Es mag Zeit und Geld kosten - aber leider schützt die "preiswertere" Verfassungsbeschwerde allein augenscheinlich nicht vor der Rechtskrafterlangung des Bescheides bei Nichteinlegen der Rechtsmittel und schützt somit augenscheinlich auch nicht vor dem weiteren Vollzug.
Danke, genau darauf zielt der Thread.
Zudem, was bringt eine zweite, dritte... VB des gleichen Beschwerdeführers, sofern diese überhaupt zugelassen wird?
Möglich sind nun mehrere Szenarien:
1) Erneut erst vor dem VG selbst klagen, ohne Anwalt (preiswerter), Antrag auf Berufung, der wieder abgelehnt wird - und dann?
2) Erneut vor dem VG klagen, diesmal aber großes Kino: Mit Anwalt, auf mündliche Verhandlung bestehen, auf Verhandlung vor der Kammer bestehen, diverse im Forum bekannte Spezialisten für den Termin gewinnen und hoffen, dass viele, viele der Mitstreiter an dem Tag dabei sein können (Raum Koblenz) - u.U. ist es dann das erste Mal, dass sich das hiesige VG ernsthaft mit der Materie auseinandersetzen muss (und nicht nur die Vorlage der LRA übernimmt); vermutlich wird es den VGen i.d.R. viel zu einfach gemacht, indem man sich auf den Einzelrichter einlässt und auf die mündliche Verhandlung verzichtet.
3) Abwarten, Bescheid rechtskräftig werden lassen.
Da zur Zeit sowieso, trotz anhängiger VB, aus den ersten verlorenen Verfahren vollstreckt wird (so auch in diesem Fall), den GV immer und immer wieder kommen lassen, Vermögensauskunft verweigern, fertig.
Das wäre der eigentliche momentane Sieg: Anstatt selbst immer und immer wieder die Instanzen zu durchlaufen (mit Kosten für uns), die LRA immer und immer wieder auflaufen lassen.
4) Einstweilige Anordnung beim BVerfG beantragen?
"Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist."
Eine Gewähr, dass zukünftig weiterhin während des gesamten Verfahrens die Vollziehung ausgesetzt wird (so wie bisher), gibt es nicht. Insofern ist tatsächlich zu hinterfragen, ob eine weitere Klage der gleichen Person vor dem VG sinnvoll ist, die nur Zeit und Geld kostet und im besten Fall eine weitere VB möglich macht, deren Sinn zweifelhaft ist (da vom gleichen Beschwerdeführer bereits eine anhängig ist).
Dies ist keinesfalls eine Kapitulation, sondern eine ernsthafte Überlegung, dem System die Stirn zu bieten.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die anderen Beschwerdeführer vor der gleichen Frage stehen werden.