Hallo Leute,
keine Ahnung, woran es genau lag, das sich hier niemand beteiligt.
Wie geschrieben ist heute die Frist abgelaufen!
Person A hatte noch mal einen Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung geschrieben mit Inhalt, dass die Voraussetzungen hierfür fehlend sind.
Daraufhin hatte Person A gestern ein wirklich nettes Gespräch mit der Bearbeiterin. Sie haben intern schriftliche Anweisung, auch bei jeglichen Widersprüchen die Vollstreckung durchzuführen! Ohne Kompromisse! Diese Anweisung ist wohl seit Juni für das Finanzamt bindend!
Das haben sie nun auch bei Person A gemacht!!! Sie haben Vollstreckt! Und das ganze VOR Ablauf ihrer gesetzten Frist die bis zum 01.07. war.
Die Frage ist für mich nun:
Wenn es eine Zahlungsaufforderung ist, muss dann nicht erst ein amtlicher Vollstreckungsbescheid kommen?
Und warum kann man nicht Widerspruch einlegen gegen das Finanzamt? Die nette Frau erklärte, dass Person A das beim RBB machen muss. Daraufhin sagte Person A, dass sie das ja nur kann, wenn sie auch einen Bescheid erhalten habe. Da Person A nichts vom RBB bis dato erhalten habe, bleibt Person A ja nur die Möglichkeit gegen die Zahlungsaufforderung Widerspruch einzulegen.
Person A wird nun das Geld einklagen müssen und auch die ungerechtfertigte Vollstreckung.
Gruß aus Berlin
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreicha angepasst werden.
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