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Autor Thema: Widerspruchsfrist verpasst?  (Gelesen 14934 mal)

a
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Widerspruchsfrist verpasst?
Autor: 12. Juli 2013, 19:34
Hallo, nehmen wir an jemand reagiert weder auf die Zahlungsaufforderung und die Zahlungserinnerungen, noch auf den Gebühren-/Beitragsbescheid. Ist es dann nach Verstreichen der Widerspruchsfrist von einem Monat trotzdem noch möglich Widerspruch einzulegen? Der Gebühren-/Beitragsbescheid wird ja generell nicht per Einschreiben verschickt, hätte also auf dem Postweg verloren gehen können. Wäre es damit eine Option einfach ein nächstes Schreiben abzuwarten und dieses als Referenz für den Widerspruch zu verwenden? Ist bekannt, ob das jemand so schon erfolgreich gemacht hat?


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wtfacow

Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#1: 13. Juli 2013, 00:32
Mein Logischer Verstand sagt mir das eigentlich die LRA in der Beweislast ist.
Der Bescheid kann ja auch auf dem Postweg verloren gegangen sein....
Wie es dann tatsächlich in der Praxis aussieht würde mich auch interessieren.


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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#2: 15. Juli 2013, 13:36
Der Absender muss den Nachweis erbringen, dass das Schreiben in den Zugriffsbereich des Adressaten gelangt ist.

Allerdings kann man auch noch die nächsten Zahlungsaufforderungen für noch kommende Quartale abwarten.

Selbst wenn jemand erst im Laufe dieses Jahres auf die Sauerei aufmerksam wird und bisher immer brav gezahlt hat und dann die Zahlungen des Beitrags (so es ihn denn dann noch geben wird  ;)  ) einstellt, um den Bescheid zu erzwingen, kann er immer noch auf die Pauke hauen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

L
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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#3: 15. Juli 2013, 20:28
Zu diesem Thema habe ich hier auch ein Thema aufgemacht!

Wenn die Bürger Briefe an den Abzockverein senden, geschieht das in der Regel per Einschreiben Rückschein. Bürger weiß dann genau, dass sein Schreiben angekommen ist. Der Verein aber schickt munter lustige, unbestellte Postwurfsendungen durchs Land und viel zu viele zittern und quittieren brav den Erhalt mit Widersprüchen. Warum?? Wer von euch hat den Erhalt der Postwurfsendungen quittiert?? Warum reagieren die meisten hier auf diese Briefe und zeigen den GEZ´tern damit, dass sie existent sind?? Das hilft denen doch nur! Mit einem Widerspruch stimmt man doch zu, eine Wohnung zu haben! Und jeder, der eine Wohnung hat muss zahlen! Also wirklich eine gute Idee, denen auf Postwurfsendungen zu antworten???

Uli Stein: "Bin dagegen"  >:D



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themob

Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#4: 15. Juli 2013, 20:35
Wenn auf den Widerspruch nicht reagiert wird und jemand versäumt die Widerspruchsfrist mit dem Gedanken "ich habe nichts bekommen" dann liegt er falsch. Die nutzen die teuersten "versteckten" Möglichkeiten aus. Das wohl auch vor Gericht Bestand hätte wenn sich jemand damit rausreden will das er nichts bekommen hätte.

Ähnliches Thema hatten wir heute schon mal:

Es gilt das Zustelldatum. Ab dieser Zeit läuft die Frist.

Zu allen anderen Fragen verweise ich auf den unten stehenden Link. Hier wird Licht ins Dunkel gebracht. Vor allem das Thema Premium Kunde bei der DP im letzten Beitrag erklärt (Stichwort Zustellprüfung) vieles. Mal drauf achten ob links oben ein P im Adressfeld steht (P für Premiumadresse)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg40636.html#msg40636


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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#5: 15. Juli 2013, 20:43
Eventuell kann die GEZ damit "beweisen", dass sie eine Postwurfsendung abgeschickt hat - nicht jedoch, dass diese beim Empfänger angekommen ist.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#6: 15. Juli 2013, 23:30
Ähnliches Thema hatten wir heute schon mal:
Es gilt das Zustelldatum. Ab dieser Zeit läuft die Frist.
Zu allen anderen Fragen verweise ich auf den unten stehenden Link. Hier wird Licht ins Dunkel gebracht. Vor allem das Thema Premium Kunde bei der DP im letzten Beitrag erklärt (Stichwort Zustellprüfung) vieles.
Mal drauf achten ob links oben ein P im Adressfeld steht (P für Premiumadresse)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg40636.html#msg40636
Danke, themob, für Deine Recherchen + interessanten Hinweise!

Richtig ist:
Auf ausnahmslos *jeder* Post von ARD-ZDF-GEZ seit dem Info-/ Werbebrief Mitte vergangenen stand und steht P links oben im Adressfeld - zumindest bei mir.

Das "Stichwort" lautet aber nicht etwa "Zustellprüfung", sondern Zustellbarkeitsprüfung.
Nach meinem Verständnis der Erläuterungen unter http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1022086_1021931 wird damit also zwar die Zustellbarkeit geprüft/ ermittelt und somit ein automatischer Adressdatenabgleich vollzogen.

Für mich geht daraus jedoch nicht hervor, dass damit z.B. ein Nachweis erbracht würde, *dass* und *wann* eine spezielle Sendung zugestellt wurde.

Da offenkundig auch Zustellzeiten von 2-3 Wochen keine Seltenheit sind, kann jeder selbst entscheiden, ob er es wagt, diesem Verein gegenüber auch einmal "Dummpulver" zu nehmen. Man muss es ja nicht übertreiben damit.
Aber falls einem ein paar Tage "Fristüberschreitung" angedichtet werden, um z.B. seitens ARD-ZDF-GEZ einen angeblich verspäteten Widerspruch abzuschmettern, dann kann man schon mal in die eigene "Kulanz-Kiste" greifen...

Ein solcher Brief kann ja auch mal unbewusst und ungewollt ganz hinten im Briefkasten oder zwischen den Zeitungen oder sonstwo hängengeblieben sein.
Woher soll man da seine eigene verbliebene Frist kennen, wenn man für sich selbst den eigentlichen Zustelltermin falsch(?) einschätzt?

Oder habe ich etwas übersehen?


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themob

Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#7: 16. Juli 2013, 12:46
Vielleicht eine ganz einfache Frage:

Wer schadet wem am meisten?

Person A behauptet nix bekommen zu haben von Firma X.

Person A behauptet es war nur 1 Woche Zeit zwischen Zustellung und Fristverstreichung?

Person A hat Widerspruchsfrist verpasst.

Welchen Aufwand muss Person A betreiben, um eventuell in den vorherigen Stand der Widerspruchsfrist zu gelangen?

Für mich verliert nur Person A, Firma X gewinnt.

Auf der einen Seite lese ich überall:

Wann kommt endlich der "Bescheid" damit Person A den Widerspruch einlegen kann und es endlich losgeht.

Auf der anderen Seite wird hier diskutiert wie man Briefe für Person A eventuell als nicht zugestellt verwirklichen kann.

Das sind dann genau die Personen die sich wundern wenn irgendwann mal ein Brief der Vollstreckungsbehörde kommt und Person A behauptet nie zuvor überhaupt etwas bekommen zu haben. Oder die Personen glauben, Zeit gewonnen zu haben. Und übersehen dabei das wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist, es ungleich schwieriger ist, weiter zu kommen. Der nächste Bescheid würde erst in einigen Monaten kommen wo Widerspruch eingelegt werden kann. Gesetzgeber und Rundfunkanstalten freuen sich.

Leute, mir wäre das viel zu viel Stress. Ich bin froh wenn endlich der Bescheid kommt das ich aktiv werden kann.

Lieber der Realität stellen und vernünftig Widerspruch einlegen.

Und was das Thema Zeit gewinnen betrifft bei diesen Spielchen mit Briefen:

Wer profitiert denn am meisten von Zeitgewinn? Wir oder die Rundfunkanstalten und der Gesetzgeber?

Doch wohl eher die Gegenseite.

Der Ursprung in der Data Matrix Geschichte lag für mich darin, erkennen und beweisen zu können, wann der Brief aufgegeben wurde.
Schreiben der Firma x, datiert vom 1.4, bei mir am 18.4. Aufgegeben laut Data Matrix Info - 14.4. Somit kann ich nachweisen das der Brief in etwa 2 - 4 Tage nach dem Aufgabedatum bei mir angekommen ist. Und das reicht mir. Die Widerspruchsfrist läuft für mich ab etwa dem 17/18.4. Und wenn mir jemand mit 5.5 kommt das die 4 Wochen verstrichen wären, habe ich den Nachweis im Data Matrix Code. Mehr brauche ich nicht.

Das die Post vor dem Briefkasten eine wie auch immer geartete Überprüfung macht bezüglich der Zustellung oder sonstiges und Feedback zur Firma X gibt, ist zwar in meinen Augen ne Sauerei, aber laut Postgesetz erlaubt, wo wir wieder beim Gesetzgeber sind. Auch hier nehmen alle die Möglichkeiten des Gesetzgebers in Anspruch. Egal ob Finanzamt, Gerichte, andere Behörden.......

 


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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#8: 08. August 2014, 21:04
Anderer fiktiver Sachverhalt:

Rechtschaffener, unbescholtener Bürger B erhält einen Beitragsbescheid am 13.01.2014. (Eingangsdatum vermerkt). Der Bescheid ist - wie nicht unüblich - mit manipuliertem Datum (03.01.) versehen. Tut aber nichts zur Sache, denn der tatsächliche Eingang zählt. 

B widerspricht diesem Bescheid am 12.02.2014 per Einschreiben.

Der sogenannte Beitragsservice lehnt in einem Widerspruchbeschied den Widerspruch ab, mit der Begründung des Ablaufs der Widerspruchsfrist. Der Widerspruch sei beim Beitragsservice am 18.02.2014 eingegangen.

Nachweislich - durch die Empfangsbestätigung des Einschreibens - ist der Eingang jedoch am 13.02.2014 erfolgt.

Abgesehen davon, dass in diesem fiktiven Beispiel unbescholtener Bürger B durch den sogenannten Beitragsservice dreist belogen wird - fragt sich B nun, ob die Frist mit der Zustellung am 13.02.2014 nicht doch gewahrt wurde?


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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#9: 08. August 2014, 21:33
Abgesehen davon, dass in diesem fiktiven Beispiel unbescholtener Bürger B durch den sogenannten Beitragsservice dreist belogen wird - fragt sich B nun, ob die Frist mit der Zustellung am 13.02.2014 nicht doch gewahrt wurde?
Wenn der 03.01. als Stichtag genommen wird (und das muss er wohl leider), wurde die Frist nicht mehr gewahrt:

03.01.14 plus 1 Monat = 03.02.14
plus 3 Tage sog. "Bekanntgabevermutung" = 06.02.14
Der 06.02. ist das Datum, bei dem der Widerspruch spätestens beim Beitragsservice hätte eingegangen sein müssen.

Die Rückdatierungen des Beitragsservice sind anscheinend üblich und ein Schlag ins Gesicht jeden rechtschaffenden Bürgers.
Bei mir bekannten Fällen braucht Post vom Beitragsservice mindesten 4 Tage (maximum 8 Tage!) zur Beförderung.


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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#10: 08. August 2014, 21:36
...
Nachweislich - durch die Empfangsbestätigung des Einschreibens - ist der Eingang jedoch am 13.02.2014 erfolgt.

Abgesehen davon, dass in diesem fiktiven Beispiel unbescholtener Bürger B durch den sogenannten Beitragsservice dreist belogen wird - fragt sich B nun, ob die Frist mit der Zustellung am 13.02.2014 nicht doch gewahrt wurde?

Sicher wurde die Frist gewahrt.
Mit dem Widerspruchsbescheid ist der Klageweg eröffnet. Enthält der WB eine Rechtsbehelfsbelehrung?


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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#11: 08. August 2014, 21:59
Der sogenannte Beitragsservice lehnt in einem Widerspruchbeschied den Widerspruch ab, mit der Begründung des Ablaufs der Widerspruchsfrist.

Hier wurde ein Widerspruchsbescheid binnen kürzester Zeit erteilt. Wie geht denn so was?
"Normalerweise" dauert diese Bescheidung viel viel lääääänger. In diesem Fall wurde die Frist verpasst, also ein gefundenes Fressen für ein schnelllllen Widerspruchsbescheid.

Klar, wenn es zum eigenen Vorteil gereicht, entfaltet man plötzlich ungeahnte Schnelligkeit.


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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#12: 08. August 2014, 22:05
Sicher wurde die Frist gewahrt.
Mit dem Widerspruchsbescheid ist der Klageweg eröffnet. Enthält der WB eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Ja, eine Rechtsbehelfsbelehrung ist enthalten. B darf sich an hoffentlich freundlich gesonnene Richter beim Verwaltungsgericht Freiburg wenden.


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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#13: 08. August 2014, 22:44
Hier wurde ein Widerspruchsbescheid binnen kürzester Zeit erteilt. Wie geht denn so was?
"Normalerweise" dauert diese Bescheidung viel viel lääääänger. In diesem Fall wurde die Frist verpasst, also ein gefundenes Fressen für ein schnelllllen Widerspruchsbescheid.

Hoffentlich verschlucken sie sich mal nicht an diesem Fressen!

Vielen Dank für Eure Auskünfte!

Der Bescheid wurde übrigens tatsächlich erst mit Datum 10.01.2014 frankiert. B hat den Postcode auslesen lassen.
   
B hat sich gerade im Internet umgesehen, und ist dabei auf das Bürgerliche Gesetzbuch gestoßen:

§ 187
Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.


Zustellung am 13.01.2014
Demnach Beginn der Frist: 14.01.2014 0:00 Uhr


§ 188
Fristende
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats,
welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.


Demnach Ende der Frist: am 13.02.2014

(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

Um 24:00 Uhr


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B
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Re: Widerspruchsfrist verpasst?
#14: 09. August 2014, 10:55
Schneider, da kann B nun Klagen, B sollte im Recht sein!
Und halte uns auf dem laufenden, wie sich die Klage von B entwickelt ;)


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