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Autor Thema: Klage vor Verwaltungsgericht - Gott gegen Gebühren  (Gelesen 15888 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


Klage vor Verwaltungsgericht
Gott gegen Gebühren


Wie ein Schwabinger Grafiker mit einem Nudel-Kult den Rundfunkbeitrag umgehen will.

"Das Gericht soll klären, warum es Privilegien für die ohnehin privilegierten Kirchen gibt."

Als Wladarsch davon vor zwei Jahren erfuhr, stellte er sofort die Überweisungen der Gebühren, die für sein Grafikbüro anfielen, ein. Er beschied dem BR, der in Bayern das Geld eintreibt: Sein Büro diene der Ausübung seiner Weltanschauung - deshalb nehme er jetzt die Ausnahmeklausel in Anspruch. "Doch das Gesetz verlangt einen Gott, den wir ja nicht haben", berichtet Wladarsch. "So habe ich, um sicherzugehen, meine Betriebsräume nach dem religionstypischen Ritus des Fliegenden Spaghettimonsters weihen lassen."

weiterlesen auf:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/klage-vor-verwaltungsgericht-gott-gegen-gebuehren-1.2569061


Edit "Bürger - siehe nunmehr u.a. auch unter
Spaghettimonster-Klage beim BVerwG gescheitert (6 B 49.17, 29.01.2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26582.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2018, 17:27 von Bürger«
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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Das ist ein sehr guter Ansatzpunkt, Ausnahmen bestätigen doch immer wieder den Nonsens einer eh absurden Regelung. Entweder es gilt gleicher Anschiss für alle oder der Erlassende beißt sich damit selbst in den Hintern. Fadenscheinige Privilegien in der Heranziehung zur "Beitragspflicht" oder einer sonstigen Zahlpflicht/Vorhandensein obskurer Plaketten beschwören halt auch ständig unangenehme Fragen herauf. Wieso sind einige gleicher als andere, wieso darf es Ausnahmen geben?

Dazu passt hervorragend mein derzeitiger Clinch mit dem Ordnungsamt Augsburg.
War zum ersten mal für maximal eine halbe Stunde in der Umweltzone Augsburg unterwegs, ohne den seltsamen grünen Aufkleber an der Scheibe zu haben. Dieser ist keine Pflicht, sofern man nicht ständig in den kuriosen Umweltzonen unterwegs ist. War für mich bisher genauso ein Schwachsinn wie der Rundfunkbeitrag. Fast jeder hat diesen Schandfleck an seiner Scheibe, die wenigsten bräuchten ihn tatsächlich.
Ich habe Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, mit einer fast dreiseitigen Stellungnahme/Begründung.
Schwerpunkt: Es gibt auch bei der sogenannten Feinstaubplakette eine riesige Auflistung von möglichen Ausnahmen.
Man kann sich mit Geld davon freikaufen und seine Dreckschleuder so goldig rein waschen lassen.
Die Umwelt steht so ganz klar im Hintergrund, es geht ganz offensichtlich um klamme oder gierige Stadtkassen.
Meine Plakette war 3 Tage später dran und das "schlimme" Manko wundersam schnell geheilt.
Bisher warte ich schon verdächtig lange auf weitere Antwort dazu.

Soviel zum Thema Ausnahmen und gleicher als gleich. Sorry für das ausschweifende offtopic


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2015, 18:10 von mickschecker«
You can win if you want

G

Gast

Nun, schon in der Bibel steht geschrieben, was und wo man zu beten hat.
Eine Kirche ist da nicht mal erwähnt... (#)

Wer lügt und betrügt, liest die Bibel nicht und kann sie auch nicht lesen! Die Bibel ist kein Handwerkszeug für Lügner und Betrüger!


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C
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Geniale Aktion! Ich befinde mich derzeit in der zweiten Instanz der Klage. Mit einer ähnlichen  Maßnahme könnte ich mir für mich, nach Ausreizung aller Instanzen, einen zweiten Versuch vorstellen.


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B
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Hier nochmal Termin und Ort:

22.07.2015
9:15 Uhr
Bayerstr.30
Sitzungssaal 6

http://www.bfg-augsburg.de/portal/article/endlich-klarheit-%C3%BCber-gott


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Q
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Siehe auch unter

Humanistischer Pressedienst, 21. Jul 2015
Interview mit dem Kläger
Muss das Spaghettimonster GEZ bezahlen?
Von Frank Nicolai
BERLIN/MÜNCHEN. (hpd) Am morgigen Mittwoch muss das Münchner Verwaltungsgericht klären, ob es eine höhere Instanz gibt, welche die Richtige ist und wie man ihr standesgemäß dient, um Gebühren zu sparen. Der Münchner Michael Wladarsch (BfG) hat gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) geklagt und beruft sich dabei unter anderem auch auf das Fliegende Spaghettimonster.

weiterlesen unter
http://hpd.de/artikel/11981


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2015, 00:05 von Bürger«

  • Beiträge: 3.239
Die Diskussion ist nicht neu:
Auch Spaghettimonster müssen Rundfunk-Gebühr zahlen
http://blogs.wsj.de/die_seite_drei/2014/02/12/spaghettijunger/
Meinen Kommentar dazu habe ich offensichtlich aus dem Forum hier kopiert, die Steuerzeichen sind immer noch vorhanden ;D

Bei mir war deshalb ein PASTor, aber der wollte PASTa produzieren und verspeisen, nicht anbeten oder weihen. Deshalb hab ichs aber nicht verworfen, sondern im RBStV §5(5) steht Betriebsstätte, die habe ich aber nicht dafür.


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G
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Die Welt, 21.07.2015
Gaga-Kirche
Gott zahlt nicht für ARD und ZDF
Ein Münchner Atheist ließ sein Büro einer Ulkgottheit, dem fliegenden Spaghettimonster, weihen. So will er sich die Rundfunkbeiträge sparen.Vor Gericht könnte er damit sogar durchkommen.

Zitat
Der Bayerische Rundfunk als Beklagte geht davon aus, dass am Mittwoch vor Gericht "das Grafikbüro des Klägers als 'normale' Betriebsstätte eingestuft und die Klage abgewiesen wird." Für diesen Fall kündigt Michael Wladarsch schon den Gang zum Europäischen Gerichtshof an: "Wir haben 6000 Mitglieder in Bayern. Unsere Kriegskasse ist gefüllt."

weiterlesen unter
http://www.welt.de/vermischtes/article144276931/Gott-zahlt-nicht-fuer-ARD-und-ZDF.html


Edit "Bürger":
Aktuell liegt bereits eine abschlägige Entscheidung vor, nachzulesen u.a. unter
VG München v. 22.07.2015 - Spaghettimonster muss Rundfunkbeitrag zahlen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15133.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2015, 05:59 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe auch aktuelle Ergänzung im Einstiegsbeitrag:
[...]
Edit "Bürger - siehe nunmehr u.a. auch unter
Spaghettimonster-Klage beim BVerwG gescheitert (6 B 49.17, 29.01.2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26582.0.html



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