@Knax & VorsichtStufe
Es geht nicht darum, zu definieren, wer oder was eine Behörde ist, sondern darum, zu definieren, wer oder was ganz sicher keine Behörde ist.
Und keine Behörde ist, wer einer wirtschaftlichen und/oder gewerblichen Tätigkeit nachgeht.
Das Körperschaftssteuergesetz bestimmt als Bundesrecht hier eindeutig, daß ein gewerblicher Betrieb nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden darf.
Das Körperschaftssteuergesetz erfasst auch den dt. ÖRR; bitte selbst nachlesen.
Es würde dem Mißbrauch Tür und Tor öffnen, wenn Betriebe gewerblicher Art auch gleichzeitig hoheitliche Befugnisse haben dürften.
Und nochmals als Wiederholung, wer oder was im Bereich Rundfunk bspw. als gewerblicher Betrieb anzusehen ist, legt das europäische Recht fest, weil in allen den EU-Binnenmarkt berührenden Bereichen die EU die alleinige Rechtssetzungsbefugnis inne hat. Siehe auch Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste.
Das Produzieren, der Verkauf und auch das Senden von audio-visuellen Erzeugnissen bspw. sind wirtschaftliche Tätigkeiten, per EU-Recht.
Der BS ist seitens des Gesetzgebers als nicht rechtsfähige Einrichtung erschaffen worden, als Teil einer jeden ihn bildenden LRA. Defaktisch gibt es den nach außen hin nicht; der ist per Definition nicht eigenständig und darf auch nicht eigenständig auftreten. (Was er tatsächlich tut, ist was anderes). Es zählt erst einmal, was er seitens des Gesetzgebers darf, und was nicht. Der BS ist also kein eigenständiger Betrieb.
Da die LRA national körperschaftssteuerpflichtig und kraft europäischem Recht wirtschaftlichen und/oder gewerblichen Tätigkeiten nachgehen, hat sich das national kraft Körperschaftssteuergesetz mit jeder Art hoheitlicher Befugnis.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;