Na gut, das mit der 4.ten Gewalt kann man sehen wie man will.
Nehmen wir die Frage nach dem Beamtentum, dessen die Staatsmedien angehören sollen.
Also, in welchen Tarifen sich die Gehälter anzusiedeln haben (nach den Beamten- Tarifen oder ähnlich) und warum werden sie nicht aus dem Steueraufkommen sondern direkt aus den Beiträgen finanziert, wäre dann eine Frage, die dringend gestellt werden müsste.
Wenn man sich statt dessen mit Zuschauern befasst, die aus irgendwelchen Gründen das eine oder andere gucken oder auch nicht, dann glaube ich, dass die Medien ein völlig neben der Mütze gegebenes Thema ansprechen und den Gaul zu Tode reiten wollen, also völlig an der Sache vorbei.
Im Fall der Klagen vor dem BverfG wären diese Fragen höchstwarscheinlich zwingend zu stellen, da der Status der Staatsmedien ermittelt werden muss, wenn ein BGH behauptet, dass die Gebühren oder das Entgelt jeder zahlen müsse.
Jetzt hab ich mal das rausgesucht, BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 weil es dort zunächst um die Beamtenverhältnisse geht und das ganze keine sogenannte Organklage ist, sondern mehrere Kläger betrifft (ebenso wie bei der GEZ Klage vor dem BVerfG).
Auch wird die Frage nach der Substitution, also die Klagereihe vor den einzelnen Gerichten bis hin zum BverfG und darüber hinaus die Aussetzungsfrage der Kläger vor den anderen Gerichten bereits behandelt, also schon damals gelöst wurde - und in welcher Position sich der einzelne Kläger deshalb befindet. Zu beachten sei auch, dass ein BverfG lediglich eine Überprüfungsinstanz für behauptete verletzte Grundrechte des Beschwerdeführers ist, die ganze Sache muss also ein Grundrecht verletzen - nur mal so für die, die es interessiert.