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Autor Thema: Das Öffentlich-Rechtliche muss neu aufgesetzt werden  (Gelesen 3169 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Das Öffentlich-Rechtliche muss neu aufgesetzt werden
Quelle: welt.de


Foto: Hans-Rudolf Schulz / Quelle: welt.de

Zitat:
»Der Öffentliche Rundfunk ist zu groß, zu träge und zu aufgebläht, sagt Daniel Föst, FDP-Generalsekretär in Bayern, und will ein Volksbegehren: "Soaps und Herzschmerz können nicht ARD-Aufgabe sein".

(...)

Welt am Sonntag: Das kann man so sehen. Man kann auch darüber streiten. Aber muss man deshalb gleich aus der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) aussteigen, wie der BR das Ihrer Meinung tun soll?

Föst: Es wäre ein erster Schritt, um das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland komplett neu aufzusetzen.

Welt am Sonntag: Was läuft denn so schief in diesem System?«

Weiterlesen:
http://www.welt.de/regionales/bayern/article153436688/Das-Oeffentlich-Rechtliche-muss-neu-aufgesetzt-werden.html


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Genau diese Punkte griff die "Zeit" bereits letzte Woche auf.
Der Rundfunkbeitrag steht vor Gericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17923.0.html

Ich beginne zu hoffen, dass sich nun endlich eine breitere Berichterstattung findet, die das eigentliche Problem im Visier hat:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist reformbedürftig!

Natürlich geht es uns in erster Linie um den Zahlungszwang.
Es kann nicht sein, dass "Beiträge" beschlossen werden, um jeden zur Finanzierung von etwas heranzuziehen, unabhängig davon, ob es von denjenigen genutzt wird oder gewollt ist. Und ich möchte auch nicht zur Finanzierung eines reformierten ÖR-Rundfunks genötigt werden, sondern frei entscheiden können, ob ich mein Geld dafür ausgebe.

Dies auch unabhängig davon, ob ich ein Gerät besitze, mit dem ich die Inhalte empfangen kann, oder ob nicht. Dass ich es könnte, sagt nicht aus, dass ich davon Gebrauch mache. Und es sind die Anstalten, die sich im Internet, das von den neuen Medien genutzt wird, ausbreiten - völlig unnötigerweise und möglicherweise nur zur Rechtfertigung der mittlerweile bis zum Abwinken vorgetragenen Behauptung, man könne sie schließlich mit jedem neuartigen Mediengerät "empfangen".

Aber es ist der Schritt, den weder das Bundesverwaltungs-, noch das Bundesverfassungsgericht anstoßen kann.
Diese Diskussion muss in der Öffentlichkeit stattfinden und damit Druck aufgebaut werden, sonst passiert da gar nichts - außer, dass die "Beiträge" demnächst ob des bereits angemeldeten höheren Finanzbedarfs wieder steigen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 13:20 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

 
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