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Autor Thema: Zwangsvollstreckungssache/Vermögensauskunft (alles ignoriert) - wie reagieren?  (Gelesen 4713 mal)

k
  • Beiträge: 6
Hallo Verweigerer,

Person A hat nie auf Schreiben des BS reagiert und vor kurzem den Gelben Brief erhalten (s.u.).
Vorausgegangen sind:
  • Zwangsanmeldung durch den BS
  • ein Beitragsbescheid (1) (ohne Hinweis auf vollstreckbaren Titel)
  • ein Gebühren-/Beitragsbescheid (2) (ohne Hinweis auf vollstreckbaren Titel)
  • ein Festsetzungsbescheid (3) (mit Hinweis auf vollstreckbaren Titel)
  • eine Mahnung dessen Betrag sich errechnet "[..]aus den festgesetzten Beträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbescheide." (Bescheide 1-3)
  • ein Festsetzungsbescheid (4) (mit Hinweis auf vollstreckbaren Titel)
  • eine Mahnung dessen Betrag sich errechnet "[..]aus den festgesetzten Beträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbescheide." (Bescheid 4)

Jetzt ist die Frage, wie diese Person darauf reagieren soll. Welche Punkte sind anfechtbar?
  • Unzureichende Form des Vollstreckungsersuchens, trotz Hinweis (automatisiert - ohne Unterschrieft & Siegel gültig)?
  • Falscher Betrag, da Säumniszuschläge rechtlich nicht in den Bescheiden zulässig sind?
  • Vollstreckungsanordnung wurde durch die Anstalt des BR eingereicht, als Gläubiger ist im Schreiben des GV aber der Beitrasservice benannt. Ist das zulässig?
  • Sind die Mahnungen (teilweise) nichtig, da sie sich auf Gebühren-/Beitragsbescheide (Bescheid 1 & 2) beziehen? (vorausgegangen sind ja teils Festsetzungsbescheide (3 & 4))
  • Sind die Festsetzungsbescheide nichtig, da kein Leistungsgebot festgesetzt und nicht zur Zahlung aufgefordert wurde? (In der Mahnung aber schon...)
  • Andere Punkte?

Wen muss Person A anschreiben? GV oder Amtsgericht?
Sollte sie vielleicht sogar den Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen? Der ist in 12 Tagen. Frist der Zahlungsaufforderung verstreicht in 7 Tagen.
Fragen über Fragen... Ich hoffe Person A kann geholfen werden.
Bei Bedarf reiche ich gerne die verschiedenen Bescheide nach.

Danke!

   
   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2015, 19:10 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hat sich Person A mit diesen eher allgemeinen Fragen überhaupt schon mal mit den Grundlagen befasst...?!?
...nachzulesen u.a. unter

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Dann wird Person A insbesondere in Hinblick auf den ganz aktuellen Beschluss des BGH
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.html
verstehen müssen - ich zitiere mich selbst:
Aber es bleibt dabei:
All diese formalen Rügen ändern ja nichts an der grundsätzlich per (augenscheinlich verfassungswidrigem) LandesGESETZ bestehenden Forderung.
Dies kann allenfalls der *reguläre* Rechtsweg gegen die Forderung an sich angreifen...
...dazu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Allenfalls das Bestreiten der Existenz einer Vollstreckungsgrundlage insbesondere bei nicht (nachweislich) zugestellten Bescheiden (siehe obige Links) wäre ggf. noch ein "Lichtblick" - zumindest ein vorübergehender, denn spätestens nach tatsächlicher/ nachweislicher Zustellung müssten Rechtsmittel eingelegt werden, wenn sich Person A nachhaltig wehren wöllte...
...insofern sollte Person A noch mal tief in sich gehen und die Unterlagen dahingehend prüfen, ob die vermeintlichen "Bescheide" auch tatsächlich die relevanten Bescheide sind.. ;)


Hier bitte keine weiteren, bereits x-fach abgehandelten allgemeinen Fragen erörtern, sondern allenfalls spezielle/ individuelle Fragen...
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2019, 03:00 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

k
  • Beiträge: 6
Hi,

danke für die schnelle Antwort.

Person A hat sich bereits durch viele Forenbeiträge gelesen. Den Beitrag zum I ZB 64/14 aber leider erst jetzt. Sehr ernüchternd  :(

D.h. unterm Strich – Person A kann die Forderung zurückweisen, in dem sie den Erhalt sämtlicher nachweislich zugestellten Bescheide bestreitet. Sie hat mir eben mitgeteilt, dass eine Verwechslung stattfand und die oben genannten Bescheide gar nichts mit der Sache zu tun haben  :angel:

Person A hat jetzt also nur die Möglichkeit, beim Amtsgericht Rechtsbehelf/Erinnerung lt. § 766 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung einzureichen. Ich werde ihr mal das Muster weiterleiten:
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

Rückmeldungen und Erfahrungen von Person A, werde ich im entsprechenden Forum teilen
Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Amtsgericht Vollstreckungsgericht Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2015, 00:13 von Bürger«

 
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