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Autor Thema: ard_check: Handelt es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer?  (Gelesen 4062 mal)

K
  • Beiträge: 2.243
Handelt es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer?

Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern ein Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne.

Anders als der Rundfunkbeitrag sind Steuern Abgaben, die der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt werden und keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Diese Charakterisierung trifft auf den Rundfunkbeitrag gerade nicht zu: Der Rundfunkbeitrag dient nicht der Finanzierung des Allgemeinwesens, sondern ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können. Da die Inanspruchnahme von Rundfunk­angeboten typischerweise innerhalb von Räumen erfolgt, knüpft der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich an das Innehaben einer Wohnung an.

Stand: 19.10.15 15:30 Uhr

Quelle: http://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Einnahmen-und-Ausgaben-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten108.html
abgerufen am 19.10.2015 gegen 20:15 CEST

Gruß
Kurt

Anm.Mod seppl: Der Text ist nicht neu. Er befindet sich bereits unter
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/ (ganz unten: Handelt es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer)
Wurde per copy and paste in den ARD Check übernommen. Phrasendrescherei.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2015, 18:34 von seppl«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 765
Zitat
In diesem Zusammenhang darf auch nicht vergessen werden, dass selbstverständlich die Bürgerinnen und Bürger auch den privaten Rundfunk finanzieren, nämlich durch die in den Preisen für Waren und Dienstleistungen enthaltenen Aufwendungen für die Werbung, aus der sich der private Rundfunk finanziert.
...
Werbung ist ein wichtiger Baustein zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Hier haben wir es: man wird bei öffentlichen 2 Mal abkassiert - über Rundfunkbeiträge und über Werbung. Bei Privaten nur 1 Mal :)

Zitat
Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können.

Und was ist die Gegenleistung für die Werbung?


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D
  • Beiträge: 110
Den Rundfunkanstalten muss ganz schön der Hintern auf Grundeis gehen, wenn die wegen "der Paar Zahlungsverweigerer" eine Talkshow zur Besten Sendezeit natürlich zu Lasten der Zahler bringen.

Die Texte, die da geredet wurden, sind teilweise so was an den Haaren herbeigezogen, die Fragen nicht der Frage entsprechend beantwortet worden.
Beispiel:
die Bezahlung der Intendanten, Moderatoren etc. Der Vorwurf der Geldverschwendung wird abgebügelt mit dem Hinweis, dass der SAT1 Intendant ca. 20Mio. im Jahr bekommt. Toller Vergleich: Privatsender gegen öffentlich Rechtlich und damit die Frage nicht beantworten.

Die Frage nach den Kosten für Gottschalk wurde umständlich mit Umschreibungen gerechtfertigt.
War klar.



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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

H
  • Beiträge: 45
Ich finde die ganzen Erklärungen dort hochinteressant!
z.B. diese hier:

Zitat
Für die betrieblichen Altersversorgungsansprüche bilden die Rundfunkanstalten Rückstellungen, um die späteren Rentenzahlungen zu gewährleisten. Im öffentlichen Dienst wird erst seit wenigen Jahren vereinzelt damit begonnen, ähnliche Rückstellungen zu bilden und Geld zurückzulegen; bei den Rundfunkanstalten sind diese bereits vorhanden und zu wesentlichen Teilen auch entsprechend den Berechnungen der Wirtschaftsprüfer dotiert. Damit ist sichergestellt, dass Programmgelder nicht für die Pensionen verwendet werden.
..ich dachte, das dürfen die gar nicht...? :o


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K
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Zitat
Damit ist sichergestellt, dass Programmgelder nicht für die Pensionen verwendet werden.

Dass Rückstellungen (es sind wohl eher Rücklagen gemeint) gebildet werden müssen, um Pensionsansprüche zu finanzieren, ist sowieso klar. Aber woraus sonst als aus den Rundfunkbeiträgen werden diese Rücklagen gespeist? Fällt das Geld etwa vom Himmel?


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Ich finde die ganzen Erklärungen dort hochinteressant!
z.B. diese hier:

Zitat
... Im öffentlichen Dienst wird erst seit wenigen Jahren vereinzelt damit begonnen, ähnliche Rückstellungen zu bilden und Geld zurückzulegen;.
..
DAs ist eine glatte Lüge, passend zu den Lügenmedien.
Ich bin seit 40 Jahren Bea. und für meine Pension mussten schon seit eh von Gesetzeswegen her (Generationenvertrag) Rückstellungen gebildet werden.


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M
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Anders als der Rundfunkbeitrag sind Steuern Abgaben, die der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt werden und keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen.
Falsch: Hundesteuer wird nicht der Allgemeinheit, sondern nur Wohnungsinhabern mit Hunden auferlegt. KFZ-Steuer muss nur ein Wohnungsinhaber mit einem KFZ zahlen. Die Hunde- und KFZ-Steuer für Wohnungsinhaber wird nicht fällig für die Möglichkeit einen Hund und/oder ein KFZ zu haben, auch wenn typischer Weise Hunde- bzw. KFZ-Halter oftmals mit Hund (weniger mit KFZ) innerhalb von Räumen anzutreffen sind.
Was muss nun jeder Wohnungsinhaber (die Allgemeinheit) für die Möglichkeit zahlen, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch das Halten von Hunden und KFZ  in Anspruch nehmen zu können? Genau: keinen Beitrag! (normaler Weise!)   

 


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K
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Anders als der Rundfunkbeitrag sind Steuern Abgaben, die der Allgemeinheit zur Erfüllung staatlicher Aufgaben auferlegt werden und keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen.

Ich denke, man sollte die Perspektive ein klein wenig verändern. Steuern dienen zur Finanzierung einer öffentlichen Infrastruktur. Die Gesamtheit staatlicher Aufgaben bildet ebendiese öffentliche Infrastruktur. Aus dem Vorhandensein dieser Infrastruktur zieht grundsätzlich jede Person einen strukturellen Vorteil. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ungeachtet des Grundsatzes der Staatsferne Teil dieser öffentlichen Infrastruktur, denn er dient der  "Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen" (Bayerischer Verfassungsgerichtshof v. 15.05.2014). Der Rundfunkbeitrag entgilt nicht eine bestimmte Fernseh- oder Radiosendung bzw. das Programm eines bestimmten Fernseh- oder Radiokanals, d.h. er ist nicht die Gegenleistung für eine besondere Leistung (§ 3 Absatz 1 AO), sondern er dient Finanzierung der "Gesamtveranstaltung Rundfunk", d.h. der "funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" (§ 1 RBStV) und damit der Finanzierung einer öffentlichen Infrastruktur, die sich aus den Runkfunkanstalten als Medienveranstalter, den Landesmedienanstalten als Medienaufsicht und dem Beitragsservice als Abgabenverwaltung zusammensetzt. In welcher Höhe die einzelnen Teile dieser Infrastruktur aus dem Abgabenaufkommen finanziert werden, wird durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt. Da "grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht" (Bayerischer Verfassungsgerichtshof v. 15.05.2014), handelt es sich um eine Steuer, denn das charakteristische Merkmal einer Steuer ist gerade der strukturelle Vorteil, den die Bürger als Mitglieder eines öffentlichen Gemeinwesens aus dem Vorhandensein und damit aus der Möglichkeit der Nutzung einer öffentlichen Infrastruktur haben.

Aus dieser Perspektive betrachtet, kann der Haushalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Haushalt eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens (§ 3 Absatz 1 AO) gesehen werden, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens ist.


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a

anne-mariechen

Zitat
Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können.

Und was ist die Gegenleistung für die Werbung?

K A U F E N  ---> bringt dem Finanzministerium Steuern, zumindest jedoch die MwSt. zurück. Die Folge von Kaufen könnte sein, man kann den RF-Beitrag nicht mehr bezahlen. Ebbe im Portemonnaie. :police:

Was dann kommt die Folgen kennen wir !!!


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