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Autor Thema: Gesetzentwurf > Anpass. Datenschutzrecht an geänd. EU-Datenschutzrecht (02/2017)  (Gelesen 5854 mal)

m
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Die Bundesregierung, das Kabinett hat heute die
Novellierung der neuen europäische Datenschutz-Grundverordnung beschlossen.

Bis Mai 2018 muss die Bundesregierung díe EU-Verordnung umsetzen.

Und das liest sich auf der Internetseite der Bundesregierung so:
Bundesregierung, 01.02.2017
GESETZ IM KABINETT
Datenschutzrecht novelliert
Die Bundesregierung plant, das Datenschutzrecht neu zu strukturieren und an europäische Vorschriften anzupassen. Das Kabinett hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02/2017-02-01-datenschutz.html

Und auf der Internetseite von Datenschutz-Praxis so:
https://www.datenschutz-praxis.de/fachnews/datenschutz-anpassungs-und-umsetzungsgesetz-im-bundeskabinett-beschlossen/

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. gab zu dem Beschluss eine Pressemitteilung heraus:
https://www.datenschutzverein.de/pressemitteilungen/

Wie immer sieht unser Innenminister einen Erfolg und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff fordert Verbesserungen. Gleiches kam vom DVD e.V., welcher wichtige Argument nannte:
 
- Der Kabinettsbeschluss verkehre zahlreiche Regelungen der DSGVO in ihr Gegenteil.

- Er lasse mit seinen Generalklauseln Anwender, Betroffene und Aufsichtsbehörden im Ungewissen.

- Zudem verstoße er in einigen wichtigen Punkten, so bei Auskunftsrechten der Betroffenen oder bei der unabhängigen Datenschutzkontrolle, gegen das Grundrecht auf Datenschutz, das die Europäische Grundrechte-Charta garantiert.

Nun kann also dann wohl der BS und die LRA Ihren Datenabgleich zum 01.01.2018 sicher in Angriff nehmen. Ob es in den folgenden Beratungen im Bundestag und im Bundesrat noch zu Verbesserungen bzw. Änderungen kommen wird, bleibt natürlich abzuwarten.

Aber wie immer ist Deutschland das perfekte Beispiel, es wird immer etwas beschlossen, dass nicht dem EU-Recht entspricht. Es muss erst zu einer Klage beim EuGH kommen, bis eine wirklichen Umsetzung nach EU-Recht erfolgt. In der Zwischenzeit werden die Bürger in diesem Land in Ihren Rechten beschnitten und allein gelassen. So kann es nicht weiter gehen! Die EU müsste, wenn schon die Umsetzung nach Ihren Regeln prüfen.
Der EuGH kann doch nicht die Kontrollinstanz darstellen und der Bürger hat eh keinen direkten Zugriff. Diese EU ist für mich der größte Schwachsinn und für die EU-Abgeordneten die beste Möglichkeit auf unsere Kosten für insgesamt 1 Million Euro im Jahr 2016 in die Karibik zu reisen.


Siehe auch tangierende Themen u.a. unter
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html
sowie auch
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html


Hinweis: Siehe nunmehr auch
Zusammenfassung des Themas: Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2017, 16:33 von Bürger«

  • Beiträge: 7.376
@muuhhhlli

Eine EU-Verordnung bedarf keiner nationalen Umsetzung für ihre Gültigkeit.

Daß sie dennoch in Bundesrecht eingearbeitet wird, hat mit der Vielzahl an Bereichen zu tun, die mit Datenschutz an sich zu tun haben, ist doch nicht nur das direkte Bundesdatenschutzgesetz betroffen, sondern noch viele andere Bereiche, die auch hinter dem von Dir eingestellten Link der Bundesregierung benannt werden.

Und Schwachsinn ist die EU schon gleich gar nicht!

Es dauert bloß alles länger, gilt es doch mehrere Nationen zu vereinen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 18:01 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
  • Beiträge: 436
Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO sind auf einer Internetseite verfügbar, zugänglich und für jeden einsehbar.

Hier der Link dazu: https://dsgvo-gesetz.de/

Hier der Link zur EU mit dem Zugriff der Verordnung auf alle Sprachen der Mitgliedsländer als HTML oder als PDF zum downloaden.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.119.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2016:119:TOC

Nicht zu vergessen der Eintrag bei der Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

Hier wird sowohl die Historie der Verordnung aufgezeigt als auch die Hintergründe und die Lobbyeinflussnahme der Wirtschaft und Ihren vertretenen Abgeordneten im EU-Parlament.

Insbesonders die im Abschnitt erwähnte und erklärte Schwächung durch das TiSA-Abkommen sehe ich selbst als die größte Lücke an.

Dazu ein Beispiel das mir selbst widerfahren ist. Eines Tages lang ein Werbeprospekt im Briefkasten. Trotz Verbotschild wurde es eben eingesteckt.
Günstige Alltagskleidung wurde zum Verkauf angeboten. Und für 17 Euro eine Jacke hat mich zu einer Bestellung verführt.

Die Jacke kam und sofort anschließend war mein Briefkasten das Ziel von 6 Firmen die nun meine Adresse wie auch immer bekommen hatten.
Münzprägeanstalt, Barclays Bank Hamburg, Tono Socken usw.. Nun gehe ich ja gegen diese Firmen rigeros vor. Auf den Briefumschlag wird ein Aufkleber "Gebühr zahlt Empfänger" geklebt. Dazu werden die ganze Werbenachrichten mit eingesteckt und zur Entsorgung dem Auftraggeber mit dem Brief zurück gesendet. Da fordert der Postbote durch persönliche Vorsprache beim Empfänger dann das Portogeld ein. Man muss alles unternehmen, dass den bisherigen Ablauf in seinen Vorgängen stört und richtig Geld und Aufwand kostet so wie es der BS ebenfalls macht.

Also habe ich meinen Datenschutzbrief hervorgeholt und von meinen Rechten auch derer, dass die Daten mit bestätigung gelöscht werden gebrauch gemacht. Die Prospektfirma aus Berlin hatte keinen Geschäftsführer. Die Zentrale hatte Ihren Sitz in Frankreich. Also habe ich dort hingeschrieben. Die Barcley Bank machte von Ihren Rechten gebrauch, Sie als Bank dürfe die Daten nicht löschen. Die Tono Socken hatten Ihren Sitz in der Schweiz und so musste ich für meinen Brief dafür sorgen, dass der dort hin zugestellt wird.

Fazit von dem ganzen Ärger und Aufwand. Zur wirklichen Durchsetzung meiner Interessen, hätte ich jeweils die Datenschutzbeauftragten der entsprechenden Bundesländer oder der EU/Nicht-EU Länder kontaktieren müssen. Zum Beispiel bei der Barcley Bank Hamburg mich an den Datenschutzbeauftagten von Hamburg wenden müssen, damit dieser meine Löschung bei der Bank einfordern würde. Die Münzprägeanstalt saß in Hessen. Die Firma mit dem Prospekt war mit Adresse in Berlin angegeben. Deshalb sehe ich als EU-Bürger darin einen sehr großen Mangel, dass die EU diesem unternehmerischen Datenhandel keine Riegel vorgeschoben hat, in dem zumindest der Bürger seines Landes die Einschränkung grundsätzlich vorsieht, dass die Daten nur im Ursprungsland genutzt werden. Es geht ja noch weiter, dass unsere Regierung und die EU es umgesetzt haben, dass alle Flugdaten der Reisenden inzwischen wie in den USA vollständig erfasst werden müssen (nicht dürfen, nein müssen).

Auch deshalb ist diese EU ein Moloch eine Krake, bei der es nur um Wettbewerb sprich Umsatz um jeden Preis nach den Vorschriften die nur die EU bestimmt, die keine Rücksicht auf einen Bürger nimmt. Von der Sozialen Komponente haben wir noch gar nicht gesprochen, z.B. wenn jemand sich in Polen beschweren muss und kein polnisch versteht. Und die 20 Millionen Arbeitslose in der ganzen EU werden auch nicht weniger und ein Recht auf Wohnung gibt es auch nicht mehr, aber in D einen Rundfunkbeitrag der die Festkosten der Miete immer gleich um den Betrag von 17,50 Euro pro Monat erhöht, sollte man eine Wohnung haben.
 



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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis: Siehe nunmehr auch
[Übersicht] Datenschutz
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2018, 00:01 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Wien - 220.000 Mieter bekommen Klingelschilder ohne Namen

Ein sehr interessanter Beitrag zum Schutz der persönlichen Daten ist aus Wien von der kommunalen Hausverwaltung "Wiener Wohnen" zu berichten. Hier hat ein Mieter bezugnehmend auf die EU-DSGVO sich durchgesetzt, dass an der Klingel seiner Wohnung zum Schutz der Privatsphäre nicht mehr sein Namen steht.

Die Klingelschilder von 220.000 Wohnungen sollen nach einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gegen Nummern ausgetauscht werden.

Stellt sich die Frage - was muss am Briefkasten nach der EU-DSGVO stehen?

Siehe dazu den Beitrag vom Spiegel vom Freitag, 12.10.2018   15:41 Uhr
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutz-grundverordnung-220-000-wiener-mieter-verlieren-klingelschilder-a-1232989.html

und der Beitrag im Standard.at vom Freitag 12. Oktober 2018, 08:44
https://derstandard.at/2000089191114/Wiener-Wohnen-entfernt-Klingelschilder


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  • This is the way!
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich oder auch nicht!

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU)

Basisinformationen über den Vorgang , Link:

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2390/239070.html

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Drucksache 19/4674; Link:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904674.pdf

Zitat
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet
Artikel 3 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Antiterrordateigesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des VIS-Zugangsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Waffengesetzes
Artikel 8 Änderung des BDBOS-Gesetzes
Artikel 9 Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Beamtenstatusgesetzes
Artikel 11 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 12 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 13 Änderung des BSI-Gesetzes
Artikel 14 Änderung des De-Mail-Gesetzes
Artikel 15 Änderung des E-Government-Gesetzes
Artikel 16 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 17 Änderung des Personenstandsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 19 Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 20 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 21 Änderung des Gentechnikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Gendiagnostikgesetzes
Artikel 24 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 25 Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Artikel 26 Änderung des Weingesetzes
Artikel 27 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
Artikel 28 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 29 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 30 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 31 Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes
Artikel 32 Änderung des Suchdienstedatenschutzgesetzes
Artikel 33 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
Artikel 34 Änderung des Seeversicherungsnachweisgesetzes
Artikel 35 Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
Artikel 36 Änderung des Hilfetelefongesetzes
Artikel 37 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
Artikel 38 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 39 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Artikel 40 Änderung des Kulturgutschutzgesetzes
Artikel 41 Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes
Artikel 42 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes
Artikel 44 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 45 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 46 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 47 Änderung des AZR-Gesetzes
Artikel 48 Änderung des Asylgesetzes
Artikel 49 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 50 Änderung des Visa-Warndateigesetzes
Artikel 51 Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
Artikel 52 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 53 Änderung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 54 Änderung des Eurojust-Gesetzes
Artikel 55 Änderung des Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetzes
Artikel 56 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Artikel 57 Änderung des Prostituiertenschutzgesetzes
Artikel 58 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 59 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 60 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 61 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 62 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 63 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 64 Änderung des Soldatengesetzes
Artikel 65 Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
Artikel 66 Änderung des Zivildienstgesetzes
Artikel 67 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 68 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 69 Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes
Artikel 70 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 71 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 72 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
Artikel 73 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 74 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 75 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 76 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 77 Änderung der Bundeshaushaltsordnung
Artikel 78 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Artikel 79 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 80 Änderung des Energiestatistikgesetzes
Artikel 81 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 82 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 83 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 84 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 85 Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
Artikel 86 Änderung des Nationales-Waffenregister-Gesetzes
Artikel 87 Änderung des Mess- und Eichgesetzes
Artikel 88 Änderung des Strahlenschutzgesetzes
Artikel 89 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 90 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 91 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 92 Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 93 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 94 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 95 Änderung des Einlagensicherungsgesetzes
Artikel 96 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches
Artikel 97 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 98 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 99 Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel
Artikel 100 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Artikel 101 Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 102 Änderung des Fleischgesetzes
Artikel 103 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Artikel 104 Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
Artikel 105 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 106 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
Artikel 107 Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes
Artikel 108 Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
Artikel 109 Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Artikel 110 Änderung des Seefischereigesetzes
Artikel 111 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 112 Änderung des Heimarbeitsgesetzes
Artikel 113 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Artikel 114 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 115 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 116 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 117 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 118 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 119 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 120 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 121 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 122 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 123 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 124 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 125 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 126 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 127 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 128 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 129 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 130 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 131 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 132 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 133 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 134 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 135 Änderung des Postgesetzes
Artikel 136 Aufhebung der Postdienste-Datenschutzverordnung
Artikel 137 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 138 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 139 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Artikel 140 Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
Artikel 141 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 142 Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
Artikel 143 Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Artikel 144 Änderung des Mautsystemgesetzes
Artikel 145 Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes
Artikel 146 Änderung des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes
Artikel 147 Änderung des Seeaufgabengesetzes
Artikel 148 Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes
Artikel 149 Änderung des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes
Artikel 150 Änderung des Schiffsunfalldatenbankgesetzes
Artikel 151 Änderung des Seearbeitsgesetzes
Artikel 152 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 153 Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes
Artikel 154 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 155 Inkrafttreten

455 Seiten! Oktober 2018!

Art. 99 DSGVO, Link:

https://dsgvo-gesetz.de/art-99-dsgvo/

Zitat
(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

2 Jahre Zeit zur Umsetzung und im Oktober 2018 kommen der Heimatschutz(Innen)minister Seehoover (71,1 Millionen Meldedatensätze 2018 für die 2. ARD-ZDF-NSA-Rasterfahndung) und Dr. Mörkel mit 455 Seiten um die Ecke!

"Nebenvorgang" Heimatschutzminister:

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 

Basisinformationen über den Vorgang; Link:

http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt?rp=http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_search.do?nummer=19/4671%26method=Suchen%26wahlperiode=%26herausgeber=BT


Zitat
A. Problem und Ziel

Das europäische Datenschutzrecht wird durch die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Daten-verkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverord-nung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) und durch die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89; L 127 vom 23.5.2018, S. 9) grundlegend geändert.

Problem: Seehoover (Datenstaubsauger) und Dr. Mörkel!
Ziel: Feuern durch Abwahl!

 >:D


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Problem: Seehoover (Datenstaubsauger) und Dr. Mörkel!
Ziel: Feuern durch Abwahl!

Der Herr Joachim Sauer hat seine Mörkel Abwahl schon vollzogen.
und
der Horst Seehoover - 14.10.2018 - LT-Wahl Bayern???


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2 Jahre Zeit zur Umsetzung und im Oktober 2018
Sorry, werter Profät, ist nicht jemand anderes dafür verantworlich, daß diese Umsetzung nicht früher, bzw. nur ungenügend erfolgt ist?


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
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Wien - 220.000 Mieter bekommen Klingelschilder ohne Namen

Stellt sich die Frage - was muss am Briefkasten nach der EU-DSGVO stehen?

Siehe dazu den Beitrag vom Spiegel vom Freitag, 12.10.2018   15:41 Uhr
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutz-grundverordnung-220-000-wiener-mieter-verlieren-klingelschilder-a-1232989.html

und der Beitrag im Standard.at vom Freitag 12. Oktober 2018, 08:44
https://derstandard.at/2000089191114/Wiener-Wohnen-entfernt-Klingelschilder

Auch auf heise-online, 12.10.2018
Anonymer Wohnen mit DSGVO: Wiener Mieter kriegen Klingelschilder ohne Namen
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anonymer-Wohnen-mit-DSGVO-Wiener-Mieter-kriegen-Klingelschilder-ohne-Namen-4190060.html

Zitat
Die Mitarbeiter von „Wiener Wohnen“ erkundigten sich und erhielten von der für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständigen Magistratsabteilung die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße.

Zitat
„Allein aus diesem Titel gebührt ein immaterieller Schadenersatzanspruch, der zwar für Türschilder noch nicht ausjudiziert ist, bei vergleichbaren Fällen aber etwa 1000 Euro pro Betroffenen betragen hat“, zitiert der Bericht den Datenschutzverein.

Na, dann mal warm anziehen, liebe Gemeinden.  >:D


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