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Autor Thema: ARD Rundfunkrat: Drei-Stufen-Tests und das implizierte Publikum  (Gelesen 3146 mal)

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publikumsrat.de, 04.04.2016

ARD Rundfunkrat: Drei-Stufen-Tests und das implizierte Publikum

von Christine Horz

Zitat
Wie die Branchenzeitschrift Medienkorrespondenz berichtet, führen die Rundfunkräte von BR, MDR und Radio Bremen derzeit zusammen fünf Dreistufentestverfahren durch. Diese Testverfahren wurden den öffentlich-rechtlichen Medien nach erfolgreichem Lobbying des Verbands privater Rundfunkanbieter (VPRT) in Brüssel auferlegt.  Sie sollen damit belegen, welchen zusätzlichen Mehrwert die Telemediendienste (Online-Angebote) haben und wie diese den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen.

Gemäß Rundfunkstaatsvertrag wird  nach § 11 f Abs. 4 vom jeweiligen Rundfunkrat geprüft, ob das Angebot,

1. Stufe: den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,

2. Stufe: in welchem Umfang es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und

3. Stufe: welcher finanzielle Aufwand hierfür erforderlich ist.[..]

[..]Das gesamte Verfahren der Drei-Stufen-Tests steht exemplarisch für die Intransparenz der Arbeit von Rundfunkräten, denn Zuschauer und Zuschauerinnen erfahren – außer dem o.g. Beitrag – so gut wie nichts über Argumentation und Begründungen  des “public value” in den Drei-Stufen-Tests, welche nicht veröffentlicht werden.

Weiterlesen auf:
http://www.publikumsrat.de/2016/03/ardrundfunkrat-drei-stufen-tests-und-das-implizierte-publikum/


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telemedicus.de, 16.02.2009

Was ist eigentlich der Drei-Stufen-Test?

von Thomas Mike Peters

Zitat
Mit In-Kraft-Treten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (12. RÄStV) am 01. Juni 2009 sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angehalten, ihre Online-Angebote dem neu geschaffenen „Drei-Stufen-Test“ zu unterziehen.

Es wird viel von diesem Test geredet. Viele unterschiedliche Begriffe finden dabei anscheinend synonym Verwendung: „Drei-Stufen-Test“, „Public-Value-Test“ oder auch „Unbedenklichkeits-Test“. Allen Bezeichnungen ist aber eines gemein: Es wird keineswegs deutlich, worum es bei dem Test genau geht, warum man ihn überhaupt braucht oder wer ihn durchführt. Telemedicus liefert im Folgenden eine verständliche Erklärung.


[..]Der Drei-Stufen-Test hat nun die Aufgabe, sicherzustellen, dass das Engagement der Sender im Online-Bereich – aber auch bei neuen klassischen Rundfunkangeboten – nur soweit reicht, wie es ihr Auftrag zulässt. Dabei soll vor allem sichergestellt sein, dass die dazu notwendige Konkretisierung ihres Auftrags im Zuge des Testverfahrens möglichst transparent erfolgt. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist durch den Beihilfekompromiss selbst und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-280/00 - Altmark Trans) zu einer transparenten und hinreichend konkreten Auftragsdefinition verpflichtet. Dies wird verlangt, damit genau nachvollzogen werden kann, welche Kosten durch die Online-Aktivitäten entstehen und ersetzt werden müssen. So soll sichergestellt sein, dass keine Überkompensation und damit keine ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrung eintreten können. Die Sender sollen also nicht mehr bekommen, als sie auch tatsächlich benötigen. Denn nur in dem Fall ist die Rundfunkgebühr nach Ansicht der Kommission nicht als unzulässige Beihilfe zu qualifizieren.

Im Hinblick auf die Kernfunktion ist der deutsche Drei-Stufen-Test seinem englischen Bruder, dem "Public-Value-Test" des BBC Trusts sehr ähnlich. Denn auch der britische Public-Value-Test prüft, ob BBC-Telemedienangebote mit dem Auftrag der BBC in Einklang stehen. Oftmals werden die beiden Begriffe, "Drei-Stufen-Test" und "Public-Value-Test" in Deutschland synonym verwendet (vgl. Interview mit Markus Schächter in der Süddeutschen Zeitung vom. 07.11.2007). Außer in ihrem Ziel weisen die beiden Tests aber sonst keine Gemeinsamkeiten auf. Das Prozedere des englischen Public-Value-Tests unterscheidet sich fundamental vom deutschen Drei-Stufen-Test.

Wer prüft?

Im Gegensatz zum Public-Value-Test wird beim deutschen Drei-Stufen-Test gemäß § 11 f Abs. 4 RStV i. d. F. d. 12. RÄStV die abschließende Entscheidung über das Prüfungsergebnis durch interne Gremien der Rundfunkanstalten vorgenommen. Zuständig dafür sind die pluralistisch besetzen Rundfunkräte (bzw. der "Fernsehrat" beim ZDF, und der "Hörfunkrat" beim Deutschlandradio).

Genau diese internen Gremien sind aber einer der Hauptkritikpunkte an der Regelung. Zwar sind die Gremien pluralistisch mit unabhängigen Vertretern besetzt, doch denen wird oftmals unzureichende Expertise vorgeworfen.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.telemedicus.info/article/1160-Was-ist-eigentlich-der-Drei-Stufen-Test.html


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Das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll also den "demokratischen Bedürfnissen ... der Gesellschaft" entsprechen.
Was sind denn die "demokratischen Bedürfnisse ... der Gesellschaft" ? Wer legt sie fest ? Der Rundfunkrat ? Welche demokratische Legitimation hat er dafür ?

Nun, ich habe mal etwas recherchiert und bin auf eine sehr aufschlussreiche Aussage gestoßen:

"Bürgerliche Demokratie und demokratische Bedürfnisse des Volkes liegen im Streit."
https://www.jungewelt.de/2012/09-24/005.php

"Die junge Welt ist eine linke, marxistisch orientierte, überregionale Tageszeitung"
https://www.jungewelt.de/ueber_uns/diese_zeitung.php

Wenn die "demokratischen Bedürfnisse" und die bürgerliche Demokratie im Streit liegen, was muss man dann tun, damit sich die "demokratischen Bedürfnisse" durchsetzen können ?
Die logische Antwort ist, die bürgerliche Demokratie abzuschaffen ...  :o

Ich sehe das etwas pragmatischer:
Mein demokratisches Bedürfnis ist es, frei entscheiden zu können, für welche medialen Inhalte ich mein Geld ausgeben möchte.


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Auch hier wird wieder getrickst und es werden Millionenbeträge mehr oder weniger sinnlos herumgeschoben.

Stellungnahme im Konsultationsverfahren zum Telemedienkonzept „KiKA Telemedien“
Dr. Volker Grassmuck, Mediensoziologe
Berlin, den 04.01.2016

Zitat
Deutschland ist Weltmeister im Durchführen von Dreistufentests. Seit 2008 hat es mindestens fünfzig davon gegeben. Der aktuelle zu KiKa.de ist der neunundvierzigste. Nummer 50 ist der Dreistufentest für Bremen NEXT.

Der letzte Dreistufentest betraf das Junge Angebot von ARD und ZDF und war offiziell gar keiner. Die Länder hatten im Oktober 2014 beschlossen, keinen Test von den Aufsichtsgremien der Anstalten durchführen zu lassen. Um europarechtlich auf der sicheren Seite zu sein (vgl. Karl-Eberhard Hain in Medienkorrespondenz 20.03.2015) und wieder einmal die Kritik der Zeitungsverleger und der kommerziellen Rundfunkanbieter abzuwehren, führte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt gleichwohl eine Konsultation durch und beauftragte der federführende SWR Goldmedia mit einem Marktgutachten. Nur dass am Ende nicht der Beschluss eines Rundfunkrates stand, sondern die direkte Beauftragung im Rundfunkstaatsvertrag.

Marktgutachten werden an deutsche Medienberatungsunternehmen wie Goldmedia, E&M Consultants und Aserto vergeben, an weltweit operierende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen wie PricewaterhouseCoopers und Deloitte, die zu den Großen Vier der Branche gehören. In vier Fällen beauftragte der NDR Rundfunkrat einen Fachhochschulprofessor, Prof. Dr. Hardy Gundlach, HAW Hamburg.
Die Großen können sich vielfach einsetzbare Datenbanken, regelmäßige Umfragen, eine Stammbelegschaft von Spezialisten etc. leisten, bei denen ein Marktauswirkungstest quasi auf Knopfdruck hinten rausfällt. Trotz einer gewissen föderalen Vielfalt, neigt auch die neu geschaffene Branche der Dreistufentest-Gutachter zur Konzentration.


Die Kosten allein für diese externen Wettbewerbsgutachten werden auf 6,3 Millionen Euro geschätzt, die Gesamtkosten für alle Verfahren bis 2011 auf zehn Millionen Euro (Bohdal & Belfin 2014: 159, 161). Damit lag Deutschland auch bei den Kosten ganz vorn, weit vor Großbritannien, das für seine bis dato vier Gutachten 2,32 Millionen Euro ausgab, und Irland, das in zwei Tests 100.000 Euro an externe Berater bezahlte (ebd.).

Diese Kosten stoßen inzwischen auch bei der Haushaltsaufsicht und in der Politik auf Kritik. Am 21.01.2015 legten der Thüringer Rechnungshof (federführend prüfend für die Rechnungshöfe, die für die ARD-Anstalten zuständig sind) und der Rechnungshof von Rheinland-Pfalz (zuständig für das ZDF) ihren gemeinsamen Bericht über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ARD/ZDF-Kinderkanals (KiKA) vor. Darin stellten sie fest, dass die Kosten für die drei Dreistufentest-Verfahren beim KiKA in den Jahren 2009 und 2010 (kikaninchen.de, KiKA plus sowie kika.de und der Kika-Videotext) – ohne Gemeinkosten und ohne die nicht direkt zurechenbaren Personalkosten, also allein für die externen Marktgutachten – über 767.000 Euro betragen haben. Wie der Landtag von Baden-Württemberg in seiner Mitteilung vom 28.01.2015 zusammenfasste, bemängelten die Rechnungshöfe.

[..]

Von den bis Januar 2014 in Deutschland beendeten 45 Verfahren wurden alle genehmigt.6 (Bohdal & Belfin 2014: 157). Bei jedem einzelnen geprüften bestehenden oder geplanten Angebot befand somit der zuständige Rundfunkrat, dass es alle drei Teststufen besteht und vom Auftrag umfasst ist.

Die bislang durchgeführten Markttests führten ausnahmslos zum selben Ergebnis: Öffentlich-rechtliche Online-Angebote stellen dank ihrer Breite und Vielfalt, Qualität und Tiefe unstrittig einen bedeutsamen Beitrag im ‘publizistischen Wettbewerb’ dar. Sie haben einen signifikanten, aber zahlenmäßig geringen Anteil in einem expandierenden Markt. Von ‘Marktverstopfung’ oder ‘Wettbewerbsverzerrung’ kann also keine Rede sein. Die Nutzerbefragungen ergeben hohe Zufriedenheit und Wertschätzung. Die ‘Marktaustrittssimulationen’ zeigen, dass Nutzer in der Regel zu anderen öffentlich-rechtlichen Telemedien wechseln würden, „dass das öffentlich-rechtliche Telemedienangebot ein eigenes Profil besitzt, das im kommerziellen Sektor keine Entsprechungen findet“ (Woldt, S. 77), und dass dieses somit als kategorial verschieden wahrgenommen wird.

Man könnte also meinen, dass es sich bei diesen Tests um rein tautologische Prozeduren handelt. Tatsächlich haben die Verfahren zu verschiedenen Anpassungen geführt. So wurden die Verweildauern von Serien bei mehreren Angeboten geändert. Es gab Abgrenzungen bei „presseähnlichen“ Angeboten sowie bei Spiele-Angeboten und Newslettern ohne Sendungsbezug. Dienste wie ein Musterdepot, ein Renditerechner, Klingeltöne, ein Raumplaner und Spiele auf sport.zdf.de wurden untersagt. Auf myYOU-FM.de wurde die Möglichkeit eingestellt, sich anzumelden und ein Profil anzulegen, da befürchtet wurde, diese Funktionen könnten sich zur Partnerschaftsanbahnung nutzen lassen. Schließlich wurden Erläuterungen formuliert zu Musik-Streams, zu Präsenzen auf Drittplattformen wie YouTube, zur journalistisch-redaktionellen Begleitung von Chats und Foren sowie zu Spielen (Bohdal & Belfin 2014: 102 f.).

Doch waren diese Anpassungen zehn Millionen Euro wert? Waren dazu vor allem die 6,3 Millionen Euro teueren Markttests erforderlich? Hätten nicht die Erfahrung und der geballte gesunde Menschenverstand in den Rundfunkräten sowie die Stellungnahmen Dritter ausgereicht, diese Anpassungen und Erläuterungen vorzunehmen, ohne auf kostspielige Berater zurückzugreifen?

Das Absurdeste: Nach all dem Aufwand für Marktgutachten und Konsultation herrscht nicht einmal Rechtssicherheit. So hat der erfolgreiche Test von Tagesschau.de nicht verhindert, dass die Verlage gegen die Tagesschau-App klagen – von 2011 bis heute. In der jüngsten Runde entschied der BGH am 30.04.2015, mit der Freigabe des Telemedienkonzeptes durch die Niedersächsische Staatskanzlei sei allenfalls das Konzept und jedenfalls nicht dessen konkrete Umsetzung im Einzelfall als nicht presseähnlich gebilligt worden. Damit verwies der BGH die Sache zurück an das OLG Köln. Das hat nun zu prüfen, ob das über die Tagesschau-App am 15.06.2011 abrufbare Angebot des Online-Portals tagesschau.de in der Gesamtheit seiner nichtsendungsbezogenen Beiträge als presseähnlich einzustufen ist (BGH I ZR 13/14 – Tagesschau-App).

[..]

Komplette Stellungnahme lesen:
http://www.vgrass.de/?p=2535


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