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Autor Thema: Ausweg: Keine Haushalts-Abgabe zahlen - hier!  (Gelesen 12543 mal)

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Ausweg: Keine Haushalts-Abgabe zahlen - hier!
Autor: 04. Februar 2013, 12:31
Jaaaa,

es gibt einen Ausweg! Man muss nicht obdachlos werden oder das Land
verlassen. Nein: Es geht viel einfacher: Im § 5 Absatz 5 Nummer 1 des
neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist geregelt, dass "für Betriebsstätten,
die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind" kein Rundfunkbeitrag errichtet
werden muss.

Das hieße jetzt: Die eigene Wohnung in eine gottesdienstliche Betriebsstätte
umwidmen. Dazu muss man einige Reliquien herbeischaffen (die gibt's meistens
schon auf dem Dachboden), dann täglich Religionshandlungen durchführen
(z.B. bedeutungsschwer durch den Raum schreiten) - und das war's.


Zitat
... regen deshalb an, massenhaft Betriebsstätten entsprechend zu weihen und
dies der GEZ-Nachfolgebehörde mitzuteilen. ... dass auch Agnostiker und Atheisten
von § 5 Absatz 5 Nummer 1 des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags profitieren
können müssen, weil die Grundgesetzartikel 3 und 4 auch die Freiheit der
Weltanschauung garantieren.

Es ist also relativ einfach: Ein bißchen Fantasie einsetzen,
eigene Religion gründen und Gottesdienst-Betriebsstätte anmelden -
Problem gelöst!

Mehr dazu hier.






[/quote]



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d

doe

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Interessant!

Welche Reliquien benutzt der praktizierende Atheist?  ???


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  • Beiträge: 374
Dazu muss aber eine Privatwohung erst als Betriebsstätte anerkannt werden:

Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

Eine Betriebsstätte ist eine steuerrechtlicher Begriff. D.h. damit eine Wohnung als Betriebsstätte gelten kann muss sie im Anlagevermögen des Unternehmens aktiviert sein und zumindets eine Teiltätigkeit des Unternehmens muss von dort ausgeübt werden.
Für Handwerker und Freiberufler könnte sich hier in der Tat ein Lücke auftun.

Ein Gewerbeschein für irgeneine Pseudodienstleistung von zu Hause aus reicht da nicht aus.

Möglich wäre aber eine Anfechtbarkeit wegen Ungleichbehandlung von Privatwohnung und Betriebsstätte in Bezug auf die religiöse Verwendung.


gruß
Spock


Gruß
Spock


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"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

j

jetzt_reicht_es

Jaaaa,

es gibt einen Ausweg! Man muss nicht obdachlos werden oder das Land
verlassen. Nein: Es geht viel einfacher: Im § 5 Absatz 5 Nummer 1 des
neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist geregelt, dass "für Betriebsstätten,
die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind" kein Rundfunkbeitrag errichtet
werden muss.

Das hieße jetzt: Die eigene Wohnung in eine gottesdienstliche Betriebsstätte
umwidmen. Dazu muss man einige Reliquien herbeischaffen (die gibt's meistens
schon auf dem Dachboden), dann täglich Religionshandlungen durchführen
(z.B. bedeutungsschwer durch den Raum schreiten) - und das war's.


Zitat
... regen deshalb an, massenhaft Betriebsstätten entsprechend zu weihen und
dies der GEZ-Nachfolgebehörde mitzuteilen. ... dass auch Agnostiker und Atheisten
von § 5 Absatz 5 Nummer 1 des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags profitieren
können müssen, weil die Grundgesetzartikel 3 und 4 auch die Freiheit der
Weltanschauung garantieren.

Es ist also relativ einfach: Ein bißchen Fantasie einsetzen,
eigene Religion gründen und Gottesdienst-Betriebsstätte anmelden -
Problem gelöst!

Mehr dazu hier.






[/quote]

Habe ich schon überlegt!
Zieht aber nicht! Leider!
Die Wohnung kann nicht als Betriebsstäte deklariert werden bzw. solange du privat da wohnst muss du für die Wohnung leider zahlen.



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Eigentlich sollte es ausreichen wenn man eine religion angibt die fernsehn, radio und internet bzw technik allgemein ablehnt. Wenn man nicht befreit wird, kann man wegen verstoss gegen die religionsfreiheit klagen. Das problem ist dass man nicht bei der eigenen verbandsgemeinde mit katholisch oder evangelisch eingetragen ist. Diese info könnten die beim datenableich eventuell bekommen.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

u
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Eine Betriebsstätte darf sich durchaus innerhalb einer Privatwohnung befinden.

Wird für diese Privatwohnung ein Beitrag (von wem auch immer) bezahlt, ist die Betriebsstätte inbegriffen.


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doe

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Eine Betriebsstätte darf sich durchaus innerhalb einer Privatwohnung befinden.

Hatte ich auch jahrelang ...



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j

jetzt_reicht_es

Eine Betriebsstätte darf sich durchaus innerhalb einer Privatwohnung befinden.

Hatte ich auch jahrelang ...

Das löst jedoch das Problem nicht, dass einer für die Wohnung blechen muss!


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Eine Betriebsstätte darf sich durchaus innerhalb einer Privatwohnung befinden.
Den Teil hast Du dann aber sicher steuerlich geltend gemacht, oder?

gruß
Spock


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Spock hat natürlich recht: Die Privatwohnung ist erst Betriebsstätte, wenn
diese entsprechend steuerlich behandelt wird usw.. Aber es gibt die unerbittlich resistenten,
die versuchen einen Weg zu finden:


Zitat
Der Düsseldorf Bernd Liefert hat die Religionsgemeinschaft der Nerdistischen Schwestern und Brüder ins Leben gerufen, deren Mitglieder er nach § 5 Absatz 5 Nummer 1 des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags befreit wissen will, weil ihr Glaube das Wohnen in Wohnungen als Sünde ablehnt, weshalb sie nicht in solchen, sondern in "Microzentren" gemeldet sind, die "der Ausrichtung und Ausübung von Foo" dienen. Dieser "Foo" ist das Äquivalent zum christlichen Gottesdienst und umfasst alle Dinge "die ein Mensch für gewöhnlich Zuhause macht".

Klick mich!


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L
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Hey syna,

das muss ich mir merken der eigen göttlich Dienstacker in der Wohnung.

Gruß Linina78 ;D


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C
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Jaaaa,

es gibt einen Ausweg! Man muss nicht obdachlos werden oder das Land
verlassen. Nein: Es geht viel einfacher: Im § 5 Absatz 5 Nummer 1 des
neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist geregelt, dass "für Betriebsstätten,
die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind" kein Rundfunkbeitrag errichtet
werden muss.

Das hieße jetzt: Die eigene Wohnung in eine gottesdienstliche Betriebsstätte
umwidmen. Dazu muss man einige Reliquien herbeischaffen (die gibt's meistens
schon auf dem Dachboden), dann täglich Religionshandlungen durchführen
(z.B. bedeutungsschwer durch den Raum schreiten) - und das war's.


Es ist also relativ einfach: Ein bißchen Fantasie einsetzen,
eigene Religion gründen und Gottesdienst-Betriebsstätte anmelden -
Problem gelöst!


Unsinn 1: "Es gibt einen Ausweg" - Den gibt es nicht. Offensichtliche Umgehungstatbestände sind keine Auswege.

Unsinn 2: "Die eigene Wohnung in eine gottesdienstliche Betriebsstätte umwidmen. Dazu muss man einige Reliquien herbeischaffen."

Wo steht das, dass zur eigenen Religion "Reliquien" gehören würden? Das Grundgesetz schützt in den Artikeln 3 und 4 die Freiheit des Glaubens, der Weltanschauung und die freie Religionsausübung. Dazu gehören KEINE Reliquien, wenn jemandes Religion oder Weltanschauung keine Reliquien hat, haben soll oder haben will. Auch Nichtgläubige und Nichtreligiöse sind egeschützt, da auch die Freiheit jeder Weltanschauung geschützt ist. Vor allem auch die Religionsausübung ist geschützt, doch dabei geht es nicht so seehr um das Wie, sondern um das Ob und Wann und Wie Oft. Damit erledigt sich aber Unsinn Nr. 3, man müsse etwa "bedeutungsschwer durch den Raum schreiten", denn auch die Art der Religionsausübung kann niemaandem oob der Freiheit der Ausübung von Religion (aber eben auch Weltanschauung oder Glaube) vorgeschrieben werden.

Unnsinn Nr. 4 und 5: "... und das war's" - Mitnichten! Die Anderen setzen sich den Hut auch nicht mit dem Hammer auf. "Es ist also relativ einfach: Ein bißchen Fantasie einsetzen." - Erneut: Mitnichten! Es ist gannz und gar nocht so einfach. Etwas weniger Fantasie einsetzen und näher an der Wirklichkeit sein, das würde viel eher helfen. Zumindest helfen, unnütze Hoffnungen zu zeugen.

Was hier niemand klärt, noch sonstwo, wo auf denselben Zug aufgesprungen wird, ist, wie denn eine "Betriebsstätte" definiert ist. Denn "Betriebsstätte"  ist die ERSTE Voraaussetzung, um die sich hier niemand schert, wie er die denn erfüllen will. Alle reden nur von den weiteren Voraussetzungen (dabei die wichtigste erste vergessend), dass die Betriebsstätte religiösen Zwecken dienen müsse und wie man täglich Gottesdienste ausübt.

Betriebsstätte! Mit Betriebsstätten macht man Umsatz! Damit wird Geld verdient, Kosten von Lebensunterhalt betritten, was auch immer. In Betriebsstätten wird nicht(!) gewohnt! Also errichteet soviel Betriebsstätten, wie ihr wollt. Irgendwann braucht ihr eine Wohnung in der eein Haushalt (und eben kein Betrieb) geführt wird, und für genau diesen Haushalt zahlt ihr dann die Rundfunkabgabe.

Richtiger Boykott bedeutete, dass niemand diese Gebühr bezahlt, komme, was da wolle - und es kommt am Ende mindestens der Gerichtsvollzieher. Ab 6 Monaten gilt Nichtzahlung als Ordnungswidrigkeit, im Zwangsvollstreckungsverfahren kann man zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt aufgefordert werden, deren Weigerung der Abgabe zu Erzwingungshaft (bis zu 6 Monaten) führen kann. Und hier scheidet sich dann diee Spreu vom Weizen: bei echtem Boykott geht man auch hinter Gitter, echter ziviler Ungehorsam erfordert das Tragen aller Konsequenzen. Der schlechten, wohlgemerkt.


Alles andere hier ist doch Kinderkram von ein paar Hanseln, die eingeschnappt sind, dass man sie nun nach Jahren doch noch erfolgreich zur Kasse bitten kann.

Ich würd es mal mit dem Argument versuchen, in den öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten keinen staatlichee gewährten Vorteil zu sehen. Wenn es sich nicht um einen gewährten Vorteil handelt, darf dafür auch keine Abgabe verlangt werden. Ich halte die öffentlich- rechtlichen für meinungsmachende Staatspropaganda, nichts weeiter. das beweisen bereits alle stets und ständig benutzten wertenden Begriffe während einer 15minütigen Tagesschau. Ich will als Verbraucher aber nicht mit den Meinungen von Journalisten unnd deren Wertungen belästigt werden, weswegen ich seit über 10 Jahren diesen Rotz nicht mehr konsumieren. Das ist schleichende Vergiftung jedes freiheitlich denkenden Geistes. Erst unlängst wieder im Ukraine- Konflikt zelebriet. Dämagogie, gezielte Fehlinformation (auch unabsichtlich, da es wegen der begrenzten Sendezeiten im fernsehen und Radio gar nicht anders geht, als Nachrichten gezielt nach eigenem Gutdünken und Wichtigkeit zu selektieren) bis hin zu Kriegspropaganda. Das ist kein Vorteil, das ist geezielte Volksverdummung. Und dafür zahl ich nicht. Nicht nur nicht, weil ich es nicht gucke, sondernn weil man weder dafür, noch für andere Schweinereeieen im Staate nicht auch noch gezwungen sein darf, arbeiten gehen zu müssen, um die eigene Verblödung bezahlen zu können.


Fernsehen und Radio - und nur um die zwei geht es am Ende - sind durch die Konsumenten je nach Konsum bezahlt, nämlich auf Grund der Werbung die sie bezahlen, wenn sie die gezeigten Produkte kaufen, oder aber bringen werbefreie, dafür vorselektierte Jedermannsnachrichten, die mich nicht interessieren. Ich informiere mich über Zeitungen, die ich bezahle, wenn ich sie lesen will und nicht bezahle, wenn ich sie nicht lesen will, und ich informiere mich übers Internet, wo ich lese, was ich will und auch anhöre und ansehe, was ich mir zusammenstelle und nicht irgendein höriger Nachrichtenredalteur, der meint für mich entscheiden zu dürfen, was gut und wichtig für mich ist und was ich besser nicht wissen muss. Dafür bezahl ich dann auch noch?! Das soll ein Vorteil sein, dass mir Informationen gezielt vorenthalten werden (müssen)? Für meine Zeitung(en) bezahle ich, wenn sie mich interessieren, für's Internet bezahle ich ebenfalls bereits. Dass die Chefdämagogen der Bundesrepublik das Netz nun auch mit ihren abstoßenden Inhalten anfluten, ist nicht mein Problem, ich guck sie dennoch nicht, lese sie auch nicht und zahle desweegen auch nicht: Auch im Internet kann ich den staatlich gewährten Vorteil durch das dumme Gelaber eines Markus Lanz nicht ausmachen, für den ich dem Staat angeblich eine Abgabe schulde.

Wer das gucken will, soll es abonnieren. Den Rest soll man damit verschonen. Das ist ein Anachronismus, das Bezahlsystem hat diktatorische Züge und mit Demokratie nichts mehr zu tun. Wer dafür ist, ist Konsument dieser sender, dann soll er sie bezahlen. Ich will mit diesen vorselektierten Informationsbröckchen, schwachsinnigen, peinliche  Shows und todsterbenslangweiligen sendungen anderer Art nichts zu tun haben müssen. Ich guck es auf Abruf. Im Netz. Auf YT. Oder sonstwo. Und auch dort wird schon über Bezahlsysteme nachgedacht. Wie oft also noch? Die öffentlich- rechtlichen - der Staat - muss mal langsam im 21. Jahrhundert ankommen. Ich bin meein eigener Preogrammdirektor und lehne die Bevormundung durch öffentlich- rechtliche Programmgestaltung für Jedermann ab! Was ich wann sehen darf, bestimme ich, nicht irgend einer dahergelaufener Vollhonk, der für mich weiß, wann es an der Zeit ist, Gewaltszenen aus Filmen herauszuschneiden, mir Nazisymbolik nicht mehr zeigen zu wollen und was onst nicht noch alles für Zensurmaßnaahmen, nur damit sie mich nicht verderben mögen. Meine Fresse, was lässt sich diese Menscheit eigentlich noch alles gefallen? Wieviel meehr Bevormundung ginge noch? Früher musste ich Eltern fragen, ob ich und was ich wann gucken daarf, heeute muss ich Vatter Staat fragen respektive warten, was eein Redakteur entscheidet, wann es an der Zeit ist dem Pöbel dies oder das zu zeigen. Und dann aauch nur bis zur Unkenntlichkeit zerschnitten.

Und das soll ein Vorteil sein, für den der Staat eeine Abgabe verlangen darf (ja, Abgabe, denn die Rundfünk"gebühr" ist keine Steuer für die Finanzierung eeiner staatlichen Aufgabe, sondern eine Abgabe nach AO für die staatliche Gewährung eines Vorteils).

Im Übrigen teile ich die Auffassung der bislang entschiedenen Verfassungsgerichtshöfe nicht, dass es sich um eine Abgabe und keine Steuer handele. Hier haaben die Herren Richter einfach mal festgelegt, dass es sich um die Gewährung eines Vorteils und nicht um diie Finanzierung der Wahrnehmung einer staatlichen Aufgabe handelt. Der Unterschied? Länder dürften diese Steuer nicht beschließen, die Abgabe dagegen schon. Damit es also nicht verfassungswidrig ist, muss so ein Gerichtshof entscheiden, dass es sich nicht um eine Steuer handelt. Voilà! Wie aber, wenn man die Sicherstellung des verfassungsmäßigen Grundrechts der Bürger auf Information als eine Aufgabe des Staates deklarierte die durch eine Steuer zu finanzieren sei (und also auch unabhängig davon, ob man Informationsangebote nutzt oder nicht, von jedem zu zahlen ist)? Schwieriger, es dann noch verfassungsgemäß und Lichte der Gesetzgebungsbefugnisse der Länder erscheinen zu lassen.

Sei's drum, es ist eben nicht einfach. Eine Betriebsstätte ist eine Betriebsstätte und keine Wohnung, und eine Wohnung (auch nur ein einzelner Raum) innerhalb einer Betriebsstätte ist immer noch oder schon wieder eine Wohnung, für die die Abgabe erhoben werden darf und erhoben werden wird. Punktum. Viel Spaß beeim echten Boykott.

http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_Vf-8-VII-12Vf-24-VII-12_Pflicht-zur-Zahlung-des-Rundfunkbeitrags-im-privaten-Bereich-und-nicht-privaten-Bereich-verfassungsgemaess.news18219.htm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 08:09 von themob«

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Kann mir mal jemand erklären, auf welcher Grundlage religiöse Einrichtungen von der Rundfunksteuer befreit sind?


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B

BM

  • Beiträge: 105
Hallo  Syna,

der Thread ist im Januar 2013 eröffnet worden.
„Damals“ konnte man noch etwas hoffnungsvoller auf ein Einlenken der verantwortlichen Politiker setzen und noch phantasievoll nach Strategien, Alternativen und Auswegen Ausschau halten.

Das Gerichtsurteil in München (und andere Urteile) hat die Lage verschärft.
Ein einzelner bayrischer Richter (dem man nicht unterstellen darf, daß er befangen ist, daß er vom Staat bezahlt wird, daß er Karriereambitionen hat usw.) hat dazu beigetragen, einen Sachverhalt, den ich weiterhin als ungerecht ansehe, als rechtens festzuschreiben.
Ich werde also (von diesem Richterspruch mittelbar ein Stückchen weiter) ins Unrecht gesetzt.

Mein Vertrauen auf ordentliche, gerechte Praktiken der Rechtsprechung war nie besonders ausgeprägt, aber jetzt ist ein Tiefpunkt erreicht.




Hallo Claude. Eckel,

danke für Deinen Beitrag.

´kann ich weitgehend unterschreiben.

Weiter so!

Der Ansatz von Helmut Enz (Ablehnung der Haushaltabgabe aus religiösen Gründen) ist mir – nach anfänglicher Skepsis - aber auch plausibel.
Insbesondere wenn man „religiös“ durch  „ideologisch“ ersetzt, was aber das Grundgesetz wohl nicht vorsieht (?).





Die GEZ-Gegner müssen sich vernetzen!



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  • Beiträge: 3.234
Insbesondere wenn man „religiös“ durch  „ideologisch“ ersetzt, was aber das Grundgesetz wohl nicht vorsieht
Religiöse Gründe und Gewissensgründe sind gleichberechtigt. Ich kann es keinesfalls mit meinem Gewissen vereinbaren, das Geschäftsmodell des örR mitzufinanzieren.
Schau dir die Artikel des Grundgesetzes an, sehr effektiv weil einfach.


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