Hallo und guten Tag,
auch S. hat so sein Problemchen und will euch teilhaben lassen.
Vorgeschichte:
S. hat ein Gewerbebetrieb und sich an besagter Adresse beim Einwohnermeldeamt angemeldet.
S. hat dort keine Wohnung inne, weil es sich aus beruflichen Gründen schlichtweg nicht lohnt.
S. hatte für seinen Gewerbebetrieb entsprechend GEZ angemeldet und bezahlt.
Die GEZ wollte dann zusätzlich noch einen Beitrag für eine Wohnung haben. Es konnte nicht geklärt werden, und S. stellte jegliche Zahlungen zur Gelangung eines Bescheids ein, um den Rechtsweg zu beschreiten.
Es folgten 4 Bescheide, welche widersprochen wurden inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit dem Grund, dass S. sich die Zahlung nicht leisten kann.
Lange Zeit passierte nichts, doch nun kam der Widerspruchsbescheid, eine Aussetzung wurde abgelehnt.
S. reichte Klage ein inkl. Antrag auf Eilrechtsschutz.
Nun der Verlauf:
Das VG führt beides (Klage und Antrag) in einer Akte, Eingaben müssen nicht getrennt eingereicht werden. Es lag nur eine Gerichtskostenrechnung in Höhe von 159,00EUR bei. Diese Gebühr ist korrekt bei den vorläufig festgesetzten Streitwert. Eine weitere Kostenrechnung liegt nich vor.
Antrag sollte abschließend mit einer 2-Wochen-Frist abschließend begründet werden. Hier hat S. Zweifel, ob damit auch die Klagebegründung gemeint ist (man stellt ja den Antrag, den Beklagten zu verurteilen...)
S. begründete den Antrag, wobei das Hauptaugenmerk auf die unbillige Härte abgestellt wurde, als weiteren Punkt auch die Rechtmäßigkeit, insbesondere das nichtinnehaben einer Wohnung mit Beweisangebot der Inaugenscheinnahme. Es folgte auch der Hinweis, dass betreffende Räumlichkeiten durch das Bauamt klar als Gewerberäume deklariert sind. (Gern stelle ich das Schreiben von S. ein, wenn Interesse besteht)
Eine umfassende Klagebegründung konnte S. aufgrund Zeitmangel nicht einreichen, hier wurde vorerst nur teilweise begründet.
Als Antwort kam nun das im Anhang befindliche Schreiben.
Wie zu erwarten war, will man den Antrag ablehnen, weil es nun an Vorraussetzungen fehlt. Der NDR hat erklärt, er werde keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Ja klar, aber das sagte der NDR erst nach Einreichung des Antrags...
Weiter heißt es, es würde keine Aussicht auf Erfolg bestehen...interessant, man hat also vor der Klagebegründung schon das Urteil oder wie?
Dann wird noch vorgetragen, dass mir kein über die Zahlung hinausgehender Nachteil droht. Also hier vertrete ich den Standpunkt, dass rein die Zahlung schon ein Nachteil ist, darüber hinaus mir aber das Geld für den Rechtsstreit und die mir frei wählbaren Medien nach GG5 fehlen würden. Reichen diese Argumente nicht?
Das Schreiben habe ich heute bekommen, ich soll bis zum 15.04.16 erklären, ob ich den Antrag zurücknehme. Ein Tag Frist...ohne Worte...
Man gibt an, dass sich dann die Gerichtskosten um 2/3 kürzen. Welche denn? Ist das Eilrechtsschutzverfahren in den Kosten von 159,00EUR inkludiert, und kürzt sich dieses? Ich kenne es so, dass für das Eilrechtsschutzverfahren die Gebühren an dem Hauptsacheverfahren messen, hier grundsätzlich halbiert sind. Ich habe an vielen Stellen gelesen, dass sich bei Rücknahme diese Kosten dann nochmal teilen. Vielleicht kann hier jemand seine Erfahrungen mitteilen.
Fragen:
Soll S. den Antrag wirklich zurücknehmen? Oder für erledigt erklären? Es gab da in der Vergangenheit ein interessantes Urteil (Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 09.07.2014
4 L 843/14.DA), S. würde diesem gerne folgen, aber wie sieht es aktuell aus? Ändern sich die Kosten bei Erledigung auch?
S. könnte sich folgende Stellungnahme vorstellen:
S. erklärt den Antrag des Eilrechtsschutzes als erledigt ersatzweise Rücknahme des Antrags
<Begründung>
S. nimmt den Antrag nur unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung zurück, sollte das Gericht nach vorliegender Begründung trotzdem zu dem Schluss kommen, dass die Kosten bei einer Erledigungserklärung nicht dem Antragsgegner auferlegt werden.
Über die Begründung macht sich S. dann im Laufe des Tages noch Gedanken, vielleicht kommt ja hier noch etwas Input. Interessant dürfte da ja auch der Beschluss des OVK Bautzen bzgl. PKH sein, damit muss sich S. aber noch auseinandersetzen (innerhalb eines Tages!) Eventuell hat ja jemand hier schon entsprechende Vorarbeit geleistet und möchte S. daran teilhaben lassen. Fehlt noch etwas? Andere Ideen?