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Autor Thema: Wie glaubwürdig sind die Medien in Deutschland?  (Gelesen 5207 mal)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Wie glaubwürdig sind die Medien in Deutschland?

Das ZDF heute ringt um Glaubwürdigkeit mit seiner Nachrichten Sprecherin in der heute Sendung um 19:00h vom 13.07.2017 ab Minute 14:43.

Hier der Wortlaut auch in Schriftform, sodass der Zuschauer / Zuhörer den Eindruck vermittelt bekommt, dass nur ARD und ZDF das einzig Wahre an Nachrichten verbreiten:

Zitat
Wie glaubwürdig sind die Medien in Deutschland? Das fragten die Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF. Ergebnis: Die Befragten vertrauen den seriösen Qualitätsmedien deutlich mehr als den Boulevard-Medien und Social-Media. Während Facebook, Twitter & Co. im Vergleich zur Umfrage im November weiter an Glaubwürdigkeit verlieren, gewinnen die Nachrichten von ARD und ZDF. Deutlich hinter den öffentlich-rechtlichen, die Nachrichten von RTL und SAT1. (…)

Das ZDF verstößt mit dieser Nachricht gegen § 10 Abs. (2) RStV, Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen:
(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Rundfunkveranstaltern durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.

Eine Aussage über diese Umfrage mit Repräsentativität wurde nicht geäußert von der Nachrichten Sprecherin. Lediglich wurde ein Bezug auf eine Umfrage im November angesprochen. Von welchem November wurde auch nicht gesprochen, sodass man sich irgendeinen November raussuchen könnte.

Quelle: Video Länge 19:44min.
Zitat ab Minute 14:44 bis 15:14
https://downloadzdf-a.akamaihd.net/mp4/zdf/17/07/170713_sendung_19/1/170713_sendung_19_476k_p9v13.mp4
Achtung der LINK führt zu einem Serverstandort in Polen (downloadzdf-a.akamaihd.net)

Hier ein LINK auf www.youtube.com mit Video Länge 34 Sekunden.
ZDF heute Glaubwürdigkeit deutscher Medien 13072017 ab Minute 14:43
https://youtu.be/4zaS4zexICc
+++
 ;)
PS.
Man(n) Frau könnte auch meinen, das ZDF produziert sich seine eigene FAKE-NEWS.
 >:D ::) ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 22:16 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

v
  • Beiträge: 1.203
Wie glaubwürdig kann ein Medium sein, dass es nötig hat, bei seinem eigenen Umfrageunternehmen eine Umfrage zum Thema Glaubwürdigkeit in Auftrag zu geben? Seriöse Medien haben so etwas ganz sicher nicht nötig.

Das zeigt eigentlich nur, für wie dumm sie ihre Zielgruppe halten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 04:33 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

R
  • Beiträge: 1.126
Ich war auf der Suche nach einer passenden Rubrik innerhalb des Forums, um eine interessante Auffälligkeit präsentieren zu können. Von einem Kumpel aus Kentucky, (jahwohl, das Kentucky in den USA) habe ich erfahren, dass in der ost-polnischen Stadt Bialystok der Fund einer Weltkrieg-II-Bombe deutscher Herkunft dazu geführt hat, 10.000 Menschen zu evakuieren, um das Dingen abtransportieren zu können. In englischsprachigen Medien, speziell in den USA, bin ich schnell fündig geworden. In deutscher Sprache war nur etwas auf "RT -Russia Today" zu finden. Auch auf einer Internetseite "Euronews", die wohl von Frankreich aus betrieben wird bin ich fündig geworden. Die deutschen Qualitätsmedien, egal ob nun privat- oder öffentlich-rechlich, haben sich nicht gerade mit einer Informationsflut hervorgetan.

Aber wenn denn irgendwann in England mal wieder Mitglieder der Königsfamilie zum Traualtar schreiten oder irgendein Prinz in einer historisch-zweifelhaften Uniform in einer Disco seltsam auffällt, können wir sicher sein, dass ARD und ZDF zeitgleich darüber berichten werden....

https://deutsch.rt.com/newsticker/53814-polen-evakuiert-10000-einwohner-nach-bombenfund/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2017, 14:42 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@marga: dass es eine Forderung nach Angaben zur Repräsentativität gibt, finde ich putzig. Die Präsentation von Ergbnissen sogn. Wahlumfragen kommt nämlich nie ohne eine entsprechende Behauptung aus. Und gerade diese Eingangsbemerkung ist regelmäßig eine platte Lüge. Repräsentativ wäre die Umfrage ja nur, wenn die Befragten ein Abbild der wahlberechtigten Bürger wären. Da das nie der Fall ist, es werden per Lotterie ca. 1.000 Telefonnummern ausgelost, ist das Umfrageergebnis regelmäßig wertlos und die angeblich ermittelten Zahlen basieren auf Manipulation. Der Statistiker Prof. Dr. F. Ulmer hat diesen Vorwurf schon vor Jahren erhoben, woraufhin der Zahlenlieferant des ZDF-Politbarometer ihn 1995 auf Widerruf und Unterlassung verklagte, um ihn mundtot zu machen. U. a. Deshalb wurden Sanktion 500.000 Mark Buße oder zwei Jahre Gefängnis gefordert. Das LG und das OLG der Stadt Hamburg sahen es aber als erwiesen an, dass die Ergebnisse der sogn. Sonntagsfrage systematisch gefälscht würden. Details unter http://www.wahlprognosen.info.

Diese Umfragen dürften m. E. allenfalls mit folgendem Warnhinweis publiziert werden: Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg halten die Manipulation der nachfolgenden Aussagen für erwiesen. Fake News wohin man schaut.  8)

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2017, 14:43 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 984
Ja, ja, was die vermeintlich unabhängige Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF so alles verkündet ...

Zur Info:

Zitat
Die Forschungsgruppe Wahlen e. V.  (FGW) ist ein Institut für Wahlanalysen und Gesellschaftsbeobachtung mit Sitz in Mannheim. ... Die Hauptaufgabe der FGW ist die wissenschaftliche Beratung und Betreuung von Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens bei politischen und gesellschaftlichen Fragen. ... Die Arbeit der Non-Profit-Organisation wird nach eigenen Angaben ausschließlich durch finanzielle Mittel des ZDF getragen.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsgruppe_Wahlen



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K
  • Beiträge: 215
Ihabe ich erfahren, dass in der ost-polnischen Stadt Bialystok der Fund einer Weltkrieg-II-Bombe deutscher Herkunft dazu geführt hat, 10.000 Menschen zu evakuieren, um das Dingen abtransportieren zu können. fund/

https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article114969451/Niemand-kennt-die-Zahl-der-Blindgaenger.html

dann kann ja mal recherchiert werden ob die Berichterstattung über die im Link aufgeführten Aktivitäten die ausländische Presse auch so reisserisch behandelt. Presse manipuliert die Wahrnehmung - ganz besonders auch hier - ! --- und man fällt ein ums andere Mal darauf rein..


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
Quelle: Video Länge 19:44min.
Zitat ab Minute 14:44 bis 15:14
https://downloadzdf-a.akamaihd.net/mp4/zdf/17/07/170713_sendung_19/1/170713_sendung_19_476k_p9v13.mp4
Achtung der LINK führt zu einem Serverstandort in Polen (downloadzdf-a.akamaihd.net)

Achtung: Der LINK führt seit kurzem zu einer Fehlermeldung.
https://downloadzdf-a.akamaihd.net/mp4/zdf/17/07/170713_sendung_19/1/170713_sendung_19_476k_p9v13.mp4

Hier die Original-URL mit Hinweis, dass das Video bis zum 12.07.2018 bereitgestellt wird.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-sendungen/videos/170713-h19-sendung-100.html
Achtung der Link führt zu einem Serverstandort in die Niederlande! (a23-223-23-21.deploy.static.akamaitechnologies.com ? 23.223.23.21)
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Die Präsentation von Ergbnissen sogn. Wahlumfragen kommt nämlich nie ohne eine entsprechende Behauptung aus.

@drboe
@Nichtgucker

Bei diesem Bericht der heute Sendung vom 13. Juli 2017 um  ca. 19:14:43h MEZ geht es nicht um „Wahlen“ oder „Wahlumfragen“, sondern um einfache Berichterstattung. Aber auch diese einfache verbale Berichterstattung (Meinungsumfrage) , verstößt gegen den zitierten § 10 Abs. (2) RSTv, der Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages ist eindeutig:
Zitat
(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Rundfunkveranstaltern durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.

Quelle: http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html#para10

Dies wurde unterlassen und nicht geäußert von der Moderatorin der heute Nachrichten Sendung.

Bild dir deine Meinung! +++
 >:D 8) :o


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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@marga: ich bin leidlich gut im Lesen und verstehe auch kompliziertere Sachverhalte als diesen. Ich habe zuvor lediglich festgestellt, dass selbst da, wo die Floskel von der "Repräsentativität" niemals fehlt, sie schlicht gelogen ist. Dass die Floskel, wäre sie im fraglichen Fall verwendet worden, bei diesem Thema einen höheren Wahrheitsgehalt hätte haben können, bezweifle ich. Auch da wird man zufällig ausgewählte Personen befragt haben, die mit ziemlicher Sicherheit eines nicht sind: repräsentativ für die Medienkonsumenten der Republik.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Ich habe zuvor lediglich festgestellt, dass selbst da, wo die Floskel von der "Repräsentativität" niemals fehlt, sie schlicht gelogen ist.

@drboe
Kein Problem, die Antwort #7 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23707.msg151117.html#msg151117) sollte keinesfalls eine Kritik darstellen, lediglich nochmal eine Bestätigung, dass das ZDF es nicht für gesetzlich notwendig findet, sich an den RSTv zu halten. Der Zuschauer wird die Wortlaute nicht so zu deuten wissen, wie wir hier im Forum, das zu tun wissen. Es handelt sich bei Antwort #7 um eine genauere Darstellung des Sachverhalts für die einfache Berichterstattung der Moderatorin. +++  ;)



Edit "DumbTV":
Bitte auf verwiesene Antworten verlinken. Die Antwortnummern können sich auch mal ändern!


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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