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Autor Thema: Ist Bernd Höcker befangen!  (Gelesen 21008 mal)

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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#15: 07. April 2012, 16:13
Zitat
...und was hat das alles jetzt noch mit Bernd Höcker zu tun
Ich sehe auch dass wir vom thema abweichen. Um die frage des TE zu beantworten, nein. Er weiss dass es ein system geben muss und er kämpft gegen das derzeitige und kommende an. Das sollte schon beweis genug sein dass es nicht relevant ist welcher partei er angehört und dass er ein demokrat ist. Er muss aber aufpassen was er schreibt sonst wird er wieder zensiert.


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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#16: 08. April 2012, 09:19
...und was hat das alles jetzt noch mit Bernd Höcker zu tun

Na das ist doch ganz einfach oder? - Statt weiter auf dem Mann herumzuhacken, korrigieren wir einfach seinen demokratisch etwas "bescheidenen" Vorschlag das sollte doch wohl erlaubt sein, wenn er selber nicht dazu in der Lage scheint!?

Das ist das alte Prinzip mit dem Unkraut und den Kartoffeln...


Wir sind uns also einig, daß es ggf. so etwas, wie eine "REGULIERUNGSBEHÖRDE" auch für Rundfunk und Fernsehen geben sollte?

Ausgehnd von der Tatsache, daß die

GRUNDVERSORGUNG HEUTE GEWÄHRLEISTET IST

müssen wir dabei nur aufpassen, daß

- die Meinungsfreiheit nicht reguliert sondern gewahrt bleibt.
- der allgemeine Wettbewerb zwischen den Anbietern gesichert ist
- die Anbieter also quasi damit zu einem großen Teil gegenseitig "aufeinander aufpassen" und sich verklagen können
- damit leider auch die FREIE Preisgestaltung garantiert wird
- genauso aber auch die FREIE Kaufentscheidung gewährleistet sein sollte

Können wir auf dieser Basis weiter "arbeiten"?


Anm.:
- wer Gesülze usw. haben will soll auch dafür bezahlen dürfen... - aber verbieten dürfen wir das nicht - und wenn es Millionen kostet, dann müssen eben auch entsprechende Beiträge dafür berappt werden. Das geht ja auch schon so bei Pop-Festivals usw.

- die EU lassen wir der Einfahcheit halber jetzt erst mal aussen vor... - da kommen wir dann später dazu...


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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#17: 08. April 2012, 17:25
O-Henry, du redest die ganze zeit von den allgemeinen problemen aber gehst kaum bis gar nicht auf individuelle punkte ein. Mach mal selbst detailierte vorschläge zu den punkten die du ansprichst sonst ist das eine sehr einseitige diskussion.


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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#18: 08. April 2012, 17:44
...apropos "Gesülze" - mir ist immer noch nicht so richtig klar was O-Henry mit dem seinigen eigentlich bewirken bzw zum Ausdruck bringen will


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Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#19: 09. April 2012, 01:02
Hallo Zasz,

O-Henry, du redest die ganze zeit von den allgemeinen problemen aber gehst kaum bis gar nicht auf individuelle punkte ein. Mach mal selbst detailierte vorschläge zu den punkten die du ansprichst sonst ist das eine sehr einseitige diskussion.

Was meinst Du mit "individuellen" Punkten? - Individuell haben wir doch alle Probleme mit diesem System... - Nun müssen wir es imho auf "einen allgemeinen" Nenner bringen, der möglichst "neutral" alles unter einen "Hut" bringt.

Als erstes haben wir ja nun die ÖR. Wir sollten aber auch ggf. berücksichtigen, daß vieles über Youtube und sonstige Internet-Quellen läuft. D.h. auch die Verbreitung von "Informationen" über das Netz wäre ggf. zu berücksichtigen...

Also ich probier's mal:

E N T W U R F
Informations-Freiheits-Gesetz

§1
Die öffentliche und private Verbreitung von Informationen ist ausdrücklich erwünscht. Sie ist die Grundlage aller bewußtseinsbildenen Prozesse und damit auch die Grundlage jedes demokratischen Gemeinwesens.

§2.1
Wer regelmäßig täglich aktualisierte Informationen zur Verfügung stellt ist ein Sender. Dies gilt für alle aktuellen wie künftigen Medien und Übermittlungswege.

§2.2
Die historisch begründete "Grundversorgung" mit Informationen ist durch die Vielzahl der Informationsquellen inzwischen gewährleistet. Die staatlich-öffentliche Förderung von Radio und Fernsehen wird daher mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Jegliche Monopolstellung der bisherigen ÖR-Sender entfällt ebenso wie Ihr Recht der pauschalen Gebühreneintreibung, da sie aufgrund des technischen Fortschrittes inzwischen unverhältnismäßig ist.

§2.3
Das Senden von pornographischem oder sonstwie jugendgefährdenden Informationen ist gegen den Zugriff von Jugendlichen abzusichern derart, daß ein Versand nur gegen Alternachweis erfolgen darf. Im Übrigen gelten die einschlägigen Gesetze hinsichtlich rassistischen, gewaltverherrlichenden, pädophilen und sonstwie gesetzlich geächteten Informationen.

§3.1
Jeder Sender, der über Radio und Fernsehen sendet, hat täglich mindestens 5% seiner Sendezeit, im Internet 5% seines Datenaufkommens, offen und kostenfrei zu senden (Freisendung). Die Freisendungen müssen in Blöcken zu mindestens 1/10 der Freisendezeit erfolgen und dürfen nicht von Werbung unterbrochen werden. Mindestens eine dieser Sendungen hat zwischen 18h und 20h zu erfolgen.

§3.2.1
Der Anteil der Werbung darf 10% der Gesamt-Sendezeit oder des Gesamt-Datenaufkommen nicht überschreiten.Werbung ist also solche deutlich kenntlich zu machen.

§3.2.2
Die Werbung hat in Blöcken von mindestens 5 und maximal 7 Min zu erfolgen. Die Werbeblöcke sind gleichmäßig über die gesamte Sendezeit zu verteilen. Diese Werte gelten sinngemäß für die Datenübertragung.

§3.3
Jeder Sender hat das Recht für seine Sendungen ein Entgelt zu erheben. Für den Schutz seiner Sendungen und den Zahlungs-Eingang seines Entgeltes hat er selber Sorge zu tragen. Eine öffentliche Gebühreneintreibung von Staats wegen mit entsprechenden Privilegien findet nicht mehr statt. Die Rundfunkgebührenstaatsverträge werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

§3.4
Wer vorsätzlich oder leichtfertig Informationen verbreitet, die nicht den Tatsachen entsprechen und jemanden in seinen materiellen oder immateriellen Dasein, in seinem Ansehen und Ehre, in seiner Privatsphäre oder sonstigen bürgerlichen Rechten schädigen, kann für den Schaden haftbar gemacht werden.

§4 folgende - Hier könnte man so etwas wie einen bundesweiten "Freedom-Information-act" einbauen... - Da soll es in einigen Bundesländer laut Wikipedia schon was geben, aber in den "schwärzesten" natürlich wohl wieder mal nicht...! Dabei darf solch ein Gesetz imho nicht einfach nur Ländersache sein!

§5.1
Mit in Kraft treten dieses Gesetzes wird eine Regulierungsbehörde für Kultur RFK eingerichtet. Sie überwacht die in diesem Gesetz festgelegten Regeln auf Einhaltung.
§5.2
Verstößt ein Sender gegen diese Regeln kann die RFK ein Ordnungs- oder Bußgeld verhängen.
§5.3
Die Kartellgesetze finden Anwendung.

§6.1
Jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland hat ab seiner Geburt Anrecht auf einen vierteljährlich zu erteilenden Bildungsgutschein. Die Bildungsgutscheine werden von den Ländern ausgegeben und sind einer unmittelbaren Zahlungsverpflichtung auf Sicht gleichgestellt. Ihre Höhe wird von der RFK in Zusammenarbeit mit den Repräsentanten von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft und den Kultusministern der Länder bestimmt. Maßgeblich sollen die realen Kosten einer ordnungsgemäßen Unterrichtung sein. Das Gleichheitsgebot für alle Schulträger und Schulen hinsichtlich der Kosten und Kostenberechnung ist zu gewährleisten.

§6.2
Die Höhe des Bildungsgutscheines kann sich je nach Schulalter ändern. Die Bildungsgutscheine sind jeweils zur Mitte des Quartals beim Schüler eingehend zu versenden. Die Schüler sind verpflichtet die Bildungsgutscheine unverzüglich bei den Schulen abzugeben. Ein Schulwechsel kann stets nur zum Wechsel des Quartals stattfinden, es sei denn die betroffenen Schulen einigen sich untereinander über die Aufteilung und Ausgleichung des Bildungsgutscheines bzw. seines Barwertes.

§6.3
Die reguläre Schulförderung beträgt 12 Jahre. Auf Antrag kann die Förderung durch Bildungsgutschein um weitere 5 Jahre verlängert werden.


§7.1
Wer Informationen in pädagogischer Absicht und mit pädagogischem Konzept zusammenstellt und Kindern, Jugendliche und Heranwachsende damit fördert und unterrichtet macht Schule. Er hat Anrecht auf die Auszahlung von Bildungsgutscheinen.

§7.2
Mehrere Schule machende können sich zu einem Kollegium zusammenschließen.

§7.3
Werden mehr als 20 Schüler von einem Unterrichtenden oder einem Kollegium unterrichtet, so sollte die Gesamtheit der Schüler die lokale Bevölkerung in ihrer sozialen, beruflichen und ethnischen Zusammensetzung in etwa widerspiegeln. Jegliche Diskriminierung ist ausgeschlossen.

§7.4
Für die geistige, seelische und körperliche Gesundheit der Unterrichteten ist in besonderem Maße Sorge zu tragen. Insbesondere ist auf die Entwicklung des Heranwachsenden und die Verhältnismäßigkeit des Lernstoffes und der Belastung des Unterrichteten zu achten. Die Forschung hierzu gilt es verstärkt zu berücksichtigen. Ein besonderer Augenmerk ist hierbei auf die Biographieforschung zu richten.

§8.1 Überleitung
Die bisherigen Anstalten des öffentlichen Rechtes werden von ihren Ländern in die Selbständigkeit entlassen. Sämtliche Geschäfts-Anteile sind zu veräußern. Die Funktion der Rundfunkräte wird eingestellt, sämtliche damit verbundenen Ämter entfallen ersatzlos.

§8.2
Zur Überleitung werden die bis Ende 2012 fälligen Gebühren noch ein Jahr weiter gewährt. Im darauffolgenden Jahr werden diese aber um die Hälfte reduziert und dann ganz eingestellt. Dies gibt den Anstalten hinreichend Zeit ihre Finanzierung marktkonform umzustellen.

§8.3
Die RFK überwacht die Einstellung aller Privilegien und kann ggf. adäquate Maßnahmen ergreifen um die Umstellung sicherzustellen.



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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#20: 09. April 2012, 04:18
Einiges klingt ähnlich wie meine vorschläge.


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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#21: 09. April 2012, 09:27
"Das Senden von pornographischem oder sonstwie jugendgefährdenden Informationen ist gegen den Zugriff von Jugendlichen abzusichern derart, daß ein Versand nur gegen Alternachweis erfolgen darf. "

1: Klingt schön theoretisch.
2: statt "Versand" sollte das wohl "Ausstrahlung" heißen,oder?
3: Aber auch das gibt keinen Sinn. Wer soll denn den Ausweis im Wohnzimmer kontrollieren?




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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#22: 09. April 2012, 11:08
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Hui, wenn ich meinen Internetauftritt aktuallisiere bin ich ein Sender und kann Gebühren verlangen und eintreiben. Geil  ;D


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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#23: 09. April 2012, 22:52
"Das Senden von pornographischem oder sonstwie jugendgefährdenden Informationen ist gegen den Zugriff von Jugendlichen abzusichern derart, daß ein Versand nur gegen Alternachweis erfolgen darf. "

2: statt "Versand" sollte das wohl "Ausstrahlung" heißen,oder?

 -na ja - Versand kommt halt von "Senden" - Ausstrahlen - kommt im Internet eigentlich nicht vor, es sei denn, Dein PC ist radioaktiv...;-) - Aber wir können ja auch "Aussendet" nehmen?

3: Aber auch das gibt keinen Sinn. Wer soll denn den Ausweis im Wohnzimmer kontrollieren?

Nun ja - Das sollen doch DIE, die meinen so was verscherbeln zu müssen sich selber ausdenken...! -  - Außerdem - schon mal was von "Postident-Verfahren" gehört?



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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#24: 10. April 2012, 00:08
Solange die kontrolle in den eigenen wohnzimmern oder in der hand der massenmedien alleine liegt, gehts schief. Spricht ja nix dagegen von vorneherein zu sagen dass obige erwähnte nicht ausgestrahlt werden. Damit müsste niemand kontrolliert werden weil nichts "verbotenes oder unangebrachtes" gesendet wird. Problem gelöst.

Zitat
Hui, wenn ich meinen Internetauftritt aktuallisiere bin ich ein Sender und kann Gebühren verlangen und eintreiben. Geil  ;D
Wer für seine webseite geld verlangt, kann das mit anderen mitteln durchsetzen. Eine registrierung wie es auf vielen seiten gibt die bei bezahlung zugang bekommt ist nicht nur sinnvoll, sondern löst alle probleme, ausser die von jauch, gottschalk und der ÖR. Aber die sind für uns grad die opfer des neuen systems dass wir planen  ;D


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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#25: 10. April 2012, 07:24
Also war tatsächlich eine Kontrolle im Wohnzimmer gemeint.
Fällt aus, lasse nur den Heizungs- und Wasserableser in meine Wohnung, sonst niemanden.

"... sollen die sich ausdenken"
Vorschläge, bei dem der andere sich auch noch etwas "ausdenken" soll?  Häää


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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#26: 10. April 2012, 16:46

Kontrolle findet statt:

 - KEINE auf Inhalte, ausser auf die oben aufgeführten auch per Gesetz verbotenen.  - da kann JEDERMANN kontrollieren und Verstöße melden... Das funktioniert i.d.R. ja auch recht gut, da es immer jemanden gibt, der dann z.B. die Polizei informiert, wenn irgendwo z.B. rechtsradikales Material auftaucht usw. Auch ist die Polizei ja selbst aktiv auf diesem Gebiet.

 - der Spielregeln (s.o. - aktualisiert ) auch hier kann jeder kontrollieren und melden. Ausserdem kontrolliert oder wird nach Hinweis tätig die "Regulierungsbehörde für Kultur" (RFK). Sie kann ja z.b. bei Sendern die ständigen Sendungen mitschneiden und ggf. auch automatisiert auf Werbe-Überziehung prüfen.

 - bei den Sendern, die ggf. mit technischen Mitteln sicher zu stellen haben, daß der/die Empfänger für entsprechende Sendungen auch entsprechende Preise entrichten (müssen). Dabei entscheidet der Empfänger, welcher Art von Kontrolle er zu akzeptieren bereit ist. Wenn er die Kontrolle nicht will, kann er ggf. auch nicht empfangen, der Sender aber auch nicht senden.
Der Empfänger hat ggf. folgende Instanzen auf seiner Seite, der ihn unterstützen können
 - Verbraucherschutz
 - Datenschutzbeauftragten,
 - diverse Verbraucherorganisationen usw.

Ein weiterer Trick besteht darin, daß die Sender, wenn einer die Regeln nicht befolgt oder der eine sich vom anderen benachteiligt sieht, sich ggf. auch gegenseitig verklagen können.

Was nun noch eventuelle von Interesse sein könnte, wäre z.B. eine beschränkte Bezuschussung von Bildungssendungen für Kinder oder Lernende... - Aber das müssten wir uns sehr genau überlegen... schließlich wollen wir ja nicht über die Hintertür wieder einen Dinosaurier in die Hütte lassen...

Alles klar soweit?


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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#27: 13. April 2012, 01:54
Hallo,

Wem es noch nicht aufgefallen sein sollte, ich schreibe ab und an an dem obigen Entwurf noch weiter... immer wenn mir noch mal wieder ein passender Gedanke zu kommen scheint... -



http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3235.msg20974.html#msg20974

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#28: 28. April 2012, 22:28
Dass nämlich eine BESSERE Grundversorgung möglich ist, FREI als vom Staatsfernsehen! Siehe HIER:


DA werden Sie geholfen! - Hervorragende Beiträge, die es auf den Punkt bringen und vor allem auch die Infos, die uns die STAATS-Medien BEWUSST VERSCHWEIGEN!

Und da Herr Höcker keine ausführlichen und substantiellen Berichte über die Rundfunkräte bringt kann wohl davon ausgegangen werden, daß es es sich noch nicht ganz mit seiner Partei verderben will.


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Re: Ist Bernd Höcker befangen!
#29: 28. April 2012, 22:37
Zitat
Und da Herr Höcker keine ausführlichen und substantiellen Berichte über die Rundfunkräte bringt kann wohl davon ausgegangen werden, daß es es sich noch nicht ganz mit seiner Partei verderben will.
Hast du vergessen dass er so ausführlich über ihm vorgetragene fälle berichtet hat dass er per gericht gezwungen wurde seine eigene webseite teilweise zu zensieren damit die wahrheit über jene fälle bzw einen fall nicht für die öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde? Dass bisher NIRGENDS er seine partei oder bestimmte politiker direkt ansprach ist dir wohl auch entgangen. Er hat allgemein über die entscheidungen berichtet und dass diese von abgeordneten entschieden wurden, nicht von einer bestimmten partei. Ausserdem hat er auch die regierung insgesamt und der einzelnen länder erwähnt, auch hier nicht eine einzelne partei.
War auch überhaupt nicht nötig da die ÖR mittlerweile ein projekt der rundfunkräte ist die von CDU, CSU, SPD, grünen und FDP besetzt sind.


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