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Autor Thema: Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben  (Gelesen 19341 mal)

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mb1

  • Beiträge: 285
Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Autor: 28. Oktober 2016, 15:21
ARD und ZDF
Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben
Quelle: spiegel.de



Quelle: informationstechnik-duesseldorf.de

Zitat
Private Schuldeneintreiber sollen demnächst die Gebühren für ARD und ZDF von zahlfaulen Zuschauern einkassieren. Offenbar verspricht man sich von deren Absender mehr Wirkung.

Es sind offenbar vor allem die Frauen unter den Rundfunkgebührenrebellen, die ihr Vorhaben bis zur letzten Konsequenz durchziehen: Eine Thüringerin rückte Anfang des Jahres für 61 Tage in die JVA Chemnitz ein, sie schuldete dem MDR 191 Euro Rundfunkbeitrag. Der Sender gab nach.

Nun hat es der Fall einer 43-Jährigen aus Berlin in die bundesweite Öffentlichkeit geschafft. Kathrin Weirauch will 309,26 Euro nicht an den RBB bezahlen, sie nutze das öffentlich-rechtliche Angebot nicht. Dem RBB blieb nur noch die Erzwingung eines Haftbefehls. Man verzichtete darauf und drückte beide Augen zu - mit der Gefahr, Nachahmer zu provozieren.

Nun erwägen nach SPIEGEL-Informationen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zukünftig Inkassobüros einzusetzen, um den Rundfunkbeitrag einzutreiben. Damit würden Behörden entlastet, die mit steigenden Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalten überschüttet werden. Allein 2015 gab es 1,4 Millionen säumige Rundfunkzahler, für die eine Zwangsvollstreckung beantragt wurde. 2014 waren es nur knapp 701 000. (...)

Weiterlesen:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/rundfunkbeitrag-bei-ard-und-zdf-private-inkassofirmen-sollen-gebuehren-eintreiben-a-1118689.html

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René/Administrator


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2016, 15:49 von René«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

G
  • Beiträge: 1.548
Sind das vielleicht schon die Reaktionen auf den letzten Tübingenbeschluß, der den Anstalten den Behördenstatus aberkennt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2016, 15:53 von René«

e
  • Beiträge: 811
Na dann mal her mit der Creditreform...haha >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2016, 15:53 von René«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es erscheint mir eher wie ein letztes Aufbäumen.... >:D

Zitat
Offenbar geht man davon aus, dass Inkassounternehmen als Absender mehr Wirkung bei den Beitragsschuldnern haben als ein Brief der Sender.

Zum letzten Mal dem Bürger so richtig Angst einjagen wollen, die übliche Masche des ÖRR.
Ich befürchte nur, dass ein Inkassounternehmen den Bürgerschreck nicht unentgeldlich zur Verfügung stellt.

Zitat
Zudem kommen ARD und ZDF bei Totalverweigerern der Rundfunkgebühr, die kein Geld haben, nicht weiter.
Und wie soll ein Inkassounternehmen bei Totalverweigerern weiter kommen?..auf die klassische unkomplizierte Art und Weise, auf dem kleinen Dienstweg? (#)

Man darf gespannt sein...süßes oder saures... 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2016, 15:53 von René«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Ich befürchte nur, dass ein Inkassounternehmen den Bürgerschreck nicht unentgeldlich zur Verfügung stellt.

Wenn überhaupt. Ein Inkassounternehmen hat keine Lust sich mit "Zahlungsverweigerern aus Prinzip" rumzuschlagen. Außer es gehört einem der Vettern der Rundfunkkasper, dann kann man so auch noch Beiträge rausschaffen.


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N
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so ist es wirklich bei einem freund von mir gewesen erst war die Stadt da und konnte nicht vollstrecken weil nichts da war , und dann kam ein schreiben von creditreform .
na ja die bekommen auch nichts :)


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j
  • Beiträge: 265
wenn es nicht so traurig waere, koennte man darueber lachen.

Die Privatisierungsverweigerer privatisieren also ihr Mahnwesen....


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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Sind das vielleicht schon die Reaktionen auf den letzten Tübingenbeschluß, der den Anstalten den Behördenstatus aberkennt?

Das könnte die Reaktion auf Tübinger Urteil, Sieglinde Baumert, Kathrin Weirauch, Norbert Häring und unser Widerstand in vielen Aktionen, Zahlungsverweigerung, Widersprüchen, Klagen, Verfassungsbeschwerden sein.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 1.548
Die Privatisierungsverweigerer privatisieren also ihr Mahnwesen....

Stimmt. So habe ich das noch gar nicht betrachtet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2016, 02:07 von Bürger«

  • Beiträge: 2.388
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Oder auch: Freind hört mit bei gez-boykott.de
------------------------------------------------
Aber ja, natürlich hört der Feind mit:

Seit 24. Oktober 2016:
Ihre Vollstreckungsstelle wird informiert, wieso Vollstreckung zu verweigern 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg133639.html#msg133639


RBB-Intendantin: Ende September 2016 Aufgefordert, bis Ende Oktober 2016
----------------------------------------------
alle Vollstreckungen in Brandenburg und Berlin zu stoppen, soweit per Vollstreckungshilfe, Amtshilfe. 
Darin sind bereits wichtigste Argumente der Unzulässigkeit enthalten.
Kopie inklusive Begründung ging an Beitragsservice und an das Verwaltungsgericht.

Vorgesehen ab Dienstag:
-----------------------------
An Vollstreckungsämter per Fax: Gutachtenangebot für die jeweilige Kommune, wieso sie Vollstreckungsersuchen zurückzuweisen hat
- jedenfalls -im Juristen-Teutsch -: "nach hiesiger Rechtsauffassung".
Wir alle warten dann mit Spannung, wie dieses Jura-Pokern ausgehen wird. 

Und Verein Creditreform,
--------------------------------
wenn die unbedingt ihre kleinbetrieblichen zahlenden "Vereins"-"Mitglieder" verlieren wollen - nur weiter so.
Wer jeden Monat wutenbrannt die absurde verfassungswidrige Betriebsabgabe bluten muss, den kann man schwerlich besser herausekeln aus der Vertragsfortsetzung?
Einen Ruf erwerben erfordert Jahrzehnte, einen Ruf verlieren kann in einem einzigen Monat passieren.

Ein Großkunde macht keinen Sommer -
und natürlich kommt dann die Aufforderung von hier an die Sender-Anstalten, diesen für "öffentlich-rechtliche" nach "hiesiger Rechtsmeinung" unzulässigen Inkassoweg zu unterlassen.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

f

faust

... bei SPON kommentierte jemand - das hat mir ausserordentlich gut  >:D gefallen - sinngemäß:

"... und wenn das mit den Inkasso - Unternehmen auch nicht klappt, dann muss man halt mal die  >Hells Angels<  fragen".

Wie gesagt: Wenn es nicht so traurig wäre ...


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r

r66

  • Beiträge: 100
Zumindest riecht diese Nachricht offensichtlich nach einem Eingeständnis, dass es wohl Probleme gibt .... höhö


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c

cleverle2009

Ein fiktiver entfernter Bekannter eines mit mir fiktiv Verwandtem könnte ein Schreiben eines fiktiven Amtsgerichtsdirektors vorliegen, in dem dieser anführt, dass der fiktive Gerichtsvollzieher ein Beliehener ist. In unserem fiktiven Grundgesetz und in fiktiven Beamtengesetzen muss der fiktive Gerichtsvollzieher jedoch in einem fiktiven Dienst- und Treueverhältnis https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstpflicht zum fiktiven Staat stehen. Wenn dem so ist, dann darf der fiktive Beamte kein fiktives Backschisch annehmen. Das fiktive Backschisch ist jedoch die Bezahlung für den fiktiven Gerichtsvollzieher zur Deckung der Kosten seines fiktiven Geschäftsbetriebes und seiner fiktiven Lebenshalungkosten samt eines fiktiven Gewinnes, weil die Alimentierung meines Wissens seit der neuen Gerichtsvollzieherordnung entfallen ist. Bitte selbst mal recherchieren. Hier würde der fiktive Beamte gegen fiktive Beamtengesetze verstoßen. Handelt der fiktive Gerichtsvollzieher jedoch nicht als fiktiver Beamter, darf der fiktive Gerichtsvollzieher jedoch nicht fiktiv hoheitlich handeln. Ein fiktiver entfernter Bekannter eines mit mir fiktiv Verwandtem hat erklärt, dass er eine fiktive Strafanzeige und einen fiktiven Strafantrag bei der fiktiven Staatsanwaltschaft eingereicht haben könnte.

Alles natürlich wie immer rein fiktiv und zur Anregung für die Synapsen gedacht.

Das könnte durchaus ein Grund sein, für die Änderung der Vorgehensweise.


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  • Beiträge: 443
Das Inkassobüro wird mehrere belanglose Briefe senden und dann den Gerichtsvollzieher beauftragen.
Um die Vermögensauskunft zu erzwingen ..( Haftbefehl ) ist wieder der Gläubiger ( Rundfunkanstalt )
ODER DESSEN BEVOLLMÄCHTIGTER ( Inkassobüro)  gefragt.. (antragsbefugt).
§ 79 Abs 2 Satz 4 ZPO
https://dejure.org/gesetze/ZPO/79.html


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faust

... klingt, als würde das dann alles NOCH LÄNGER dauern  und NOCH UMSTÄNDLICHER sein  (#) >:D :o ?

Eine seeehr deutsche Lösung !


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