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Autor Thema: Ansatzpunkt für eine Klage für Studenten ?  (Gelesen 17239 mal)

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Ansatzpunkt für eine Klage für Studenten ?
#16: 12. Februar 2013, 22:27
Danke Rene für den Hinweis.  :police:
Sonst verwässert dieser sehr wichtige Thread.



"Halten Sie tatsächlich eine Sonderbehandlung von Studenten unter ausdrücklicher Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Beitragsschuldner für real? Wenn ja, wie soll das inhaltlich aussehen? Etwa eine Formel für Studenten?"

Moin,
es geht mir nicht darum "eine gerechte Formel" für Studenten zu entwickeln, sondern Wege zu finden, das System der Finanzierung des ÖRR anzugreifen. Mit jeder Ungerechtigkeit die Aufgedeckt wird, verliert der ÖRR und das System "einfach von Allen" an Akzeptanz.

Wie bereits beschrieben, treten bei Studenten enorme Ungerechtigkeiten auf.
In bestimmten Konstellationen kann  es sogar vorkommen, dass sich durch die völlig verqueren Bafög-Regelungen selbst ein Millionärshaushalt von der Rundfunkgebühr befreien lassen kann. Ein Zweipersonenhaushalt(Ehepartner) mit einem Haushaltsnetto von über 4000 Euro, der eine Befreiung erhalten hat, habe ich bereits gefunden.

Wenn anhand von einer vielzahl an unterschiedlichen Befreiungs u. Ablehnungsbescheiden aufgezeigt werden kann, dass dies keine Einzelfälle sind und die Befreiung nach "Bescheiden" völliger Nonsens ist, hätte man bereits ein wichtiges Element der Haushaltsabgabe am Wickel. Denn dann müsste entweder eine Befreiung aller Studenten folgen oder eine finanzielle Überprüfung aller Studentenhaushalte incl. Ehepartner, was kaum machbar wäre.

Ganz besonders interessant für mich sind in diesem Zusammenhang die Studenten:
- die mit Bafög und Nebeneinkünften 1000 Euro und mehr im Monat an Einkommen  haben und trotzdem befreit sind
- die irgendwo am Existenzminnimum (oder drunter) leben und trotzdem keine Befreiung erhalten.
- die durch besonderere Konstellationen, trotz gutem Einkommen >3000netto auch eine Befreiung erhalten haben
- Der absolute Hauptgewinn wäre natürlich, wenn ich einen Millionärshaushalt mit Befreiung finden könnte (Auch das ist dank der Haushaltsabgabe möglich).

Deshalb mein Appell an og. Personenkreise. Bitte meldet euch mit eurem Einzelfall und unterstützt mich so bei meiner Klage(gerne auch mit "PN").
Ob am Ende was bei rauskommt, weiß ich nicht. Aber einen Versuch ist es allemal Wert.


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jetzt_reicht_es



Ganz besonders interessant für mich sind in diesem Zusammenhang die Studenten:
- die mit Bafög und Nebeneinkünften 1000 Euro und mehr im Monat an Einkommen  haben und trotzdem befreit sind
- die irgendwo am Existenzminnimum (oder drunter) leben und trotzdem keine Befreiung erhalten.
- die durch besonderere Konstellationen, trotz gutem Einkommen >3000netto auch eine Befreiung erhalten haben
- Der absolute Hauptgewinn wäre natürlich, wenn ich einen Millionärshaushalt mit Befreiung finden könnte (Auch das ist dank der Haushaltsabgabe möglich).



Was genau haben Sie eigentlich damit vor?
Ihnen ist klar, dass Sie (außer in wenigen Bundeländern wie Bayern) nur wegen persönliche Betroffenheit gegen das Gesetz klagen können?
Mit anderen Worten: Sind Sie befreit, so können Sie gar nicht klagen.
Selbst wenn Sie klagen, bringt Ihnen ja das Argument, dass andere mit mehr Einkommen befreit sind auch nichts.

Wenn es so einfach wäre, könnte jeder bei jedem Steuergesetz irgend jemanden finden, der durch das Gesetz Vorteile hat und auch jemanden, der Nachteile davon trägt. Zum Beispiel kenne ich viele, die brutto weniger als ich verdienen und durch diverse Außnahmeregelungen netto mehr haben als ich. Meinen Sie im ernst, dass ich gegen solche Gesetze mit Ihren Argumenten klagen kann?


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Ihnen ist klar, dass Sie (außer in wenigen Bundeländern wie Bayern) nur wegen persönliche Betroffenheit gegen das Gesetz klagen können?
Mit anderen Worten: Sind Sie befreit, so können Sie gar nicht klagen.
Selbst wenn Sie klagen, bringt Ihnen ja das Argument, dass andere mit mehr Einkommen befreit sind auch nichts.

Wenn es so einfach wäre, könnte jeder bei jedem Steuergesetz irgend jemanden finden, der durch das Gesetz Vorteile hat und auch jemanden, der Nachteile davon trägt. Zum Beispiel kenne ich viele, die brutto weniger als ich verdienen und durch diverse Außnahmeregelungen netto mehr haben als ich. Meinen Sie im ernst, dass ich gegen solche Gesetze mit Ihren Argumenten klagen kann?

Moin,

Eine Gegenfrage hätte ich:
In 99,9% aller Internetforen wird sich geduzt. In 99% aller Threads in diesem Forum wird sich geduzt.
In diesem Thread werde ich nun seltsamerweise von 3 unterschiedlichen Personen auf einmal gesiezt. Was verschafft mir die Ehre?

Noch eine Gegenfrage:
Der Thread heißt:"Ansatzpunkte für eine Klage von Studenten". Ich berichte sachlich welche enormen Ungleichbehandlungen durch die Haushaltsabgabe entstehen. Warum wird  bei jedem Ansatz den man nennt innerhalb weniger Sekunden sofort in einer seltsamen Art und Weise angegangen?
Da gibt es in allen Beiträgen kein Morgen, Hallo, Mittag, Abend. Es wird immer nur suggeriert "was willst du einfach, du hast sowieso keine Chance"
Alles sehr eigenartig.

Kurz und knapp ein paar Antworten:
Ich habe bereits 2 Klagen gegen Behörden geführt. Die eine Klage hatte so weitreichende Folgen, dass sich der Landkreis von einem Fachanwaltsbüro vertreten ließ. Die Schriftsätze umfassten fast 2 volle Ordner. Ich hatte mit beiden Klagen Erfolg. Die Auswirkungen der einen Klage betrafen/betreffen viele tausend Menschen und hatten Mehrkosten für die Landkreise von mehreren Millionen Euro zur Folge.
Was ich sagen will: Ich weiß ganz genau was ich hier mache ;)

Zu deinen anderen Fragen:
Ich bin selbst betroffen. Wenn der Beitragsservice so langsam mal in die Gänge kommt, sollte auch ich meine Rechnung demnächst und den Bescheid in einigen Monaten erhalten.
Die Erfolgsaussichten einer Klage kann niemand abschätzen. Auch du nicht :D
Ich habe jedenfalls das Gefühl mit dieser Thematik in einem Wespennest zu bohren. Aus diesem Grund werde ich weiter am Ball bleiben.


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@Frankie

Ich gewinne den Eindruck, KEIN Student will und wird sich von Ihnen vertreten lassen.

Schon gar nicht, wenn Sie anonym daher kommen und sich im Plural eine Vertretungsbefugnis in einem weltoffenen Forum zugestehen!

"Ich bin selbst betroffen."
Und genau dieses Forum bietet sich dafür an, Ihren Fall vorzustellen. Und es wird viele Studenten geben, die sich möglicherweise mit Ihren Problemen +/- identifizieren können.

Nur, wie wollen Sie mit denen dann kommunizieren, wenn Studenten im Vorfeld mitbekommen, dass Sie Hinweise und Nachfragen von Forumsteilnehmern auf fehlende Sachinformationen nicht beantworten, sie statt dessen bspw. als, Zitat: "gereizt" und "eigenartig" bewerten. Bürger als, Zitat: "Maulwürfe und Ratten sowie teilweise sogar Kreuzungen aus beidem" titulieren! Und weil dies Ihnen nicht genügt, auch noch eigene Umgangsformen einfordern. Selbst Zitate werden von Ihnen á la Guttenberg falsch angewendet.

Bei allem Verständnis, dass lasse ich mir von Ihnen nicht gefallen. Ich wünsche mir, das Sie Ihren Fall mit den notwendigen Fakten versehen präsentieren.


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Frankie, du hast mich falsch zitiert. Ich habe sogar  Argumente für die Situation der Studenten angeführt.


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Moin,

Eine Gegenfrage hätte ich:
In 99,9% aller Internetforen wird sich geduzt. In 99% aller Threads in diesem Forum wird sich geduzt.
In diesem Thread werde ich nun seltsamerweise von 3 unterschiedlichen Personen auf einmal gesiezt. Was verschafft mir die Ehre?
warum denn so agressiv?
ich kann dich auch dutzen! ;D


Kurz und knapp ein paar Antworten:
Ich habe bereits 2 Klagen gegen Behörden geführt. Die eine Klage hatte so weitreichende Folgen, dass sich der Landkreis von einem Fachanwaltsbüro vertreten ließ. Die Schriftsätze umfassten fast 2 volle Ordner. Ich hatte mit beiden Klagen Erfolg. Die Auswirkungen der einen Klage betrafen/betreffen viele tausend Menschen und hatten Mehrkosten für die Landkreise von mehreren Millionen Euro zur Folge.
Was ich sagen will: Ich weiß ganz genau was ich hier mache ;)
Und welche Klage genau war das? kannst du da AZ oder ähnliches nennen? Wenn tausende davon betroffen gewesen sind, wäre ja auch darüber berichtet worden. Will es nur aus Interesse wissen.

Zu deinen anderen Fragen:
Ich bin selbst betroffen. Wenn der Beitragsservice so langsam mal in die Gänge kommt, sollte auch ich meine Rechnung demnächst und den Bescheid in einigen Monaten erhalten.
Die Erfolgsaussichten einer Klage kann niemand abschätzen. Auch du nicht :D
Ich habe jedenfalls das Gefühl mit dieser Thematik in einem Wespennest zu bohren. Aus diesem Grund werde ich weiter am Ball bleiben.

Nein! Klagefolgen kann man nicht vorhersagen. Was man aber sagen kann ist, dass bis jetzt alle Klagen gegen GEZ vor BVG gescheitert sind (bis auf eine Ausnahme). Das war aber der Fall des Geringverdieners.
Aber versuchen kann natürlich jeder.


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Für die neutralen Mitleser mal ein Link, den man sich unbedingt durchlesen sollte.
http://info.[Seite/Begriff nicht erwünscht]/hintergruende/geostrategie/redaktion/cointelpro-techniken-zur-verwaesserung-irrefuehrung-und-kontrolle-eines-internetforums.html


Der Titel dieses Threads lautet: "Ansatzpunkt für eine Klage für Studenten"
Damit mein Anliegen weiterhin für andere Studenten sichtbar bleibt. Hole ich es mal wieder nach oben. Sollte dieser Doppelpost nicht im Sinne der Mods sein, bitte ich darum es ggf. zu löschen.

"
Wie bereits beschrieben, treten bei Studenten enorme Ungerechtigkeiten auf.
In bestimmten Konstellationen kann  es sogar vorkommen, dass sich durch die völlig verqueren Bafög-Regelungen selbst ein Millionärshaushalt von der Rundfunkgebühr befreien lassen kann. Ein Zweipersonenhaushalt(Ehepartner) mit einem Haushaltsnetto von über 4000 Euro, der eine Befreiung erhalten hat, habe ich bereits gefunden.

Wenn anhand von einer vielzahl an unterschiedlichen Befreiungs u. Ablehnungsbescheiden aufgezeigt werden kann, dass dies keine Einzelfälle sind und die Befreiung nach "Bescheiden" völliger Nonsens ist, hätte man bereits ein wichtiges Element der Haushaltsabgabe am Wickel.

Ganz besonders interessant für mich sind in diesem Zusammenhang die Studenten:
- die mit Bafög und Nebeneinkünften 1000 Euro und mehr im Monat an Einkommen  haben und trotzdem befreit sind
- die irgendwo am Existenzminnimum (oder drunter) leben und trotzdem keine Befreiung erhalten.
- die durch besonderere Konstellationen, trotz gutem Einkommen >3000netto auch eine Befreiung erhalten haben
- Der absolute Hauptgewinn wäre natürlich, wenn ich einen Millionärshaushalt mit Befreiung finden könnte (Auch das ist dank der Haushaltsabgabe möglich).

Deshalb mein Appell an og. Personenkreise. Bitte meldet euch mit eurem Einzelfall und unterstützt mich so bei meiner Klage(gerne auch mit "PN").


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Es ist verständlich, dass bei dem Thema die Gefühle hochkochen. Tief durchatmen und fair bleiben. Ich hoffe, ihr habt mich verstanden. Das Thema ist "Ansatzpunkt für eine Klage für Studenten ?"

Ein Ansatzpunkt wäre der hier:
Zitat
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37487/1.html

Ermano Geuer: Es gibt quasi zwei Angriffspunkte. Einen grundrechtlichen und einen kompetenzrechtlichen. Lassen Sie mich mit dem grundrechtlichen Aspekt beginnen. Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.
Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen - egal ob er einen Fernseher hat oder nicht. Bislang brauchten zum Beispiel Studenten, die lediglich einen Internetanschluss, aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Jetzt sollen alle für ein Fernseh- und Radio-Voll-Abo aufkommen. Dadurch wird Ungleiches gleich behandelt - ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.


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Die den  ÖRR zutreffend ablehnenden Jura-Studenten sind die Verwaltungs- und Verfassungsrichter von morgen.

Also, Mädels und Jungs, haut rein, damit ihr fertig werdet und die Generation 40-50+x noch was davon hat.

Ich war auch immer gegen Studiengebühren!!!!  ;)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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@Viktor7
"Es ist verständlich, dass bei dem Thema die Gefühle hochkochen. Tief durchatmen und fair bleiben!"

In meiner freien Meinungsäußerung habe ich keine Emotionalität in den Vordergrund gestellt, sondern lediglich auf ein Sachverhalt hingewiesen, den ich hier, der Wichtigkeit geschuldet, gern wiederholen möchte.

@Frankie

Ich gewinne den Eindruck, KEIN Student will und wird sich von Ihnen vertreten lassen.

Schon gar nicht, wenn Sie anonym daher kommen und sich im Plural eine Vertretungsbefugnis in einem weltoffenen Forum zugestehen!

"Ich bin selbst betroffen."
Und genau dieses Forum bietet sich dafür an, Ihren Fall vorzustellen. Und es wird viele Studenten geben, die sich möglicherweise mit Ihren Problemen +/- identifizieren können.

Nur, wie wollen Sie mit denen dann kommunizieren, wenn Studenten im Vorfeld mitbekommen, dass Sie Hinweise und Nachfragen von Forumsteilnehmern auf fehlende Sachinformationen nicht beantworten, sie statt dessen bspw. als, Zitat: "gereizt" und "eigenartig" bewerten. Bürger als, Zitat: "Maulwürfe und Ratten sowie teilweise sogar Kreuzungen aus beidem" titulieren! Und weil dies Ihnen nicht genügt, auch noch eigene Umgangsformen einfordern. Selbst Zitate werden von Ihnen á la Guttenberg falsch angewendet.

Bei allem Verständnis, dass lasse ich mir von Ihnen nicht gefallen. Ich wünsche mir, das Sie Ihren Fall mit den notwendigen Fakten versehen präsentieren.


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themob

-Malte-
Der Thread heisst "Ansatzpunkte für eine Klage von Studenten ?" und nicht "Ich brauche Hilfe in meinem speziellen Fall".

Auch nachdem explizit darauf hingewiesen wurde durch Admins, machen Sie einfach weiter als ob Sie das nicht zu interessieren hätte. Hat Sie natürlich auch nicht - Meinungsfreiheit -
Aber respektvoller Umgang miteinander zeigt sich auch dadurch das man die Ausführungen des anderen respektiert. Hätte "Frankie" ein Interesse daran gehabt, hätte er die von Ihnen gewünschten Infos sicherlich preisgegeben. Da er dies nicht getan hat, sollten Sie es respektieren und nicht wieder impertinent verlangen, ja sogar fordern.

Eine bescheidene Frage zum Thema Anonym. Wer bitte sind Sie das Sie solche Sätze loslassen ?

Stellen Sie sich doch bitte selbst einmal vor. Wer sind Sie ? Welche Interessen vertreten Sie ? Was machen Sie hier ?

Bevor Sie andere dazu ermutigen, Fakten zu veröffentlichen, treten Sie selbst aus der Anonymität heraus. Vielleicht hilft es ja dann dem einen oder anderen, Fakten auch offen zu legen.

Ich würde Sie auch bitten hier NICHT auf meinen Kommentar zu posten. Sollte es für Sie wichtig erscheinen, machen Sie einen Thread unter "Dies und Das" auf oder schreiben Sie mir eine PM. Ich bitte Sie ausdrücklich das Forum und deren User zu respektieren und nicht durch unsinnige Beiträge (die man ebenfalls per PM mitteilen könnte) kaputt zu posten.

Zurück zu Frankies letztem Eintrag:

Der Titel dieses Threads lautet: "Ansatzpunkt für eine Klage für Studenten"
Damit mein Anliegen weiterhin für andere Studenten sichtbar bleibt. Hole ich es mal wieder nach oben. Sollte dieser Doppelpost nicht im Sinne der Mods sein, bitte ich darum es ggf. zu löschen.

"
Wie bereits beschrieben, treten bei Studenten enorme Ungerechtigkeiten auf.
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@Malte!
Ich weiß nicht, was du von mir möchtest. Wir hatten in diesem Thread doch überhaupt noch nichts miteinander zu tun. Nicht einen Satz habe ich bislang an dich gerichtet.Ich habe dich nicht angegriffen!Ich habe dich auch nicht zitiert.

Oder hat sich evt. jemand mit seinen vielen Mitgliedsnamen vertan.
Der aggressive Schreibstil und das hervorheben mit roter Sprache, kommt mir irgendwie bekannt vor. ;)

Auch in dem Wissen, dass es unnütz ist, aber ich erkläre es dir trotzdem ein einziges mal.
Ich beabsichtige gegen meinen Beitragsbescheid zu Klagen. Das ist meine freie Entscheidung und die lasse ich mir nicht ausreden.
Warum soll ich meinen eigenen Fall der Öffentlichkeit vorstellen? Warum soll ich mein genaues Vorgehen hier im Vorfeld konkretisieren und irgendwelche Bescheide mit Antragsdatum, Ablehnungsdatum und Einkommen, die ich für meine spätere Klagebegründung brauche, einscannen.
Sollte dich etwas Privates oder meine Beweggründe interessieren, kannst du mir gerne eine freundliche PN schreiben.


Die Mods haben bereits darauf hingewiesen, dass dieser Thread beim Thema bleiben und nicht verwässert werden soll.



Der Titel dieses Threads lautet: "Ansatzpunkt für eine Klage für Studenten"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2013, 15:45 von Frankie«

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Ansatzpunkte für eine Klage von Studenten

Zusätzlich zu meinen Ausführungen und zu den offenen Fragen anderer Forumsteilnehmer in diesem thread, muss klar sein, dass auch ein Student einen Rechtsweg einhalten muss, um dass seine Klage auch Erfolg hat, angenommen zu werden. Dazu benötigt er umfangreiches Wissen und die Übersicht über etwaige Kosten.

Student zu sein, ist nichts Statisches, sondern in den meisten Fällen hinsichtlich der Einkommen pro Person insgesamt ein dynamicher Prozess über viele Jahre, auch zum Teil mit Unterbrechungen oder sogar Wechsel der Staaten. Studieren kann jeder, und das bis ins hohe Alter. Ein Studentenmodell 1 = 1, wird es allein deswegen nicht geben. Und Studenten sind nur eine Interessensgruppe von vielen. Und der sich langsam abzeichnende Trend, dass das neue Gesetz Interessensgruppen gegeneinander ausspielt, dürfte erkennbar sein.

Was jeder Einzelne für sich tut - wohl gemerkt für sich und auf seine Kosten, dass steht jedem frei und ist auch nicht mein Thema.

Allein BaföG wäre da als erstes zu nennen, welches einer dringenden Reform bedürfte. Auch da gibt es Gewinner, Verlierer und nicht wenige, die das System betrügen. Urteile darüber gibt es genug.


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bin neu hier und zufällig jura-studentin, lese aber schon eine ganze weile mit.

durch was unterscheidet sich denn DER student von anderen beitragszahlern?


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