschließen wäre und die Finanzierung zusammenbräche. Im schlimmsten Fall wird damit der gesamten Bevölkerung das Recht der Religionsfreiheit genommen, zugunsten von Radio- und Fernsehsendern, die Eigenmächtig, als Beitragsempfänger und Beitragseintreiber, solche Gesetze erlässt, ohne sich an das Grundgesetz zu halten. Dieser Punkt ist nicht widerlegbar, da er gängige Praxis ist. Ihre subjektive Meinung zu diesem Punkt ist nicht von Belang, ebenso wie Ihre Wertung meiner Meinung.
1.10)
Ich verweigere die Zahlung aus Gewissensgründen nach Artikel 4 GG. Es ist erkennbar, dass vom Beitragsservice keine Gelegenheit ausgelassen wird, den Leuten auch zu Unrecht Geld abzunehmen. Bei Vorliegen von Befreiungsgründen wegen Pflegegeldbezug wird erst nach Vorlage der Originalbelege der ausstellenden Behörde der Beitragsschuldner von der Beitragspflicht befreit, nicht schon bei Erlangen der Pflegebedürftigkeit, auch nicht rückwirkend, was ich als sehr ungerecht empfinde. So können viele Monate zu Unrecht Beiträge erhoben werden, die dem Beitragsservice nicht zustehen. Ich habe Beweise, dass das kein Einzelfall ist und politisch so gewollt ist (Gier der Politiker). Gesetzlich mag das erlaubt sein, aber es ist nicht zu vereinbaren mit meinem Rechtsempfinden und meinem Gewissen, eine Organisation wie den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell zu unterstützen, der sich offensichtlich an wehrlosen Menschen bereichert. Da dies wegen dem Gleichheitsgebot bei allen Wehrlosen geschieht, werde auch ich bald betroffen sein. Um beim Gleichheitsgebot zu bleiben: Der Beitragsservice verlangt rückwirkend Beiträge von Beitragspflichtigen, die sich zu spät anmelden. Der Beitragsservice verzichtet im Gegensatz dazu aber nicht rückwirkend auf ihm nicht zustehende Beiträge. Eine weitere Ungerechtigkeit, die nur mit Gier zu erklären ist: der Beitragsservice verlangt weiterhin Beiträge, obwohl man sich längere Zeit im Ausland aufhält. Diese gesetzlich durchaus erlaubte Bereicherung ist jedoch nur möglich, weil der Öffentlich-rechtliche Rundfunk so eng mit der Politik verwoben ist, dass der Volksmund das Wort "verfilzter Sumpf" für solche Systeme kreiert hat. Beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrscht seit langem ein "Meinungskartell" und eine "selbstverfügte Gleichschaltung“. Die Politik hat hier eine Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt geschaffen, die sich jeder öffentlicher Kontrolle entzieht, mit einem Gebührensystem, das offensichtliche Mängel aufweist, und einer riesigen Senderauswahl, die nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken der Grundversorgung zu tun hat. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk kontrolliert sich selbst, macht sich selbst die Gesetze und handelt nach seinem eigenen Rechtsempfinden. Teilweise wird dieses Vorgehen gerechtfertigt mit Artikel 5 GG, welches eigentlich nur die Zensur verhindern soll, aber nicht verpflichtend diesem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk solche Macht gibt. Besonders bedenklich ist hierbei, dass nicht auszuschließen ist, dass der Öffentlich Rechtliche Rundfunk in weiten Teilen die Meinung in Deutschland mitbestimmen und lenken kann und dies auch zugibt zu tun. Auch ist es eine Tatsache, dass Politiker und der Öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in einem zu 100% unabhängigen Verhältnis zueinander stehen.
Es besteht die Gefahr, dass die politischen Machthaber es schaffen, mit dem jetzigen System ein Medienimperium aufzubauen, welches die Meinung in der Bevölkerung nach deren Gusto beeinflussen kann. Es gibt genügend Beweise, dass Intendanten und Chefredakteure Nachrichten zurückgehalten haben, weil es gegen deren politische Meinung war. Einfluss genommen haben die politischen Machthaber auch auf das Beitragssystem, weil das Beitragssystem de facto keine weiteren Ausnahmen zulässt als Armut. Jeder muss zahlen, wenn er eine Wohnung und Geld hat, unabhängig vom Gebrauch des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nur so können sich die politischen Machthaber ihre Pfründe sichern. Wen die Politik schon in die Armut getrieben hat, wird großzügig von der Gebühr befreit. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nach meiner Überzeugung übertrieben weit ausgebaut, obwohl dieses überteuerte System das Ziel, seinen Grundauftrag sicherzustellen, längst erreicht und übererfüllt hat. Es ist weithin bekannt, dass politische Machthaber nach ihrer politischen Karriere im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine weitere machtbeeinflussende Position innehaben. Davon wird im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbstverständlich nicht berichtet, genauso wenig wie über die Probleme die sich mit dem derzeitigen Beitragsservice ergeben. Durch gezielte Rückhaltung von Informationen findet durch diese Politiker und Intendanten eine Zensur statt, Reporter und Korrespondenten dürfen nicht alles senden, was wichtig wäre zur freien Meinungsbildung der Bürger. Es wird das Motto „Einfach für Alle“ immer wieder propagiert, obwohl es schwieriger geworden ist für sehr viele alte Leute. Darüber darf nicht berichtet werden. Junge Leute in meinem Bekanntenkreis bekommen es sogar mit der Angst zu tun. Weil der Vater nicht bereit ist zu zahlen, bekommen es deren Kinder mit der Angst um ihren Ausbildungsplatz zu tun, wenn dieser Ausbildungsplatz ein städtischer ist. Da ist doch mehr Deutlichkeit nicht nötig: dieses System muss ABGESCHAFFT werden, weil es von wenigen Machthabern ausgenutzt wird und unkontrollierbar ist. Es wird die Angst geschürt: wenn man keinen Beitrag zahlt, verliert man seine Arbeit oder landet man im Knast. Die Schlagzeilen der ausländischen Presse sind dann sicherlich einstimmig: „Deutsche Andersdenkende werden vor Gericht gezerrt, weil sie Fernsehen und Rundfunk verweigern. Wer Widerstand leistet wird verhaftet und ins Gefängnis gesperrt. Der Deutsche wird mit Methoden regiert, die aus der Vorkriegszeit stammen. Ein zweites Mal verbinden sich Politik und meinungsbildende Konzerne um den Deutschen zu unterdrücken.“ Die Bundesregierung hat die Landesregierungen da zu etwas ermächtigt, was in der Theorie ganz gut funktionieren könnte, aber in der Praxis leider durch Macht- und Geldgier der Politiker zu einem Zusammenbruch der gesamten deutschen Nation führen kann, weil alle Deutschen willkürlich der Gesetzgebung der Länder unterworfen sind, ohne weiteren Einfluss der Legislative. Dass auch Politiker nur Menschen sind, beweist das Beispiel Christian Wulff und Karl-Theodor zu Guttenberg ganz deutlich, und Menschen machen oft Fehler. Da bei all diesen schwer nachweisbaren Vorwürfen trotzdem der eigene Verstand eingesetzt werden kann und muss, komme ich zu dem Schluss, diese machtbesessene Selbstbedienungsmentalität der Politiker und Intendanten nicht zu unterstützen, ganz im Gegenteil, ich muss es sogar nach meiner Überzeugung und nach meinem Gewissen verhindern. Bei Auflösung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gefahr einer Unterversorgung mit Rundfunk und Fernsehen oder gar ein Meinungsmonopol bei der aktuellen Medienvielfalt nicht gegeben. Eher ist nur davon auszugehen, dass eine finanzielle Unterversorgung der ausgedienten Politiker stattfindet. Da diese Politiker sich zu sehr auf die Dummheit der Bürger verlassen haben, ist das aber nicht weiter schlimm. Da niemand in der Lage ist, den Politikern ins Gewissen zu reden, ist so ein Widerstand meinerseits absolut gerechtfertigt und verständlich, ja geradezu NOTWENDIG.
Da niemand gezwungen werden kann gegen sein Gewissen zu handeln, und niemand gegen sein Gewissen handeln muss (Artikel 4 GG.), steht dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur die Möglichkeit offen, mir darzulegen, dass es keinen Grund mehr gibt, dass ich gegen mein Gewissen handeln muss, weil das System sozialverträglich, fair, ehrlich und mit dem Grundgesetz vereinbar umgeändert wurde. Dazu gehören z.B. bessere, unabhängige Kontrollinstanzen, die derzeitigen Kontrollinstanzen haben offensichtlich versagt. Wenn eine Zensur nicht statthaft ist, kann das nicht bedeuten, dass der Öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht kontrolliert werden muss. Der Missbrauch findet in aller Öffentlichkeit statt, das muss ein Ende haben. Ein System, welches sich selbst kontrolliert, ist Unkontrollierbar und entzieht sich der Kontrolle des deutschen Volkes, für das es ja geschaffen wurde. Weiterhin muss die Beitragserhebung umgeändert werden, auf ein System, mit dem jeder zufrieden sein kann, zumindest dass es nicht mehr Grundgesetzwidrig ist. Eine Veränderung kann selbstverständlich nur in der Zukunft passieren, rückwirkend bekommt der Beitragsservice/Öffentlich-rechtliche Rundfunk mein Geld nicht.
1.11)
Artikel 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wenn Artikel 5 GG nach jetziger Gesetzeslage ausgelegt werden muss, betrifft das alle privaten Sender gleichermaßen, jeder Sender hat dann das Recht auf Zwangsgebühren, sonst findet eine Ungleichbehandlung statt, gegen Artikel 3 GG. Jedem Fernsehsender und Radiosender würden Beiträge aus der Beitragszahlung zustehen, auch wenn zufällig kein Politiker dort seine Finger im Spiel hat. Auch Presseerzeugnisse werden in Art. 5 GG wohlwollend erwähnt ohne ein Zwangsabonement aus Erzeugnissen der Bundesdruckerei für alle Bürger daraus abzuleiten.