Es wird keine Leistung in Rechnung gestellt.
Es ist aus Sicht einer LRA auch keine Rechnung, sondern eine Beitragsforderung.
Wann diese Forderung verjährt wird unterschiedlich beurteilt.
Aber bevor überhaupt geprüft werden kann, ob dieses Forderung verjährt oder nicht, müsste zuerst geklärt werden ob es überhaupt eine zulässige Grundlage für diese Forderung gibt, welche mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Solange eine Person A der Meinung ist, dass diese Grundlage fehlt, kann diese Person A auch einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gelten machen und die versendende Partei auffordern diesen Nachweis entsprechend zu erbringen.
Eine Person A müsste ja nicht erst auf einen Bescheid warten, sondern könnte nach dem Text Muster des Links
ein Schreiben aufsetzen.
Der Link führt zu einem Beispiel für ein Schreiben, welches eine "Aufforderung zur Darlegung der gesetzlichen Grundlage hoheitlichen Handelns" enthält:
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/