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Autor Thema: Beitragsservice legt Geschäftsbericht 2014 vor  (Gelesen 25000 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


Beitragsservice legt Geschäftsbericht 2014 vor
"Zahlungseingang bleibt hinter den Erwartungen zurück"


Rund 2 Prozent der Erträge - oder 170,6 Millionen Euro - bleiben in Köln-Bocklemünd, um den aufwendigen Betrieb des Beitragsservice zu finanzieren. Der ist zwar dabei, seine Mitarbeiterzahl von 1.200 im Jahr 2014 auf unter 1.000 bis Ende 2016 zu reduzieren. Doch es gibt nach wie vor gewaltige Massen zu bearbeiten: 70.000 Briefe, 10.000 Faxe, 5.000 E-Mails und 18.000 Anrufe erreichen den Beitragsservice jeden Tag.

weiterlesen auf:

http://www.dwdl.de/nachrichten/51412/zahlungseingang_bleibt_hinter_den_erwartungen_zurueck/


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  • Moderator
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Zitat
"In der weiteren politischen Diskussion wird zu berücksichtigen sein, dass die erhöhten Erträge nicht auch bereits mit Mehreinnahmen in gleichem Umfang gleichzusetzen sind",

gibt Wolf zu bedenken.

"Denn die Forderungen müssen zunächst realisiert werden, um als Einnahmen verbucht werden zu können. Der Zahlungseingang bleibt bislang jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Gründe dafür werden derzeit analysiert."

Yesss!
Analysiert mal schön! Der Boykott macht sich bemerkbar!!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

k
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Ein Sechstel weniger Mitarbeiter mit höherem Aufwand,das passt doch in das Bild des Arbeitsmarktes oder?Jeder Mitarbeiter nimmt 10 Anrufe entgegen,beantwortet 58 Briefe,8,3 Faxe und 4,1 Mails,wie soll das funktionieren,wenn es täglich mehr werden?
Wenn es nicht so traurig wäre,würde ich mich kaputt lachen.
Traue nie einer Statistik,die Du nicht selbst gefälscht hast. ;)


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koppi1947

C
  • Beiträge: 342
Zitat
"Denn die Forderungen müssen zunächst realisiert werden, um als Einnahmen verbucht werden zu können. Der Zahlungseingang bleibt bislang jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Gründe dafür werden derzeit analysiert."
Ein Grund könnte sein, daß sich die Leute nicht mehr so leicht einschüchtern lassen.
Wer sich u.a. hier auf gez-boykott informiert hat, weiß wie der Hase läuft und bekommt echte Hilfe,
wenn der BS in gewohnter Inkassomanier mal wieder Druck ausübt.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Ein Sechstel weniger Mitarbeiter mit höherem Aufwand,das passt doch in das Bild des Arbeitsmarktes oder?Jeder Mitarbeiter nimmt 10 Anrufe entgegen,beantwortet 58 Briefe,8,3 Faxe und 4,1 Mails,wie soll das funktionieren,wenn es täglich mehr werden?
Wenn es nicht so traurig wäre,würde ich mich kaputt lachen.
Traue nie einer Statistik,die Du nicht selbst gefälscht hast. ;)
Das wären ca. 10 Vorgänge pro Stunde für jeden Mitarbeiter Angestellten, (ob die mitarbeiten scheint fraglich). Also fast 6 Minuten für jeden Vorgang. Wobei sicherlich der "Wasserkopp nix tut", und schon müssen die verbleibenden Angestellten im Minutentakt arbeiten. Da freuen die sich doch direkt, wenn ein kopiertes Schreiben aus dem Internet kommt, das kennen die schon auswendig, den Inhalt und die Antwort.
Zitat
"Denn die Forderungen müssen zunächst realisiert werden, um als Einnahmen verbucht werden zu können. Der Zahlungseingang bleibt bislang jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Gründe dafür werden derzeit analysiert."
Da das Ergebnis der Analyse bekannt, aber unerwünscht ist, werden die noch bis in alle Ewigkeit analysieren.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Wer kann hier Klarheit schaffen und die Stelle nachweisen, wo der Gesetzgeber die „Direktanmeldung“ regelt.

Auszug aus dem besagten Geschäftsbericht des BS.................

Zitat
Die Erklärung: Weil nach der 2013 erfolgten Umstellung des Systems von der alten Rundfunkgebühr auf den neuen Rundfunkbeitrag viel weniger Nichtzahler auf die Post der Inkasso-Behörde aus Köln-Bocklemünd reagierten als erhofft, griff man zum Mittel der Direktanmeldung, das der Gesetzgeber neu zur Verfügung gestellt hatte. Wer trotz mehrmaliger Anschreiben nicht antwortete, wurde vom Beitragsservice automatisch direkt angemeldet - und damit zahlungspflichtig.

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 3.238
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Direktanmeldung.


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T
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Wer nichts erwartet, kann auch nicht enttäuscht werden.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Direktanmeldung.

Hallo Roggi,

das Zitat aus DWDL.de:

„griff man zum Mittel der Direktanmeldung, das der Gesetzgeber neu zur Verfügung gestellt hatte
Entbehrt nach Deinem Post jeder Rechtsgrundlage?

Oder wird im Geschäftsbericht von BS das auch so  geschrieben?

Ansonsten macht der DWDL eine falsche Information öffentlich bekannt im Sinne des BS???

LG, marga

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Die "Direktanmeldung" an sich verstößt nicht zwangsläufig gegen das Gesetz bzw. entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Das Detail ist aber wieder wichtig: "Direktanmeldungen" dürfen von den Landesrundfunkanstalten vorgenommen werden, in einem rechtskräftigen Verwaltungsakt, gegen den man dann wiederum gerichtlich vorgehen kann.
Was aber in Wirklichkeit gemacht wird, ist, dass der nicht rechtsfähige Beitragsservice Anmeldungen vornimmt, die keine Verwaltungsakte sind. Das heißt einerseits, dass man dagegen nicht so leicht klagen kann, da sie ja keine Verwaltungsakte sind, andererseits sind sie dementsprechend auch nichtig und versuchen zudem darüber wegzutäuschen, dass die Landesrundfunkanstalten sämtliche Daten, die nicht überprüft oder verarbeitet wurden, nach 12 Monaten automatisch löschen müssen. Das passiert ab de facto nicht. Hier liegt ein Gesetzesverstoß vor.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Zitat
4,14 Millionen solcher Direktanmeldungen nahm der Beitragsservice 2014  vor. ...Allerdings wissen Wolf und seine Leute, dass ein guter Teil dieser Direktanmeldungen – wohl etwas über 40 Prozent – aus verschiedensten Gründen gar nicht beitragspflichtig sind.

Wenn man dazu die Zwangsvollstreckungen, Einsätze von Gerichtsvollziehern, Einschüchterungen jedweder Art betrachtet, um diese hier zugegebenen unrechtmässigen Forderungen einzutreiben, bleibt einem schlicht die Luft weg.

Zitat
Die Folge: Von den 4,14 Direktanmeldungen waren im Jahr 2014 nur 1,46 Millionen beitragswirksam.

Wenn ich mich nicht verzählt habe, komme ich auf ca. 60 Prozent nicht beitragspflichtig?

Bzw. beitragspflichtig nach den Überlegungen des Beitragsservice. Nicht berücksichtigt sind dabei die wirklichen Nichtnutzer.
Zitat
Unterm Strich waren (vor 2013, diese Zahl wurde von mir in das Zitat eingefügt) damit 39,4 Millionen Wohnungen im Bestand des Beitragsservice.

Diesen Stand von 39,4 Millionen Wohnungen einem Zwangsanmeldeaufkommen von
mind. 4,14 Millionen gegenüber zu stellen (aus den Aussagen dieses Berichtes)
sprengt jegliche Zahlen, für die sogenannte erlaubte Typisierung von 10 % bei weiten. >:(

(Übrigens ein Ende ist noch nicht absehbar, diese 4,14 Millionen Zwangsanmeldungen sind
eine Zahl Stand Mitte 2015, denn der Beitragsservice hat immer noch nicht alle Regionen Deutschlands erfasst)

Aktuellstes Beispiel: Stand: 13.06.15: Hildesheim: Zwangsangemeldet mit einem Rückstand von mittlerweile ca. 600 €, sie haben Ratenzahlung vereinbart, das übliche eben.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

M
  • Beiträge: 189
Meiner letzten Info seitens eines Anwalts war folgende:
Eine "Anmeldung" existiert nicht.  Man ist per Gesetz dazu verpflichtet seinen Beitrag zu leisten, sobald man eine der Kriterien (z.B. Wohnsitz) erfüllt. Ein Gesetz wirkt nicht erst nach einer Anmeldung sondern nach einem Tatbestand.

Jetzt wird in dem Artikel was davon geschrieben, dass der Gesetzgeber eine solche Direktanmeldung vorsieht.... ich verstehs nicht mehr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 11:55 von Minion«
Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich verstehe das alles so:
Laut "Gesetz" (RBStV) müssen alle "Inhaber" einer Wohnung zahlen, unabhängig davon, ob sie Rundfunkgeräte besitzen oder nicht.
Im Gesetz steht ebenfalls, daß alle diese "Wohnungsbesitzer" ihrer "Anzeigenpflicht" nachkommen müssen, d.h. jeder muß sich per Gesetz von selbst anmelden. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Landesrundfunkanstalten haben per Gesetz die Ermächtigung, gegen Personen, die ihrer Anzeigenpflicht nicht nachkommen, Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Von einer "Direktanmeldung" steht allerdings nichts im Gesetz. Man kann das Gesetz also so auslegen, daß die LRA erst in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren die Daten erzwingen und dann eine Anmeldung vornehmen können.
Eine Direktanmeldung selbst müßte, wenn, dann in einem Verwaltungsakt ergehen, gegen den sich die Personen wehren können.
Eine Direktanmeldung durch den Beitragsservice ist weder im Gesetz vorgesehen noch zulässig, weil der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist.
Die Anmeldung existiert also durchaus, da die Daten (Tatbestand der Beitragspflicht) ja erst überprüft werden müssen.

Im Tübinger Beschluss heißt es zudem, daß die Zahlungspflicht zwar per Gesetz geregelt sein kann, aber erst dann bestandskräftig wird, wenn dem "Schuldner" ein entsprechender, rechtsfähiger und rechtskräftiger Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde. Solange kein Bescheid, solange auch keine wirkliche Zahlungspflicht. Mahngebühren und nachträglich erhobene Beiträge sind damit nicht eindeutig rechtlich abgesichert. Das ist dann wohl zum Teil Ermessensache des zuständigen Gerichts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 12:41 von Philosoph«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Beiträge: 3.270
Mit dem Gesetz tritt automatisch die Beitragspflicht ein, die Zahlungspflicht jedoch erst nach Anmeldung und Bescheidzugang. Das muss auseinandergehalten werden.

Zitat
Man kann das Gesetz also so auslegen, daß die LRA erst in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren die Daten erzwingen und dann eine Anmeldung vornehmen können.

Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann nichts erzwungen werden. Es ist eine "Erziehungsmaßnahme" für bereits erfolgte Ordnungswidrigkeiten. 


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkbeitrag-die-ehrlich-macher/11938612.html

Zitat
Im vergangenen Jahr sprach der Beitragsservice auch wegen der hohen Zahl der Direktanmeldungen
21,1 Millionen Mahnungen aus, das waren 41,4% mehr als im Jahr 2013 (14,9 Millionen Mahnungen).

...auch, wenn hier wieder Begriffe unsauber durcheinandergewürftelt werden (es handelt sich lt. Geschäftsbericht 2013 nicht nur um "Mahnungen, sondern allgemein um "Mahnmaßnahmen") und die Zahlen (leider) verzerrt sind durch die Direktanmeldungen auch von vermutlich hunderttausenden "Nieten":

Immerhin
2012 > ca. 14,5 Mio Mahnmaßnahmen
2013 > ca. 14,9 Mio Mahnmaßnahmen (Seite 20)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
2014 > ca. 21,1 Mio Mahnmaßnahmen  (Seite 22)
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf

>>> WEITER SO... und IMMER WEITER!!! ;) :D

"AKZEPTANZ-STEIGERUNG"... jajajajajaaaaaaa... >:D

PS: Übersicht aller Geschäftsberichte
http://www.rundfunkbeitrag.de/presse/#geschaeftsbericht_des_beitragsservice_2014



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