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Autor Thema: FAZ > Fernsehgebühren - Staatsmedien  (Gelesen 4695 mal)

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FAZ > Fernsehgebühren - Staatsmedien
Autor: 03. Juli 2017, 09:44

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FAZ, 03.07.2017

Fernsehgebühren
Staatsmedien

Holger Steltzner

Zitat
Weil immer weniger junge Leute ARD oder ZDF schauen, will jetzt auch Pro Sieben Sat 1 für „gesellschaftlich relevante Inhalte“ Geld aus dem mit Zwangsabgaben gut gefüllten Gebührentopf. Trotz großer Anstrengungen und jährlich 8 Milliarden (!) Euro wird das Publikum des ersten und des zweiten Staatssenders immer älter. Nur noch 5 Prozent der Zuschauer von ARD und ZDF seien unter 30 Jahre alt, rechnet die private Senderkonkurrenz vor. Die Schlussfolgerung von Pro Sieben Sat 1, den Gebührentopf für alle Medien zu öffnen, ist verführerisch – und gefährlich.

Nicht nur, weil dann die heute schon international einmalig hohen Zwangsabgaben ins Unerträgliche steigen dürften. Sondern vor allem, weil die dann politisch verflochtenen Staatsmedien ihre Unabhängigkeit verlören. Wer entschiede darüber, für welche Inhalte es Geld vom Staat gibt? Viele Politiker würden nur zu gern ihren Einfluss ausweiten und etwa über Rundfunkräte nicht nur in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hineinregieren, sondern auch in private Medien. Die (noch) unabhängigen Medienleute, die aus Verzweiflung oder Renditehunger auf den Gebührentopf schielen, sollten nicht so naiv sein zu glauben, sie könnten ihre Freiheit behalten. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/fernsehgebuehren-staatsmedien-15087727.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Ein feiner Kommentar. :)

Wenn inzwischen sogar die FAZ als vermutlich selbst von den Kollegen der Staatsmedien anerkannt seriöse Tageszeitung ("Dahinter steckt immer ein Kluger Kopf") Worte wie Zwangsabgaben, Staatsmedien, Eine von öffentlichem Geld abhängige Staatspresse... und ...wenn ARD und ZDF im Internet durch ihre mit Zwangsgebühren finanzierten digitalen Zeitungen... in den Mund nimmt, scheint da ein Stein ins Rollen zu kommen. >:D


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich sehe hier aber noch folgende Fragen:

Zahlt die FAZ "Rundfunkbeitrag"?
Wenn (vermutlich) ja, warum ?!?


Und weshab bietet die FAZ nunmehr schon seit Jahren,
zwar relativ weit unten auf ihren Seiten, aber immerhin doch die
ARD "Tagesschau in 100 Sekunden" und den/die/das
ZDF "heute xpress" ?!?

Vollkommen "unabhängig" ?!? :o ::) :-\


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  • Beiträge: 226
Ja, so ist das leider auch bei der FAZ. Ich nehme an, dass sie brav ihre Staatsmedienabgabe zahlen, leider eben mit leichtem Murren, aber letztendlich vertrottelt und in vorauseilendem Gehorsam so wie viele andere.

Allerdings habe ich den Eindruck, dass sie trotzdem verhältnismäßig kritisch zum GEZ-System eingestellt ist. Eine ganz andere Nummer ist da z. B. die SZ, die offen "Verbünde" bildet und in jedem einschlägigen Artikel die Staatsmedien lobt, verteidigt und im Politikersprech als "unverzichtbare Säule der Demokratie" bezeichnet.



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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Und im letzteren Fall...

Eine ganz andere Nummer ist da z. B. die SZ, die offen "Verbünde" bildet und in jedem einschlägigen Artikel die Staatsmedien lobt, verteidigt und im Politikersprech als "unverzichtbare Säule der Demokratie" bezeichnet.

...wäre ja sowieso schon lange einmal klärungs- und rechtlich überprüfungsbedürftig, was es mit diesen seltsamen »Rechercheverbünden« mit dem ÖRR auf sich hat. Vielleicht erklärt sich ja schon alles anhand des alten Liedchens »Wes' Brot ich ess' ...«


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2017, 22:54 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

w

wei

Na gut, das mit der 4.ten Gewalt kann man sehen wie man will.
Nehmen wir die Frage nach dem Beamtentum, dessen die Staatsmedien angehören sollen.

Also, in welchen Tarifen sich die Gehälter anzusiedeln haben (nach den Beamten- Tarifen oder ähnlich) und warum werden sie nicht aus dem Steueraufkommen sondern direkt aus den Beiträgen finanziert, wäre dann eine Frage, die dringend gestellt werden müsste.

Wenn man sich statt dessen mit Zuschauern befasst, die aus irgendwelchen Gründen das eine oder andere gucken oder auch nicht, dann glaube ich, dass die Medien ein völlig neben der Mütze gegebenes Thema ansprechen und den Gaul zu Tode reiten wollen, also völlig an der Sache vorbei.

Im Fall der Klagen vor dem BverfG wären diese Fragen höchstwarscheinlich zwingend zu stellen, da der Status der Staatsmedien ermittelt werden muss, wenn ein BGH behauptet, dass die Gebühren oder das Entgelt jeder zahlen müsse.

Jetzt hab ich mal das rausgesucht, BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 weil es dort zunächst um die Beamtenverhältnisse geht und das ganze keine sogenannte Organklage ist, sondern mehrere Kläger betrifft (ebenso wie bei der GEZ Klage vor dem BVerfG).
Auch wird die Frage nach der Substitution, also die Klagereihe vor den einzelnen Gerichten bis hin zum BverfG und darüber hinaus die Aussetzungsfrage der Kläger vor den anderen Gerichten bereits behandelt, also schon damals gelöst wurde - und in welcher Position sich der einzelne Kläger deshalb befindet. Zu beachten sei auch, dass ein BverfG lediglich eine Überprüfungsinstanz für behauptete verletzte Grundrechte des Beschwerdeführers ist, die ganze Sache muss also ein Grundrecht verletzen - nur mal so für die, die es interessiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2017, 00:10 von Bürger«

  • Beiträge: 7.411
nehmen wir die Frage nach dem Beamtentum dessen die Staatsmedien angehören sollen.
Nö, braucht nicht erörtert zu werden, weil ÖRR keine Beamten kennen. Siehe 2. Rundfunkentscheidung BVerfG, ab Rn. 65.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

w

wei

Hallo pinguin,

ja gut, wenn ein derartiger Beschluss schon besteht, dann folgt z.B.

aus Rnr 65
Zitat
[...] sie verfügen dem Staatsbürger gegenüber über keinerlei hoheitliche Gewalt; ihre Aufgabe gehört nicht zu den dem Staat vorbehaltenen Aufgaben; sie konkurrieren de constitutione lata potentiell mit privaten Trägern. Sie gleichen also insoweit jedem beliebigen anderen Großunternehmen.
Na da habts ihr doch. Danke für den Link.

Ich habe jetzt nicht weitergelesen, aber: Wenn es sich so darstellt dann verstehe ich die Aufregung nicht. Dann ist das so, wie ich es bereits immer sagte und ohne einen Vertrag mit dem Großunternehmen ist doch der Käse bereits gegessen - da braucht niemand klagen, weil das Unternehmen die mögliche Vertragsbindung nachweisen muss.


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n
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Tja, das war die Rechtsprechung von 1971, da hat wahrscheinlich noch die gute alte Bundespost (als Behörde) die Rundfunkgebühr eingezogen. Es gab also keine Notwendigkeit dass die LRA hoheitlicht war. Jetzt ist die Rechtssprechung anders: VGH Mannheim hat entschieden dass die LRA im Gebühreneinzug hoheitlich sei. Punkt. Das LG Tübingen hat dem zwar widersprochen, aber das interessiert die anderen Gerichte nicht.

BVerfGE 31, 314  2. Rundfunkentscheidung
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE%2031,%20314
https://www.jurion.de/urteile/bverfg/1971-07-27/2-bvf-1_68/

VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016 zu hoheitlicher Tätigkeit der LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21313.0.html

Urteil
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Baden%2DW%FCrttemberg&Datum=04.11.2016&Aktenzeichen=2%20S%20548%2F16

Die interessante Frage ist natürlich die:
Wenn die unteren Gerichte an die Rechtssprechung des BVerfG gebunden sind, ist das ein krasses Fehlurteil?
Hat sich der VGH Mannheim die 2. Rundfunkentscheidung BVerfG durchgelesen?
Ja haben sie, die RN 37 (jurion)
https://www.jurion.de/urteile/bverfg/1971-07-27/2-bvf-1_68/
Zitat
Den Ländern ist von Verfassungs wegen aufgegeben, durch allgemein verbindliche Normen zu sichern, daß die "für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung" von Nachrichten und Darbietungen durch den Rundfunk staatsfrei und unter Beteiligung aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte erfolgt. Die Durchführung dieser Aufgabe haben die Länder den zu diesem Zweck errichteten Anstalten des öffentlichen Rechts zugewiesen und bisher überlassen. Damit haben sie den Rundfunkanstalten eine "Aufgabe der öffentlichen Verwaltung" (BVerfGE a. a. O., S. 246) übertragen, die sie selbst unmittelbar wegen des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks nicht wahrnehmen können. Die Tätigkeit der Rundfunkanstalten vollzieht sich daher im öffentlich-rechtlichen Bereich. Die Rundfunkanstalten stehen in öffentlicher Verantwortung und erfüllen, indem sie Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, zugleich integrierende Funktionen für das Staatsganze. Ihre Sendetätigkeit ist nicht gewerblicher Art.

Aufgaben öffentlicher Verwaltung = Behörde = hoheitliche Gewalt.

Sarkasmus on:
Als Advocatus Diaboli lege ich mal die Worte dem Gericht in den Mund:
Die LRA ist ein Unternehmen, aber der Beitragseinzug ist hoheitlich.
Wobei das wieder mit der AO kollidiert, die sagt dass ein Betrieb nicht beides gleichzeitig sein kann. Aber das können die Gerichte sicher auch noch hinbiegen, wenn sie schon das Bargeldurteil hinbiegen konnten (Rundfunksatzung steht über den Bundesbankgesetz)
Sarkasmus off


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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